Aus therapeutischen Gründen darf der 32-Jährige Cannabis konsumieren, um seine Krankheit besser in den Griff zu bekommen. Eine entsprechende Bescheinigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte liegt vort. Den Stoff durfte er bislang nur in einer bestimmten Apotheke in Berlin kaufen. 2000 Euro pro Monat hätte der 32-Jährige dafür bezahlen müssen. Weil sein Nettoverdienst allerdins nur 1500 Euro beträgt, besorgte sich der Angeklagte das Cannabis auf dem illegalen Markt, wo der Stoff deutlich billiger zu haben ist.
In diesem besonderen Fall habe der Angeklagte keine andere Möglichkeit gehabt, das notwendige Cannabis zu erstehen und sich dabei nicht finanziell zu runinieren, urteilte das Gericht und sprach den 32-jährigen frei. Der ADHS-Patient hat aber inzwischen einen anderen Weg gefunden, um sein Problem zu lösen. In einer Apotheke in Werl kostet das benötigte Cannabis lediglich 700 Euro pro Monat. Dort bezieht er jetzt künftig seinen Stoff.