Thönse. In den großen Gärbecken am südlichen Ortsrand von Thönse dürfen die Bakterien einstweilen weiter Biogas produzieren, das zur Stromgewinnung verbrannt wird. Der Anlieger vom Bruchholzweg, der mit seinem Eilantrag bewirken wollte, dass die Anlagengenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Hannover bis zu einer Entscheidung über seinen Widerspruch ausgesetzt wird, hat die Rechtsmittelfrist für die Anrufung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) verstreichen lassen. Ein früherer Eilantrag eines weiteren Thönser Bürgers war bereits vor zehn Monaten in zweiter Instanz vom OVG Lüneburg abgelehnt worden.
Der neuerliche Spruch des Verwaltungsgerichts Hannover lässt gewisse Schlussfolgerungen zu. Die Entscheidung habe sich „nach relativ intensiver summarischer Prüfung“ an den Erfolgsaussichten einer möglichen Klage gegen die Anlagengenehmigung orientiert, das sagte am Dienstag ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Hannover auf Anfrage. Dafür, dass Nachbarschaftsrechte verletzt würden, sei kein stichhaltiger Nachweis erbracht worden.
Volle Rechtssicherheit haben die Betreiber aber immer noch nicht. Denn noch läuft ein Widerspruchsverfahren gegen die Genehmigung der Biogasanlage, die vom Gewerbeaufsichtsamt Hannover noch entschieden werden muss und gegen die dann auch noch geklagt werden könnte.
Die Hängepartie wirkt sich denn auch weiterhin als Investitionsbremse für das geplante Nahwärmenetz aus, an das die Biogasanlagen-Betreiber circa 40 bis 45 Thönser Haushalte anschließen möchten. Dafür würde ein hoher sechsstelliger Betrag fällig. „Das Restrisiko ist aber überschaubar geworden“, sagt Mitbetreiber Edgar Kolze. Deshalb lasse man die Zeit nicht weiter ungenutzt verstreichen. Die Planung für die Wärmeleitung werde weiter verfolgt und gehe technisch, in Sachen Trassenführung und betriebswirtschaftlich immer weiter ins Detail. Ziel ist nach Aussage von Christian Büchtmann die nächste Heizperiode im Winter 2012/2013.
Martin Lauber
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