Navigation:
HAZ-Shop AboPlus HAZ Service
Ausfälle oder Verspätungen: Passagiere haben drei Jahre Zeit ihre Ausgleichsansprüche geltend zu machen.

Bei massiven Flugverspätungen und -ausfällen haben Passagiere drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung geltend zu machen. Wird die Klage zu spät eingereicht, gibt es kein Geld zurück.

Nervenaufreibend: der erste Flieger zu spät, Anschlussflug verpasst und somit verspätet am Urlaubsort. Dafür gibt es eine Entschädigung.

Verpassen Fluggäste ihren Anschlussflug und kommen deshalb am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag (7. Mai) verkündeten Urteil entschieden.

Am Strand von Recife in Brasilien warnt ein Schild vor möglichen Haiangriffen: Ein Badeverbot wegen Haien ist kein Reisemangel.

Ein Badeverbot wegen Haien ist kein Reisemangel. Der Veranstalter einer Pauschalreise muss Urlaubern deswegen keine Entschädigung zahlen, urteilte das Amtsgericht München.

Flug gestrichen, Koffer verloren, am Flughafen alleingelassen: Passagiere, die in solchen Fällen nicht gleich vor Gericht ziehen wollen, sondern eine außergerichtliche Einigung vorziehen, kämpften bislang wie David gegen Goliath.

Bei einer Stornierung dürfen die Airlines nicht pauschal 100 Prozent des Flugpreises einbehalten.

Wer seine Flugreise nicht antreten kann, dem muss der Preis für den Flug zumindest teilweise erstattet werden. Die Airlines dürfen nur tatsächlich angefallene Kosten als Stornogebühren abziehen.

Fußmarsch durch die Natur: Ein Veranstalter von Wanderungen muss die Wege nicht ständig auf ihre Sicherheit überprüfen, urteilten die Richter. Foto: Michael Ritter

Ein Veranstalter von Wanderungen muss Wege nicht ständig auf ihre Sicherheit überprüfen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Geklagt hatte eine Urlauberin, die beim Wandern gestürzt war.

Suggeriert der Name eines Hotels die Nähe einer Grünfläche, muss diese auch in der Umgebung sein.

Was drauf steht, muss auch drin sein - das hat jetzt das Oberlandesgericht im Falle eines Hotels entschieden. Ettikettenschwindel ist damit auch nicht erlaubt, wenn der Name eines Hotels falsche Vorstellungen weckt.

Kreuzfahrtanbieter dürfen nur mit dem tatsächlichen Endpreis werben.

Wenn Kreuzfahrtanbieter mit Preisangaben werben, müssen sich die Reisekunden auf einen deutlichen Endbetrag verlassen können. Nachträgliche Aufschläge etwa für Trinkgeld sind nicht zulässig.

Wartende Flugpassagiere: Eine einfache und zweckmäßige Unterkunft reicht als Übernachtungsmöglichkeit, entschied das Amtsgericht Frankfurt.

Verspätet sich ein Flug um einen Tag, muss die Airline eine Übernachtung für die Reisenden organisieren. Was die Qualität der Herberge angeht, bleibt die Fluggastrechteverordnung schwammig.

Wenn ein Aufenthalt am Unglücksort für Reisende unabsehbare gesundheitliche Folgen haben kann, darf die Reise laut Richterspruch storniert werden.

Ein Reaktorunglück wie das in Fukushima berechtigt Kunden, eine gebuchte Reise in die betreffende Region zu stornieren und den gezahlten Reisepreis vollständig zurückzufordern.

Nicht ungefährlich: Ein Flugzeug landet während eines Gewitters.

Fluglinien planen mit wenig Spielraum. Kommt es zu einer Störung, gerät der Flugplan schnell durcheinander. Dem Wetter kann die Fluggesellschaft dabei nicht immer die Schuld geben.

Ist die gewünschte Hotelanlage überbucht, müssen Urlauber keinen minderwertigen Ersatz akzeptieren. Foto: Soeren Stache/Archiv/Illustration

Böse Überraschung am Urlaubsort: Das Hotel ist überbucht, das Ausweichquartier schäbig. Immerhin liegt in so einem Fall ein erheblicher Mangel vor - der Urlauber hat Anspruch auf Entschädigung und kann den Reisevertrag sogar kündigen.

1 2 3 4 ... 8
Der Elberadweg
Der Elberadweg

Im Urlaub keine Lust auf Staus? Wer sein Reisetempo selbst bestimmen will, sollte sich auf sein Fahrrad schwingen. Wie wäre e...

Kreuzfahrten 2013
Kreuzfahrten 2013

Sie planen Ihren Urlaub mit dem Schiff? In unserem AnzeigenSpezial Kreuzfahrten haben wir aktuelle Informationen für Sie.

Anzeige

Ausflüge

Schloss Schwöbber

Egal ob Sie durch Niedersachsen wandern, Schlösser erkunden oder Museen besuchen möchten – unsere Ausflugtipps führen Sie sicher zum Ziel.

Zimmer mit Aussicht

Schicken Sie uns Ihr Traumbild!

Hatten Sie, liebe Leser, einen schönen Urlaub mit einem traumhaften Zimmer mit Aussicht? Dann schicken Sie uns doch ein Foto mit dem unvergleichlichen Blick aus dem Fenster und bereichern Sie damit die Bildergalerie unserer Leser.

Wechselkurse interaktiv

Anzeige

HAZ-Leserreisen

HAZ-Leserreisen

Kreuzfahrt in der Karibik, Städtetour durch die Toskana oder Busreisen in Deutschland - die HAZ-Leserreisen bieten für jeden Anspruch genau das Richtige.


Top