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Bothfeld/ Vahrenheide

Streitschlichterin seit 33 Jahren erfolgreich tätig

Von Kristian Teetz

Jutta Hinsch ist seit mehr als 30 Jahren ehrenamtliche Schiedsfrau im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide. Mit einer Erfolgsquote von rund 70 Prozent hat sie in zahlreichen Nachbarschaftsstreitigkeiten vermittelt.
Gemeinsam mit der Schiedsfrau suchen die zerstrittenen Parteien nach einem Kompromiss.

Gemeinsam mit der Schiedsfrau suchen die zerstrittenen Parteien nach einem Kompromiss.

© Steiner (Symbolbild)

Bothfeld/ Vahrenheide. Die gesellige Runde feierte schon seit ein paar Stunden im Vereinsheim. Alkohol floss reichlich, die Stimmung war gut, die Gäste tanzten. Doch ein Mann tanzte auffällig oft mit der Frau eines anderen. Da wurde es diesem zu viel, und er schlug dem Nebenbuhler ins Gesicht. Ein solcher Fall landet nicht automatisch vor Gericht, sondern zumeist bei den Schiedsleuten der einzelnen Stadtbezirke.

Jutta Hinsch ist eine solche Schiedsfrau. Seit 33 Jahren vermittelt sie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und leichten Körperverletzungen. „Ich bin damals gefragt worden, ob ich einen solchen Posten übernehmen will. Meine Töchter waren noch klein und ich war bereit, nebenbei etwas zu tun“, erzählt Hinsch. Im Jahr betreut sie 25 bis 35 Fälle, insgesamt waren es mehr als 1000 – und das alles ist für sie ein Ehrenamt. „Es bereitet mir Freude, wenn sich Menschen nach einem solchen Streit wieder einigen“, sagt die 70-Jährige zu ihrer Motivation. Ihre Erfolgsquote liege bei rund 70 Prozent. „Das motiviert mich natürlich sehr.“ Neben ein wenig Psychologie und Kenntnissen im Schiedsamtsgesetz benötigen die Schiedsleute vor allem offene Ohren. „Wir brauchen einen gesunden Menschenverstand und müssen immer herausfinden, wo ein Ansatzpunkt für eine Einigung sein könnte.“

In Hannover gibt es 13 Schiedsleute, für jeden Stadtbezirk einen. Jutta Hinsch betreut den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide und damit die Stadtteile Sahlkamp, Vahrenheide, Bothfeld, Lahe und Isernhagen-Süd. Schiedsleute müssen mindestens 30 Jahre alt sein. In Niedersachsen ist jede Kommune verpflichtet, eine Schiedsstelle einzurichten. Ein wesentlicher Vorteil ist die kurze Bearbeitungszeit. Zwischen dem Antrag, den der Geschädigte stellt, und der Verhandlung vergehen in der Regel nicht mehr als drei Wochen. Zudem seien die zerstrittenen Parteien in den meisten Fällen zufriedener als nach einer Gerichtsverhandlung, da sie das Ergebnis gemeinsam erarbeitet haben. Die Verhandlung findet mit den Schiedsfrauen und -männern unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So bestehen bessere Chancen als vor Gericht, dass die Verbindung zwischen den Nachbarn nicht gekappt wird und eine Versöhnung leichter fällt.

Ein Schiedsverfahren ist genau geregelt. Zunächst muss der Geschädigte bei Jutta Hinsch anrufen. Sie klärt, ob sie überhaupt zuständig ist, denn der Antragsgegner (quasi der „Beklagte“) – nicht der Antragsteller – muss in ihrem Stadtbezirk wohnen. Anschließend vereinbart sie einen Termin, an dem sie den Antrag aufnimmt. Dieser findet nach ein bis drei Tagen statt. Danach wird der Schlichtungstermin vom Schiedsamt festgesetzt und beiden Parteien mitgeteilt. „Wenn der Antragsgegner nicht erscheint, müssen wir ein Ordnungsgeld verhängen und dafür auch Amtshilfe in Anspruch nehmen“, sagt Hinsch.

Zum Einigungsverfahren treffen sich die Parteien dann bei Jutta Hinsch zu Hause. „Das ist die offizielle Schlichtungsstelle. Seit 33 Jahren finden diese Verhandlungen bei mir zu Hause statt“, sagt Hinsch. „Das ist dann eine ganz andere Atmosphäre.“ Ein Engagement als Schiedsfrau habe nur Sinn, wenn man wirklich dahinterstehe. „Wenn Sie sagen, solche Leute kommen mir nicht ins Haus, können Sie es gleich bleiben lassen.“ Jede Partei darf einen Beistand zu der Verhandlung mitbringen. „Dabei gilt der Grundsatz: Händchen halten, Mündchen halten“, sagt Hinsch. In der Verhandlung dürften nur die direkt Beteiligten reden.

Kommt es zur einer Einigung, wird das Ergebnis schriftlich festgehalten. Von der Verhandlung selbst wird kein Protokoll angefertigt. Der Antragsgegner muss sich am Ende beim Antragsteller entschuldigen und die Kosten übernehmen. Die liegen bei etwa 40 Euro pro Verfahren. Das Ergebnis – im Fall des Streits im Vereinsheim hatte der Geschädigte nur darauf bestanden, dass seine kaputte Zahnprothese ersetzt wird – ist rechtlich bindend und nicht revisionsfähig. Sollte der „Beklagte“ die vereinbarte Schadenssumme nicht bezahlen, kann der Geschädigte mit dem Protokoll der Schiedsstelle zum Amtsgericht gehen. Dieses beauftragt dann bei Bedarf den Gerichtsvollzieher.

Für alle Nachbarschaftsstreitigkeiten bis zu einer Höhe von 4999 Euro ist der Gang zum Schiedsamt gesetzlich vorgeschrieben. Alle übrigen so genannten bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten können auf Antrag verhandelt werden. Nicht vor dem Schiedsamt landen jedoch Ehe-, Versorgungs-, Trennungsausgleichs- oder ähnliche Fälle. Beim Strafrecht sind die Schiedsämter zuständig für alle „Antragsdelikte“. Das sind Delikte, die auf Antrag der geschädigten Person verfolgt werden und bei denen der Staatsanwalt das öffentliche Interesse verneint. „Das ist in aller Regel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Sachbeschädigung und leichter Körperverletzung der Fall“, erläutert Schiedsfrau Hinsch. „In diesen Fällen kann der Geschädigte erst dann zu einer Klage übergehen, wenn das Schlichtungsverfahren erfolglos bleibt.“ Sollte es zu keiner Einigung kommen, erhält der „Kläger“ eine Bescheinigung, dass das Schlichtungsverfahren erfolglos war. Dann muss der Streit doch noch vor Gericht ausgetragen werden.

Die gebürtige Hannoveranerin Jutta Hinsch, die seit elf Jahren auch als Vorsitzende der Bezirksvereinigung der Streitschlichter Hannover-Bückeburg amtiert, will auch weiterhin helfen, Nachbarschaftsstreitigkeiten auszuräumen. „Ich mache weiter, so lange ich noch etwas lerne und interessiert bin“, kündigt sie an.

Unter der Telefonnummer 6 49 86 90 gibt die Bothfelderin täglich von 19 bis 20 Uhr Auskunft und vereinbart Termine, an denen der Antrag auf Schlichtungsverhandlung aufgenommen wird. Ohne vorherige Anmeldung berät die Schiedsfrau jeden zweiten Donnerstag im Monat von 15 bis 16 Uhr im Stadtteiltreff Sahlkamp in der Elmstraße 15 (Raum 7). Die nächsten Termine sind am heutigen Donnerstag, 9. Februar, sowie am 8. März und 12. April.

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