Kleinburgwedel.
Die Stadt hat Straßen gebaut, Kanäle verlegt und Pässe für Würmsee-Anwohner ausgestellt, die dort laut Bebauungsplan nur am Wochenende wohnen sollten. Melde- und Baurecht sind in diesem Punkt zweierlei.
Den Jahrzehnte gewahrten Frieden hat ein Anwohner mit einer Nachbarschaftsanzeige beendet: Jetzt muss sich die Bauaufsicht flächendeckend für die Einhaltung der maximalen Grund- und Geschossfläche von 60 Quadratmetern interessieren. Und auch für diese Festsetzung aus der 2. Änderung des Bebauungsplans aus dem Jahr 1997: „Für den gesamten Gestaltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 85 Würmsee wird eine maximale Traufhöhe (bestimmt durch den Schnittpunkt von Außenwand mit Außenkante Dachhaut) von 3,0 Metern bei eingeschossiger Bauweise und 6,0 Metern bei zweigeschossiger Bauweise jeweils über gewachsenem Boden festgesetzt.“
Im Februar beginnt die Inspektion aller 56 Gebäude. Erste Briefe mit Besichtigungsterminen würden dieser Tage rausgeschickt, sagt Regionssprecher Nils Meyer. Im Falle von Verstößen könne das Spektrum möglicher Sanktionen von einer verjährten Ordnungswidrigkeit bis zur Rückbau-Anordnung für ungenehmigte Gebäudeteile reichen, aber: „Keiner wird von heute auf morgen auf der Straße stehen.“ Sanktionen würden mit der Stadt abgestimmt. Geregelt werden könnte der Konflikt auch über den Bebauungsplan, der allein von der Kommune geändert werden könne.
(von Martin Lauber)
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