Linden. Diese baten ihn, den Streifen, der von der Nachbarschaftsinitiative Linden-Nord ins Internet gestellt worden war, so schnell wie möglich sperren zu lassen. Die Eltern hätten sich „sehr entsetzt“ über die „Darstellung und klare Verharmlosung von Gewalt“ in dem Film gezeigt, heißt es in dem Schreiben des Bezirksbürgermeisters an die Staatsanwaltschaft.
In dem Video „Party in Hannover Linden-Nord“, das inzwischen mehr als 12.000 Mal angeklickt worden ist, spielen Schauspielschüler eine Gruppe von Jugendlichen auf dem Heimweg von einer Party in Linden. Zunächst albern sie miteinander herum. Dann kippt die Stimmung in Gewalt. Zu sehen ist ein junger Mann, der den Außenspiegel eines Autos kaputttritt. Als sich ein Anwohner einschaltet und sich über den Lärm beschwert, wird er durch einen Schlag mit einer Bierflasche auf den Kopf verletzt. Der Film endet mit der Frage: „Wie weit geht Deine Party?“.
Bezirksbürgermeister Grube ist selbst mit dem Film nicht glücklich. „Die Botschaft des Films ist nicht eindeutig, durch seine Machart und die ästhetische Darstellung der Ereignisse wird die Diskussion um die Ruhestörer in eine falsche Richtung getrieben“, sagt er. Der Bezirksrat habe der Nachbarschaftsinitiative zwar 1500 Euro für die Materialkosten des Films zur Verfügung gestellt. „Doch die Auszahlung der Summe war an bestimmte Kriterien gebunden, die der Film nicht einhält“, sagt er. So sollte sich der Inhalt des Videos nicht gegen die Veranstaltungsbesucher richten, die regelmäßig in den Stadtteil kommen. Grube selbst findet deutliche Worte für die Ruhestörer: „Gäste sind in Linden immer willkommen, wenn sie sich wie solche verhalten. Pubertierende und Blasenschwache sollten ihre Grenzen lieber zu Hause ausprobieren.“
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft ihre Prüfung des Films abgeschlossen. „Eine strafrechtliche Relevanz des dargestellten Geschehens“ ist „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erkennbar“, teilt die Behörde mit. Über die Sperrung des Videos im Internet wird nun die Landesmedienanstalt entscheiden. An diese Behörde hat die Staatsanwaltschaft die Anfrage von Bezirksbürgermeister Grube nämlich inzwischen weitergeleitet.
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