Wennigsen. Der Unmut ist groß bei jenen Bürgern in Wennigsen, weil die Klosterkammer dem Winterdienst nicht nachkommt. An deren Grundstücken türmen sich die Schneeberge, Fußwege sind nicht passierbar. Schneeräumen findet offensichtlich nicht statt.
Heiko Bödeker hatte in einer Leserzuschrift darauf hingewiesen, dass an den Grundstücken der Klosterkammer nicht Schnee geschoben werde. „Sind vor dem Gesetz wirklich alle gleich, oder sind Behörden gleicher?“, fragte der Wennigser. Die Gemeinde verpflichtet die Grundstücksbesitzer laut Satzung, nach dem Schneefall die Gemeindestraßen vor ihrem Eigentum zu räumen und zwar bis zur Fahrbahnmitte.
Weitere Bürger bemängeln, dass Pendler, die frühmorgens auf dem Weg zum Bahnhof unterwegs seien, beide Straßenseiten der Degerser Straße nicht benutzen könnten. Sobald das Grundstück Klostergrund beginne, sei mit dem Schneeräumen Schluss. „Dann bleibt den Fußgängern nichts anderes übrig, als auf die Fahrbahn ausweichen“, argumentieren die Wennigser. Bei der gut geräumten Degerser Straße sei das Betreten der Fahrbahn aber äußerst kritisch. „Die Autos haben dort ein ordentliches Tempo drauf.“
Nach Angaben der Bürger, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen wollen, versichert die Gemeinde seit mindestens drei Jahren, dass sie sich kümmere und die Klosterkammer wegen des Winterdienstes angeschrieben werde. Getan habe sich bisher nichts. „Leider rückt der Klosterkammer niemand auf den Pelz. Diese habe offensichtlich eine große Lobby. sagen die Anwohner.
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