Die Belange der Kommune würden durch die seit 2005 betriebene MVA nicht substanziell beeinträchtigt, befanden die Richter nach Aussage von Rechtsanwalt Ludger-Anselm Versteyl, der den Betreiber BKB vertritt. So entfielen von den mehr als 10.000 Fahrzeugbewegungen auf der Hannoverschen Straße in Altwarmbüchen nur 42 auf die MVA.
Gemeinde-Rechtsanwalt Erich Deter zufolge ist noch offen, ob die Kommune ein zweites Mal eine Revisionsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) anstrengen wird. Das BVG hatte ein erstes OVG-Urteil zu Ungunsten Isernhagens aufgeboben und zur Neuverhandlung an Lüneburg zurückverwiesen.
Zu prüfen sei, so Deter, ob sich die MVA-Genehmigung verschärfen lässt. So könne eine automatische Sofort-Abschaltung bei Störfällen sicherstellen, dass keine giftigen Abgase im Altwarmbüchener See landen. Würden Verbrennung, Kompostierung und Kalte Rotte als Einheit betrachtet, würden schon im Normalbetrieb einzelne Schadstoffgrenzwerte überschritten.
von Martin Lauber
HAZ.de Anmeldung
