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Großburgwedel

Nacktradeln ist ein Trend


Wer mit dem Fahrrad in der Feldmark unterwegs ist und dabei als Bekleidung das Adamskostüm wählt, geht eventuell einer neuen Trendsportart nach. Zu dieser Einschätzung ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft Hannover gekommen und hat deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann eingestellt, der als Nacktradler zwischen Großburgwedel und dem Wedemärker Ortsteil Bissendorf-Wietze unterwegs war.
Foto: Nacktradeln ist eine Trendsportart.

Nacktradeln ist eine Trendsportart.

© dpa (Symbolfoto)

Großburgwedel/Feldmark. Der Vorfall ereignete sich bereits im August, zu einer Jahreszeit also, die für Nackte wesentlich angenehmer zu ertragen ist als die derzeitige. Damals waren Christiane und Robert Heinrich aus Großburgwedel im Jagdrevier des Mannes von einer Spaziergängerin auf den Nacktradler aufmerksam gemacht worden. Die beiden suchten und stellten ihn. Dann riefen sie die Polizei; es erging eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Es bleibt nun aber beim Verdacht. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall nach mehrmonatiger Prüfung eingestellt: Dem Mann seien sexuelle Motive und damit eine strafbare Handlung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. „Der Beschuldigte ist Anhänger der Freikörperkultur und Freund des Nacktradelns, einer neuen Trendbewegung“, heißt es in der schriftlichen Begründung.

In der Tat hat der FKK-Anhänger Gesinnungsgenossen, die etwa bei den weltweiten Nacktradeltagen, in diesem Jahr terminiert auf den 9. Juni und den 28. Juli, unbekleidet in die Pedalen treten. Christiane Heinrich hält ihr Erlebnis trotzdem eher für ein Zeichen gesellschaftlichen Verfalls als für einen Trend. Gegen Nudisten auf Gruppenwanderung oder -radtour habe sie nichts. „Aber ein einzelner nackter Mann im Wald, wo Kinder mit Pferden unterwegs sind und Frauen joggen – das ist etwas anderes“, sagt sie. Vielleicht sieht das ja die Region Hannover ähnlich. Die hat von der Staatsanwaltschaft die Unterlagen bekommen und soll prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Frank Walter und Bernd Haase

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