Groß-Buchholz. Um den Pausenhof der Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg gibt es Unstimmigkeiten: Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld möchte, dass der Schulhof auch am Wochenende als öffentlicher Spielplatz genutzt werden kann. Die Stadtverwaltung ist davon nicht begeistert. Sie befürchtet, dass der Hof zusätzlich betreut werden muss oder dass künftig Sachbeschädigungen zu beklagen sind. Bisher ist der Pausenhof werktags von 14 bis spätestens 19 Uhr geöffnet, am Wochenende gar nicht.
Im August 2011 war die Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg zur Ganztagsschule geworden. Aufgrund der verlängerten Betreuungszeiten benötigt sie ihren Schulhof daher auch am Nachmittag. Nun soll das Gelände nach dem Willen der Stadt erst ab 17 Uhr für die Allgemeinheit freigegeben werden. „Aufgrund der hohen Beanspruchung und um Aspekten der Aufsichtspflicht im Ganztagsschulbetrieb Rechnung zu tragen, bittet die Schule um eine Änderung der Schulhoföffnung“, begründete Stadtbezirksbetreuer Gert Selig einen entsprechenden Antrag der Verwaltung.
Die CDU fand das zunächst übertrieben und wollte den Schulhof schon ab 16 Uhr für die Öffentlichkeit freigeben lassen; davon rückte sie aber wieder ab. „Wir wollen die Öffnung nicht an dieser Stunde scheitern lassen“, erklärte CDU-Fraktionschef Eike Borstelmann den Sinneswandel. Anwohnerin Silke Rotemund aus Groß-Buchholz fand das schade. „Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass der Schulhof bis 17 Uhr geschlossen ist. Es geht um zehn Kinder, die dort ab 16 Uhr betreut werden“, sagte sie.
Der Bezirksrat stimmte schließlich einmütig einem veränderten Antrag der CDU zu. Dieser bestätigt die von der Schule gewünschten Öffnungszeiten an Werktagen. Der Antrag sieht aber auch vor, dass Kinder am Wochenende bis längstens 19 Uhr auf dem Gelände der Grundschule spielen dürfen. Die Stadtverwaltung befürchtet jedoch, dass es an Wochenenden bei einer Nutzung ohne Aufsicht zu Beschädigungen auf dem Schulgelände kommen könnte. Das sieht Borstelmann aber gelassen: „Mit Vandalismus muss man überall rechnen.“ Wenn dies tatsächlich passiere, könne man immer noch über eine Schließung nachdenken. „Und wenn wir eine Verlängerung der Öffnungszeiten beschließen, hat die Verwaltung eigentlich kein Recht, dies zu verweigern“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Laut Paragraf 55 c der Niedersächsischen Gemeindeordnung ist der Bezirksrat für die Schulhof-Öffnungszeiten zuständig. Bezirksratsbetreuer Selig wies aber darauf hin, dass die Stadt dennoch das letzte Wort habe: „Wenn finanzielle Gründe dagegen sprechen, kann die Verwaltung den Antrag ablehnen.“ Dann könne der Bezirksrat nur noch eine Klage einreichen.
Christian Link
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