Langenhagen . Es klingt paradox: Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) bleibt bei seiner Rechtsauffassung, die Nutzung des geplanten neuen Frachtterminals im Westen des Flughafens widerspreche dem Planfeststellungsbeschluss. Keineswegs dürfe Fracht von dort oder dorthin mit dem Lastwagen verbracht werden. Die Fracht müsse ausschließlich geflogen werden. Genau dies will die Bürgerinitiative in Garbsen und Umgebung (Bigum) verhindern. Und beide ziehen doch am selben Strang. Wie das?
Die Bigum hatte den BUND Ende vergangenen Jahres auf den scheinbaren Widerspruch zwischen geplanter Nutzung und Beschlusslage hingewiesen. Der BUND hatte daraufhin in einem offenen Brief an Langenhagens Bürgermeister Friedhelm Fischer die Stadt um eine Stellungnahme gebeten. In dieser betonte Fischer, inhaltlich auf einer Linie mit dem Flughafen, die Nutzung sei rechtens. Der Plan erlaube sowohl einen Frachttransport über die Straße als auch über den Luftweg. Im Übrigen sei die Baugenehmigung auch bei der Genehmigungsbehörde in Wolfenbüttel widerspruchslos über den Tisch gegangen.
Dieser Auslegung hat der BUND jetzt in einem erneuten Brief an Fischer widersprochen. Nach Prüfung der Rechtslage von dem auf Umweltbelange spezialisierten Anwalt Frank Niederstädt bleibt Marita Wudtke, Referatsleiterin beim BUND, bei ihrer Auffassung, der geplante Betrieb vorrangig für Straßenfracht sei nicht zulässig.
Eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss wird der Verband dennoch nicht einlegen. Dies wäre nur binnen eines Monats nach Beschlusslage im Februar 1999 möglich gewesen. Rechtsmittel sind laut Niederstädt jetzt nur noch gegen den geplanten Betrieb denkbar. Ob der BUND damit Chancen auf Erfolg habe, sei offen. „Dazu hatte ich keinen Prüfauftrag“, sagte Niederstädt dieser Zeitung. Wudtke kündigte an, vorerst auf Rechtsmittel zu verzichten und dafür einen kritischen Brief an das Wirtschaftsministerium zu schicken. Dieses ist für die Betriebsgenehmigung des Flughafens zuständig.
Hans-Peter Wendorff, Vorsitzender der Bigum, erhofft sich von der angestoßenen Diskussion einen nachgebesserten Planfeststellungsbeschluss, in dem Flugfracht ausgehend vom ACT generell untersagt wird. Denn wenn die im ACT von der Flughafentochter Aircargo Services Hannover GmbH (ASH) geplante Anlage zur flugsicheren Verpackung von Gütern sich tatsächlich zur nachgefragten Marktnische entwickele, wie von ASH-Geschäftsführer Gero Seidler erhofft, fürchtet Wendorff auch angesichts verstopfter Autobahnen einen Zuwachs an Frachtflügen. „Vielleicht lohnt es sich dann für den einen oder anderen Logistiker doch, einen Jumbo mehr nach Langenhagen zu schicken“, sagte er.
Die Nutzung des künftigen Air Cargo Terminals (ACT) am Flughafen in Langenhagen soll in einem neuen Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben werden.
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