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Langenhagen

Jogger gewinnt gegen die Bundeswehr

Von Sven Warnecke

Darf man auf dem Standortübungsplatz außerhalb der Übungszeiten auf einem Trampelpfad joggen? Die Bundeswehr sagt nein und brummte einem Hobbysportler ein Bußgeld auf. Der wehrte sich erfolgreich vor dem Amtsgericht.
Ein Jogger wärmt sich am Eingang zum Truppenübungsplatz auf.

Rote Flagge und geschlossene Schranke: Die Bundeswehr übt.

© Frank Oheim

Langenhagen. Um alle Zweifel auszuräumen: Stefan Boltes achtet darauf, ob die Bundeswehr auf dem 248 Hektar großen Areal zwischen Isernhagen und Langenhagen gerade wieder übt. Als ehemaliger Soldat kennt er die roten Flaggen, die auf den Übungsbetrieb der Truppe hinweisen – und er weiß, dass dann die Nutzung des Geländes verboten ist. Er kennt die Warnschilder, die darauf hinweisen.

Und trotzdem: Als der Bauingenieur an einem Aprilsonntag ohne Übungsbetrieb Joggen war, – der Isernhagener macht das nach eigenem Bekunden dort seit knapp 30 Jahren täglich –, wurde er von Feldjägern gestoppt. Schließlich sei er verbotenerweise neben der von der Bundeswehr als befestigten Weg beschriebenen Strecke gelaufen, so der Vorwurf. Ein kurzes Gespräch zwischen Boltes und den Soldaten folgte, dann kamen Polizisten hinzu. Er musste seine Personalien angeben.

Wochen später folgte dann eine Anzeige – sowie nach seinem Einspruch eine Begründung von der zuständigen Wehrbereichsverwaltung Nord. Darin wird moniert, dass sich Boltes abseits der befestigten Wege bewegt habe. Das sei schließlich verboten und durch Schilder angezeigt. Gleichzeitig wird darin der Verdacht geäußert, Boltes habe etwa Übungen der Truppe ausspähen oder illegal Müll entsorgen wollen.

Ingenieur Boltes, der gar nicht bestreitet, neben dem befestigten Weg gelaufen zu sein, fragt sich indes, wie denn nach Meinung der Bundeswehr so ein Weg beschaffen sein muss. Schließlich seien in den Jahren, in denen die Bundeswehr den Platz nicht genutzt hat, viele Pfade von Reitern, Spaziergängern und eben Joggern entstanden, die gleichermaßen befestigt erscheinen. Die übrigen, gegen ihn gerichteten Vorwürfe empfindet der Isernhagener mehr als lächerlich. „Als Jogger habe ich immer einen Müllbeutel dabei“, kontert Boltes mit Ironie, die Ausspäh-Vorwürfe kommentiere er erst gar nicht.

Das Amtsgericht Hannover folgte Boltes und kassierte in der Verhandlung den Vorgang ein. Als Begründung nannte Irene Silinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, dass an besagtem Tag kein Übungsbetrieb der Bundeswehr geherrscht habe und der Beklagte darüber hinaus unmittelbar neben einem befestigten Weg gelaufen sei.

Für Boltes Anwalt Harald Lemke-Küch ist jedoch viel entscheidender, dass das Gesetz keine Definition für einen befestigten Weg kenne. Trampelpfade seien ebenfalls mehr oder weniger nach jahrelanger Nutzung befestigt, sagt der Jurist. Lemke-Küch will aber nicht von einem Präzedenzfall sprechen. Er hofft vielmehr, dass sich das Oberlandesgericht irgendwann genau mit dieser Frage beschäftigen wird, um auch Rechtssicherheit zu schaffen. Schließlich könne niemand sagen, wie es etwa seinem Mandanten beim nächsten Mal dort ergehe, wie die Justiz dann entscheide. Schließlich sei das einmal vom Amtsgericht Hannover eingestellte Verfahren kein Freibrief.

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