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Nach dem Jogger-Urteil

Außerhalb der Übungszeit soll es keine Anzeigen geben


Auch wenn das Amtsgericht einem Jogger Recht gegeben hat, der auf einem Trampelpfad unterwegs war: Die Bundeswehr beharrt weiter auf die allgemeinen Nutzungsregeln auf dem Standortübungsplatz in Langenhagen.
Hinweisschild am Eingang zum Truppenübungsplatz

An allen Eingängen weist die Bundeswehr auf die Verhaltensregeln hin.

© Frank Oheim

Langenhagen. Somit ist das Betreten während des Übungsbetriebs grundsätzlich verboten, teilte die Sprecherin der Wehrbereichsverwaltung-Nord, Nicole Burbach-Wilm, auf Anfrage mit. Gleiches gelte für das Verlassen befestigter Wege während und außerhalb der militärischen Nutzung des Geländes.

Allerdings könne sie die Rechtsansicht des Amtsgerichts Hannover zu dem Fall derzeit noch nicht kommentieren, da sie bislang keine „offizielle Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens sowie der hiermit im Zusammenhang stehenden Klärung offener Rechtsfragen“ habe. Jedoch werde es so lange auch keine weiteren Bußgeldbescheide geben, falls jemand dort außerhalb der Übungszeiten die befestigten Wege verlasse, etwa als Jogger oder Gassigeher.

Anders sehe es jedoch aus, wenn die Truppe auf dem Standortübungsplatz aktiv sei. Dann würden diese Verstöße weiterhin verfolgt, Gleiches gelte etwa auch für Hundehalter, die ihre Vierbeiner nicht an der Leine führten. Im Jahr 2011 wurden so insgesamt 57 Anzeigen erstattet. Und die Feldjäger patrouillieren regelmäßig, sagt Bundeswehrsprecher Jürgen Engelhardt. Der Oberstleutnant betont, dass das propagierte gute Miteinander weiterhin im Vordergrund stehe. Doch die Nutzer des Übungsplatzes müssten sich an die dort geltenden Regeln halten. „Die Masse macht das auch.“

Auf den Übungsbetrieb der Bundeswehr weist die Stadt Langenhagen auf ihrer Homepage hin.

von Sven Warnecke

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