Das will sich Ernst H. nicht bieten lassen. Nachdem er von seinem früheren Arbeitgeber, der Herrenhäuser Brauerei, die fällige Betriebsrentenzahlung für fünf Monate vor dem Arbeitsgericht erstritten hatte, fließt nun wieder kein Geld auf das Konto des Kolenfelders. Sein Anwalt, der Hagenburger Oliver Laxner, prüft, ob erneut rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen.
Von 1971 bis 1985 war H. bei der hannoverschen Brauerei beschäftig. Dann wechselte der Diplom-braumeister nach Bremen. Im April 2009 ging er 65-jährig in Rente. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Zahlung der Betriebsrente von etwa 180 Euro im Monat fällig. Aber es geschah nichts, die Brauerei zahlte nicht.
H. wandte sich an Laxner, der vor das Arbeitsgericht Hannover zog. Ergebnis: Die Brauerei zahlte 903 Euro für fünf Monate nach. Ernst H. war zufrieden, aber nur kurze Zeit. Denn dann stellte er fest, dass die monatliche Rente wieder ausblieb.
In der Auseinandersetzung vor Gericht, sagte Laxner, hatte der Vertreter der Brauerei dargelegt, dass die Betriebsrenten aus laufenden Umsätzen gezahlt werden müssten. Ende Oktober war bekannt geworden, dass das Unternehmen erneut einen Liquiditätsengpass hat.
Der Kolenfelder Brauereimeister ist kein Einzelfall. Er kennt acht ehemalige Kollegen, die alle gegen ihre früheren Arbeitgeber klagen. Vor dem Arbeitsgericht hatte es in einem anderen Fall ein kurioses Ergebnis gegeben. Anfang November sprach das Gericht einem anderen Herrenhäuser-Rentner 35 Kisten Bier zu.
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