Ronnenberg. Der Angeklagte soll im vergangenen November an der Rennefeldstraße einen Hund kräftig zu Boden gedrückt und mehrfach mit der Faust auf den Kopf geschlagen haben. Den angeleinten Staffordshire soll er anschließend fahrradfahrend hinter sich her geschleift haben. Zwei Zivilpolizisten, die zufällig in der Nähe im Einsatz waren, beobachteten den Vorfall.
Die Beamten waren als Hauptbelastungszeugen vorgeladen, mussten jedoch nicht aussagen, weil der Angeklagte der Verhandlung gestern unbegründet ferngeblieben war.
Gegen den laut Gericht wegen einer Beleidigung bereits vorbestraften Mann wurde deshalb in Absprache mit der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen. Er muss wegen grober Verstöße gegen das Tierschutzgesetz 900 Euro Strafe zahlen. Sollte der Ronnenberger Einspruch erheben, muss laut Richter Karl Schnelle eine weitere Hauptverhandlung angesetzt werden - damit er sich zu den Vorwürfen äußern könne. Ansonsten sei das Urteil rechtskräftig. „Wenn jemand einem Tier unnötig Schmerzen zufügt, ist das Tierquälerei“, sagte Schnelle.
Laut Staatsanwalt ist es sogar möglich, Tierquäler in schweren Fällen mit Gefängnis zu bestrafen.
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