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Langenhagen

Musik- und Spielmannskorps Kaltenweide schließt Mitglieder aus


Hinter den Kulissen des Musik- und Spielmannskorps Kaltenweide kracht es gewaltig: Der Vereinsvorstand berichtet in öffentlichen Mitteilungen vom Ausschluss zweier Mitglieder – die aber dürfen laut Satzung noch eine Stellungnahme abgeben.

Der Streit zwischen den langjährigen Mitgliedern hat sich vor Jahren offenbar an der Gründung eines Nachwuchsorchesters entzündet. Etliche junge Instrumentalisten musizierten nach Aussage des Mitglieds, das jetzt ausgeschlossen werden soll, unter der Regie zweier Projektleiter. „Die Zusammenarbeit zwischen uns, dem Dirigenten und dem Vorstand war nicht immer einfach“, sagt der Kaltenweider rückblickend.

Das habe sich auf die Nachwuchsarbeit ausgewirkt: Am Ende zählte das Jugendblasorchester nur noch zwölf Musiker. Sein Mitstreiter sei schließlich als Projektleiter zurück- und aus dem Verein ausgetreten. Er selbst sei erkrankt und habe die Arbeit aufgegeben, weil er sie allein nicht mehr habe bewältigen können. „Natürlich haben wir die Jugendlichen von unserem Schritt informiert“, sagt der Kaltenweider und fügt hinzu, dass die jungen Musiker den Zwist gespürt hätten. Deshalb hätten sie aus eigenem Antrieb das Musik- und Spielmannskorps verlassen und im Schützenverein Kaltenweide eine neue Heimat gefunden. „Ich bin den Jugendlichen nicht gefolgt, sondern noch immer Mitglied im Korps“, sagt er.

Allerdings zahle er keinen Beitrag mehr, weil der Verein ihm den Zutritt zu Veranstaltungen und die Kassenprüfung verwehrt habe. Dieser Zahlungsrückstand ist aus Sicht des Vereinsvorstands ein Grund, den Kaltenweider und seine Ehefrau auszuschließen – ein Novum in der 60-jährigen Geschichte. Hinzu komme, dass sich beide inner- und außerhalb des Vereins negativ über den Vorsitzenden und den Übungsleiter geäußert hätten. Als vereinsschädlich bezeichnet es der Antragsteller, dass das Ehepaar das Jugendorchester dem Schützenverein angegliedert habe und damit die Jugendarbeit boykottiere.

Diesem Antrag folgten die Mitglieder in der Jahresversammlung einstimmig – ein Teilnehmer enthielt sich der Stimme. Ganz amtlich ist der Ausschluss noch nicht: Nach der Satzung können die Betroffenen in den nächsten zwei Wochen ihren Widerspruch einlegen.

Antje Bismark und Stefan Kohl

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  • serian serian – 15.05.10
    keine lüge
  • hgbbb jaajajaja – 15.05.10
    hahah lüge
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