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Hannover Aus der Stadt Übersicht

Plagiatsvorwurf

18-Jährige soll 50.000 Euro nach T-Shirt-Verkauf zahlen

Weil sie ein Marken-T-Shirt im Internet angeboten hatte, wurden einer jungen Hannoveranerin 50.000 Euro Strafe angedroht. Der Vorwurf: Sie habe ein Plagiat weiterverkauft. Nun beschäftigt der Fall gleich zwei Gerichte.

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Marcelline S. und ihr umstrittenes T-Shirt.

Marcelline S. und ihr umstrittenes T-Shirt.

© Striewe

Marcelline S. hatte von ihrer Mutter ein Shirt mit dem Label des amerikanischen Modeschöpfers Don Ed Hardy geschenkt bekommen. Die Mutter hatte es in einer Boutique in der Galerie Luise für eine nicht unerhebliche Summe erworben. Die Tochter trug es einige Male, dann versteigerte sie es im Internetauktionshaus Ebay an die Meistbietende – diese zahlte immerhin noch 35 Euro dafür.

Es dauerte nicht lange, da bekam die Verkäuferin Post von einer Anwaltskanzlei aus Frankfurt. Die vermeintlichen Markenschützer behaupteten, dass das im Internet abgebildete T-Shirt ein Plagiat sei und die Verkäuferin mit der Abbildung die Urheberrechte verletze. Dem Schreiben war eine Kostenrechnung von 50.000 Euro beigefügt sowie eine Unterlassungserklärung. Nach einem aufwendigen Schriftverkehr – die Familie hatte sich inzwischen einen Anwalt genommen – teilten die Frankfurter mit, den Streitwert reduzieren zu wollen. Am Ende forderten sie noch 1100 Euro für ihre eigene Arbeit, die sie nun vor Gericht einklagen wollen.

Der Anwalt der 18-Jährigen, Jens Klinkert, glaubt an eine Masche: Die Anwälte aus Frankfurt suchen für den Vertriebspartner des Labels im Internet gezielt nach Textilien von Don Ed Hardy. Gleich, ob es Hinweise auf ein Plagiat gebe oder nicht, schickten sie den Verkäufern Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen. Marcelline S. gelang es, das Shirt wieder zurückzukaufen – erneut für 35 Euro.

Man wäre bereit, die Echtheit überprüfen zu lassen, schrieb Klinkert an die Frankfurter Juristen und legte gleich eine Klageschrift bei. Darin fordert die 18-Jährige nun ihrerseits 1600 Euro, die sie für ihren Anwalt habe aufwenden müssen. „Wir drehen den Spieß jetzt um“, sagt Klinkert.

[Sonja Fröhlich]

  • Rechtsanwälte Rechtsanwalt BK – 15.10.09
    Also ich verwehre mich zunächst den Angriffen auf die Rechtsanwaltschaft, insbesondere auf Grundlage weniger schwarzer Schafe.

    Und auch vor allem, dem ungebildeten Kommentar, dass Studium bestünde nur darin ein paar Bücher auswendig zu lernen. Leute die dies behaupten, sollten es mal selbst versuchen, eins der schwierigsten Studiengänge zu bestehen, denn beide Examina erheben gerade den Anspruch mit Gesetzen eine Lösung zu finden. Kritik sollte daher nicht an uns Rechtsanwendern geübt werden, sondern wenn überhaupt am Gesetzgeber.

    Und nicht zu vergessen. Wo Abmahnanwälte tätig sind, gibt es auch Anwälte, wie in diesem Fall, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Gegenseite zu vertreten.

    Und man sollte sich mal ein vergägenwärtigen: Alle laden mp3, Filme, Fotos, und wenn alle das tun, dann ist das ja in Ordnung denkt man und die Abmahnanwälte sind die Bösen. So einfach ist das nun auch wieder nicht. Auch wenn alle sich rechtswidrig verhalten, heisst dass nicht, dass sie dann ohne Abmahnung davonkommen. Diese sollte allerdings gut geprüft werde. Und wer hilft in solchen Fällen? Der Rechtsanwalt.
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  • @ Wichmann RAdler – 23.09.09
    Saf ich ja, auch diese Nazierfindung der Radwege gehört endlich auf den Müllhaufen der Geschichte! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • 18-jährige soll 50.000 ....... Torsten Wichmann – 22.09.09
    Was noch viel schlimmer ist, das diese Bande von gewissenlosen Anwälten und Rechtsverdrehern sich nicht mal schämen ihr Unwesen (abmahnerei etc.) auf der Basis der Gesetze von 1932 und dem daraus resultierenden Unrecht und Blut zu treiben (das Abmahnwesen stützt sich auf das UWG von 1923, das dann von den Nazis gegen jüdische Kaufleute angewendet wurde um ihnen die Lebensgrundlage zu entziehen - gleiches gilt auch für den Anwaltszwang). In die Veränderungen in 1945 und 1984 flossen natürlich nicht die notwendigen Reformen ein, da die "Juristen" ja in den Jahren der Nazizeit studiert hatten und die Erziehung nicht so schnell leugnen konnten.

    Aber so ist Deutschland einerseits die Menschen auffordern etwas gegen gegen NPD und Co zu tun aber selbst nicht dem Mumm aufbringen radikal mit der Vergangenheit zubrechen.

    Verschlimmer wird die Situation des Beklagten dadurch, das nur wenige richter mutig genug sind gerechte Urteile zu fällen - es wird immer mit vorhergehender Rechtssprechung argumentiert. Wettbewerbsrecht ist auch formales Recht und die Urteile fallen meist gegen den Beklagten aus.

    Eigentlich paßt hier der Ruf "Deutschland erwache" und verbanne jede Form rechten Gedankengutes!!!
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  • @ Nike Dr. Hans Olg – 22.09.09
    Ich kann Ihnen auch einen Brief schicken und Sie auffordern, mit 10.000 Euro zu zahlen. Das ist nicht verboten und hat mit Gesetzen zunächst nichts zu tun. Es ist dann an Ihnen, meine Forderung abzuwehren. So ist das Leben. Schützen kann ich mich auch selber, da brauche ich nicht immer den Staat dazu. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • .. jugendlicher – 22.09.09
    ehrlich ich würde mir auch nie so ein schrott kaufen ! ich fahre lieber in die stadt rein und kaufe mir bei bluehose wormland etc. anständige und im preisleisungsverhältnis qualitative sachen ! so ein ed hardy kram ist eh der größte mist..

    im studivz gibt es eine gruppe die heißt

    " Dank Ed Hardy erkenne ich Idioten auf den ersten Blick" :D:D!!
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  • Nike Hermes – 22.09.09
    Der Herr Olg mit dem Titel im Namen hat das geschrieben.

    Gebe Ihnen ansonsten aber uneingeschränkt recht.
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  • RE: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Klaus-Dieter – 22.09.09) Marcelline S. – 22.09.09
    Sie sollten mit Ihren Formulierungen mal ein wenig vorsichtiger sein. Das von Ihnen genannte Elterngeld hat wohl kaum etwas damit zu tun, ob ich mein Shirt bei eBay verkaufe oder nicht. Und meine Eltern brauchen mich über den Verkauf dieser Sachen nicht aufzuklären, da ich mir meiner Rechte schon bewusst bin, denn ich geh auf ein Gymnasuim und bin keine wie von Ihnen ja angenommene Hauptschülerin! Der Verkauf dieses Shirts war legal und Ihre Gefasel ist absolut wertlos und nichtssagend.

    Schönen Tag noch
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  • @hermes schrieb: Nike – 22.09.09
    @hermes schrieb:
    > Ausserdem hat das Abmahnunwesen
    > nichts mit den Gesetzen zu tun,
    > sondern mit betrügerischen
    > Anwälten, die uninformierte Bürger
    > abzocken wollen

    Natürlich hat die Abmahnabzocke etwas mit den Gesetzen zu tun, eben diese erlauben dies nämlich. Und da der finanzielle Schaden meist so überzogen dargestellt wird, bleibt den wenigsten Abgemahnten überhaupt die Möglichkeit, hier gegen anzugehen. Anwälte werden nach Streitwert bezahlt. Auch der eigene. Ausserdem müssen Gerichts- und Anwaltskosten vorgestreckt werden.

    Der Gesetzgeber hat allerdings vor einigen Monaten eine Verbesserung auf den Weg gebracht, nach der die erste Abmahnung auf höchstens 100 Euro beschränkt ist. Dies bezieht sich aber m.W. nur auf den nicht-gewerblichen Verkehr. Verkaufe ich etwas bei eBay (oder auf anderem Wege), bin ich also wieder am Ar...
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  • Olg Junti – 22.09.09
    Die Organisation der Rechtsanwälte ist die größte Kriminellenorganisation überhaupt.
    Weil sie das wissen müssen, müssen sie 10 Mal härter für eine Straftat bestraft werden, als der Normalbürger.
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  • @ Hermes Dr. Hans Olg – 22.09.09
    Es ist schon bezeichnend, wieviel Unwissen bei Ihnen vorhanden ist. "Hängt auch mit deren Ausbildung zusammen, die sich - man glaubt es kaum - Studium nennt und nahezu ausschließlich darin besteht, einige Bücher auswendig zu lernen." Offensichtlich haben Sie keinen blassen Schimmer von den Inhalten einer Juristenausbildung.
    Ausserdem hat das Abmahnunwesen nichts mit den Gesetzen zu tun, sondern mit betrügerischen Anwälten, die uninformierte Bürger abzocken wollen. Dem gehört alsbald ein Riegel vorgeschoben. Ferner empfehle ich dem Kollegen, Strafanzeige wegen verscuhten Betruges gegen die Münchener Anwälte zu erstatten, da sie ja nicht eimal geprüft haben, ob das Hemd nicht doch ein Original ist.
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  • ...verstehe ich auch nicht: fritz – 22.09.09
    mindere Qualität, langweiliger Aufdruck ... "für eine nicht unerhebliche Summe"; Hauptsache, es ist von Ed Hardy.
    Die Mutter tut mir leid: erst investiert sie eine Menge Euro ins Shirt, das der Tochter ja dann doch nicht mehr so gefällt, und nun noch eine Menge oben drauf für die Anwälte. ;-((
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  • ...verstehe ich auch nicht: fritz – 22.09.09
    mindere Qualität, langweiliger Aufdruck "für eine nicht unerhebliche Summe"; Hauptsache, es ist von Ed Hardy.
    Die Mutter tut mir leid: erst gibt sie für das Shirt eine Menge Euro aus und dann noch eine größere Menge für die Anwälte etc. - Teures Shirt ;-((
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  • Der "Marke" verweigern unwichtig – 22.09.09
    Ich habe mir vor Jahren mal nen Hugo Boss Anzug gekauft. Im 2nd. Hand muss ich dazu sagen.
    Nunja, irgendwann wünschte sich wer in der Familie nen Pullover von BOSS - der war mit ca 150,- (damals noch) D-Mark aber recht teuer. Wurde also ein schicker Pullover von C&A gekauft, der Schnippel aus dem Anzug in den Pullover genäht (der alte raus) und schon war dat nen BOSS. Und der Empfänger hat sich schrecklich gefreut, wenn auch das Teil dann später nur wenig getragen wurde.

    Dieser Markenwahn. Das Bsp. im Artikel ist (für mich) ein weiterer Grund von solch überteuerten Marken Abstand zu nehmen. Zumal die Qualität - meiner Meinung nach - nicht besser ist als die anderer Pullover von (wenn auch "namenlosen") qualitativ hochwertig produzierenden Firmen. Steht dann halt nur was anderes im Schnippel.
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  • Abmahnmafia Karl Wilhelm – 22.09.09
    Natürlich gibt es einige windige Anwälte, die mit dubiosen Methoden oder dubiosen Mandanten ihr Einkommen bestreiten.

    Bei weit über 100.000 Anwälten in Deutschland ist das jedoch eine verschwindend geringe Zahl und sollte nun nicht zu einer allgemeinen Anwaltsschelte Anlaß bieten. Es ist ja letztendlich auch ein Anwalt, der der bedrängten jungen Frau zur Seite steht.

    Im übrigen lernen Juristen keine Bücher auswendig. Der Gebrauch von Gesetzestexten ist in Prüfungen m.E. ausdrücklich erlaubt.
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  • Danke Ferdinand – 22.09.09
    Danke, Klaus Dieter ist schon jetzt mein Lacher des Tages! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Woher kenne ich das? Schlimm – 22.09.09
    Obzockeranwälte, das kenne ich zu gut, mein Fall hat auch etwas mit einem Produkt von Ed Hardy zu tun! Meine Rechnung beläuft sich jetzt auf 2500 Euro! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Plagiat Juppi – 22.09.09
    Ich kann ein Lied über Frankfurter Rechtsanwälte singen, die einen Prozess nicht anders als mit Prozessbetrug führen können und das bis zum BGH.
    Der eine Rechtsanwalt schlief in der mündl.Verhandlung vor dem OLG seinen
    Vollrausch aus.Trotz mehrfacher Ermahnung der Verhandlung zu folgen,schnarchte er weiter mit dem
    Erfolg,dass ihm der Führerschein abgenommen wurde bei 3,27 Prom.
    Straftaten von Rechtsanwälten vor Gericht sind sogar erlaubt, gemäß BGH-Urteil. Noch Fragen ?
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Zweifel an Gesetzen D.S. – 22.09.09
    Wenn man so etwas liest, kommen einem schon Zweifel an den Gesetzen. Vielleicht sollte man doch die Piratenpartei wählen. Die stehen für eine Reduzierung des Raubrittertums, jedoch auch für Urheberschutz. Die erste Abmahnung sollte immer kostenlos sein. Das würde viele Probleme schon verhindern. Natürlich muss eine Firma seine Marke schützen, aber es hätte in dem Fall ja bereits gereicht, auf den Fehler hinzuweisen. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Verbrecherische Anwälte Hermes – 22.09.09
    Juristen sind ein besonderer Schlag. Hängt auch mit deren Ausbildung zusammen, die sich - man glaubt es kaum - Studium nennt und nahezu ausschließlich darin besteht, einige Bücher auswendig zu lernen.
    Wer dann aufgrund schlechter Noten nur noch Anwalt werden kann, leidet doppelt.
    Da ist es doch nur "recht und billig", daß der Rest der Gesellschaft für all das bezahlt...
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  • Markenartikel sind meist selbst Plagiate Derweil-75 – 22.09.09
    Die großen Mode-Firmen selbst geben sich kaum die Zeit selbst wirklich eigenen Kreationen zu Entwerfen. Da wird im Internet oder auf der Straße der Stil einiger Kreativer abgekupfert.
    Zudem lassen diese Konzerne gerne hunderte Mode-, Textildesign und Grafik-Praktikanten für sich kreieren. Diese bekommen als Ideengeber weder Geld und werden auch nicht erwähnt.
    Das nun ausgerechnet diese Firmen immer wieder rechtlich gegen kleine Leute vorgehen und dann große Summen "Entschädigung" verlangen passt zum Gesetz dieser Epoche "Die Reichen werden immer reicher".
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  • Raubrittertum Südstädter – 22.09.09
    Das ist Modernes Raubrittertum wogegen man sich unbedingt wehren muß. Und die Deutschen Gerichte lassen sich hier auch noch als Geisel einer erpresserischen Meute von Möchtegernanwälten nehmen. Es kann doch nicht sein das so ein Mensch einfach etwas behauptet ohne den geringsten Beweis zu haben und dann 50.000 € abkassieren will. Dieser Branche muß das Handwerk gelegt werden, und zwar schleunigst!! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Michael Burat anonym – 22.09.09
    einfach mal den Namen: Michael Burat googeln....Weg geht ins Hessische.....mehr als interessant... Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Edel T-Shirt Eddy – 22.09.09
    Stimme "ich" zu...
    Ich kann es auch nicht verstehen, warum die Leute 150-200 Euro für ein Baumwollshirt mit schlechter Qualität und 08/15 Aufdruck bezahlen...
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  • Da stimmt was nicht Richard – 22.09.09
    Die Kanzlei hat (nur?) wegen Urheberrechtsverletzung geklagt und gleichzeitig behauptet das das T-Shirt eine Fälschung sei? Das passt nicht zusammen. Wenn es eine Fälschung IST, also nicht vom Urheber stammt, kann dieser daran auch keine (Urheber)Rechte habe. Und damit ist das Thema durch. Der Designer hat höchstens ein Recht an seinem Namen und / oder eine eingetragene Handelsmarke. Die dürfte beide nur er verwenden und wer dagegen verstößt, wie z. B. ein Fälscher, kann wegen Namens- oder Markenrechtsverletzung verklagt werden. Lt dem Artikel gibt es aber eine solche Klage nicht.

    Die abmahnende Kanzlei hat sich wegen dieses Fehler schon vor anderen Gerichten eine blutige Nase geholt.
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • @Klaus-Dieter Sick – 22.09.09
    @Klaus-Dieter:
    an welchem gesetzlichen grundsatz leiten sie den anspruch eines textilunternehmens ab, gekaufte ware nicht weiterverkaufen zu dürfen?
    Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Ach, Klaus-Dieter Andreas – 22.09.09
    Natürlich darf ich mein Eigentum, hier das ordnungsgemäß gekaufte T-Shirt, verkaufen an wen ich will. Wer des Lesens mächtig ist kann erkennen, dass die frankfurter Anwälte von einem Plagiat ausgehen. Das darf man in der Tat nicht verkaufen. Und genau das ist der Unterschied zur illegal kopierten Musik. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Klaus-Dieter – 22.09.09
    Das Schreiben ist ein alter Hut. Wer über 18 ist, die Hauptschule abgeschlossen hat (sprich: des Lesens mächtig), der dürfte mitbekommen haben, dass man bestimmte Marken nicht im Internet verkaufen darf. Man darf auch keine geklaute Musik oder Videos runterladen, auf CDs brennen und auf dem Schulhof weiter vertickern...

    Wenn die Kids das nicht wissen, sollten die Eltern es ihnen sagen. Grauenhaft - wofür kassieren die eigentlich Elterngeld? Kümmern sich um gar nix, machen nix - und haben Wahlrecht.


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  • Kein Verständnis Ich – 22.09.09
    Warum kaufen bzw. tragen die Leute überhaupt noch noch Klamotten von solchen Firmen? Wie doof muss man sein. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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