Südstadt. Ein Freitag, der 13., ist für ein Paar aus der Südstadt geradezu zum Albtraum geworden. Der selbstständige Handwerker und seine Freundin schliefen, als ein Obdachloser in ihre Wohnung eindrang und sich sexuell an dem Mann verging. Seit Mittwoch muss sich der 51-jährige Mann wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen vor dem Landgericht verantworten.
Im Gericht schluckt die frühere Freundin des Opfers, als sie den Mann mit dem Schnauzer und dem schütteren grauen Haar auf der Anklagebank sieht. Dann bemüht sie sich um Sachlichkeit: An dem Abend im August 2010 habe sie noch schnell vor Geschäftsschluss in einem Supermarkt Süßigkeiten gekauft, schildert die 29-Jährige. Sie vermutet, die Tür der Souterrainwohnung bei ihrer Rückkehr nicht richtig verschlossen zu haben. Zumindest habe sie etwa eine Stunde später, das Paar schlief da bereits, komische Geräusche gehört und sei davon aufgewacht: „Ich sah einen Schatten neben mir und griff in einen Bart – dann habe ich geschrien.“
In dem Moment sei auch ihrem Freund bewusst geworden, dass es sich keineswegs um seine Freundin handelte, die intim mit ihm war. Beide seien aufgesprungen und hätten den Mann aus der Wohnung vertrieben. Draußen habe ihn der Handwerker festgehalten, bis die Polizei kam und ihn mitnahm. Die Zeugin sagt, sie seien noch in der Nacht in ein Hotel gezogen: „Wir haben uns so geekelt.“ Der Angeklagte sei verwahrlost gewesen und habe Dreck und Gestank in der Wohnung hinterlassen. Am Tag darauf hätten sie ein neues Bett gekauft und die Wohnung komplett renoviert.
Für den betroffenen Mann hatte der Vorfall auch psychische Folgen. „Es ist danach alles kaputtgegangen“, erklärt seine 29-jährige Exfreundin vor Gericht. So habe ihr Freund keinen sexuellen Kontakt mehr ertragen können. Er habe die Tat zu verdrängen versucht und viel Alkohol getrunken. Gut ein Jahr später hätten sie sich getrennt.
Der Angeklagte wirkte während der Aussagen der Zeugen abwesend. Er ist alkoholabhängig; zur Tatzeit hatte er zwei Promille im Blut. Der psychiatrische Gutachter hält ihn für vermindert schuldfähig. Der frühere VW-Mitarbeiter soll den Handwerker nicht gekannt, allerdings vor 20 Jahren selbst in dessen Wohnung gewohnt haben. Möglicherweise ist das der Grund, warum er die Wohnung an jenem Abend wieder aufsuchte.
Sein Verteidiger Manfred Döbel erklärte, dass sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen äußern wolle. So musste auch der Handwerker, der als Nebenkläger auftrat, am Mittwoch aussagen. Auf Antrag seines Anwalts Holger Nitz wurde die Öffentlichkeit dabei ausgeschlossen.
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