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Lettow-Vorbeck-Allee

Anwohner legen Berufung gegen Umbenennung ein


Auf Antrag der Stadt soll die Lettow-Vorbeck-Allee im Badenstedter Afrika-Viertel künftig Namibia-Allee heißen. Laut Verwaltungsgericht ist die Namensänderung zulässig. Anwohner wollen Berufung einlegen, die Umbenennung sei schlicht unnötig.
Noch ist der umstrittene General am Zuge: Die Allee in Badenstedt soll umbenannt werden.

Noch ist der umstrittene General am Zuge: Die Allee in Badenstedt soll umbenannt werden.

© Thomas

Badenstedt. Ganz gleich wie die Entscheidung auch ausfällt, die „Allee“ wird Badenstedt in jedem Fall erhalten bleiben – ob es bei der Lettow-Vorbeck-Allee bleibt oder sie durch die Namibia-Allee ersetzt wird, so wie es die Stadtverwaltung und die politischen Gremien wollen. Zwar hat das Verwaltungsgericht Hannover im März geurteilt, dass die Umbenennung zulässig ist. Doch die Kläger haben einen Antrag auf „Zulassung der Berufung“ gestellt, wie es im Amtsdeutsch heißt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg prüft noch.

Bereits im Mai hatten die Gegner der Umbenennung ihren Antrag beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Wenn dieses eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zulässt, wird das Verfahren neu aufgerollt. „Dann steht die Umbenennung nochmals komplett auf dem Prüfstand“, erläuterte OVG-Sprecher Sven-Marcus Süllow auf Anfrage des Stadt-Anzeigers. Wann die Entscheidung falle, könne er aber noch nicht sagen.

Für hunderte Anwohner ist damit immer noch nicht klar, ob sie künftig weiter an der Lettow-Vorbeck-Straße wohnen werden oder ob sie sich an den Namen Namibia-Allee gewöhnen müssen – was viele nicht wollen. Dafür gibt es zwei Gründe: Einige sehen nicht ein, dass der umstrittene Afrika-Feldherr und General Paul von Lettow-Vorbeck (1870–1964) von einem städtischen Gutachter als menschenverachtend charakterisiert wurde – und deshalb als Namengeber nicht mehr in Frage kommen soll. Andere ärgern sich darüber, bei der Wahl eines neuen Namens nicht gefragt worden zu sein.

Der Malermeister Andreas Langlott hatte deshalb vor dem Verwaltungsgericht gegen die Umbenennung geklagt – und den Prozess in der ersten Instanz verloren. Nun hofft er darauf, dagegen in Berufung gehen zu können, um den Prozess in zweiter Instanz doch noch zu gewinnen. „Wenn wir können, dann machen wir das auch“, kündigte er an. Ihn störe, dass sich die Stadt „willkürlich über die Meinung vieler Bürger hinwegsetzt“ und einen neuen Straßennamen durchsetzen wolle.

Seit 1975 wohnt Langlott an der Lettow-Vorbeck-Allee, die ihren Namen 1937 bekam. Sie gehört zum Afrika-Viertel in Badenstedt, wo die Straßen in Anlehnung an den Kontinent Namen wie Savannenweg, Togo- und Kamerunweg oder Windhukstraße tragen. Wer der General Lettow-Vorbeck war, kümmerte viele Anwohner nicht. Der Name gehörte für von jeher zum Viertel dazu. Auch wenn „Namibia“ ins Namenskonzept passt, Anwohner wie Langlott halten die Umbenennung schlicht für unnötig. „Die Stadt schmeißt dafür viel Geld raus“, meint der Malermeister.

Weist das Oberverwaltungsgericht den Antrag der Kläger ab, wird das Urteil aus Hannover rechtskräftig. „Erst dann wird die Umbenennung vollzogen“, sagt Stadtsprecher Dennis Dix. Der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und der Rat der Stadt hatten der Umbenennung schon zugestimmt; die Stadt müsste dann nur noch neue Straßenschilder anbringen. Die alten Schilder würden dann noch ein Jahr lang hängen bleiben, damit Besucher und Postboten sich daran gewöhnen. Diese Übergangsfrist soll auch den Anwohnern Zeit geben, ihre persönlichen Dokumente auf die neue Adresse umschreiben zu lassen. Die Gebühren, die etwa für neue Personalausweise oder Einträge ins Grundbuchamt entstehen, trüge in diesem Fall die Stadt. Private Unterlagen wie Briefpapier oder Visitenkarten müssen Anwohner auf eigene Kosten umstellen.

Marcel Schwarzenberger

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