Barsinghausen. Die Anlieger der Straße Tiefental in Egestorf werden mit der umstrittenen neuen Verkehrsregelung an der Einmündung zur Nienstedter Straße wohl dauerhaft leben müssen. Das Abbiegeverbot ins Tiefental für Fahrzeuge, die aus Richtung Deister kommen, ist vom Eisenbahn-Bundesamt aus Sicherheitsgründen veranlasst worden.
Wer im Tiefental wohnt, kann auch nicht mehr nach links in Richtung Nienstedt abbiegen. Ausgenommen sind nach der neuen Verkehrsregelung - von der die Anwohner zu Monatsbeginn überrascht wurden - lediglich Fahrräder und Motorräder.
Hintergrund der Neuregelung ist der unmittelbar neben der Einmündung befindliche Bahnübergang an der Nienstedter Straße, wie Harald Jackl von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt erläutert. Die Deutsche Bahn sei im vergangenen Sommer wegen einer geänderten Gesetzeslage gezwungen gewesen, den Übergang umzurüsten und mit separaten Schranken für den Gehweg zu sichern. Das Bundesamt habe das Vorhaben geprüft und dabei Sicherheitsbedenken rund um den Überweg geltend gemacht.
„Falls im Tiefental ein Lastwagen steht, ist das Abbiegen von Süden auf die schmale Straße nicht möglich“, erläutert Jackl. In einem solchen Fall könne es sein, dass das abbiegende Fahrzeug mitten auf dem Bahnübergang warten müsse. Diese Situation wolle die Bahn unbedingt vermeiden. „Wir können leider nicht davon ausgehen, dass alle Verkehrsteilnehmer vorausschauend fahren.“ Zunächst sei das Abbiegen lediglich für Lastwagen verboten worden, nun habe man das Verbot auch auf Autos ausweiten müssen. „Manche Dinge sieht man erst hinterher.“
Die Beschilderung für das Abbiegeverbot nach links aus dem Tiefental heraus ist laut Jackl überflüssig und soll demnächst wieder entfernt werden. „Dort besteht wegen der durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn vor dem Bahnübergang ohnehin ein solches Abbiegeverbot.“ Das sei aber bisher kaum beachtet worden.
Die Kritik der Anlieger, die von der neuen Beschilderung überrascht wurden, mag Jackl nicht teilen. Gefahrensituationen müssten sofort beseitigt werden, sagt er. „Bürgerbeteiligung ist im Verkehrsrecht nicht vorgesehen.“
Andreas Kannegießer
