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IGS Garbsen

Anzeige wegen Terrorverdachts hat Konsequenzen


Die anonyme Anzeige einer Garbsener IGS-Lehrerin gegen einen Schüler hat der Pädagogin ein förmliches Disziplinarverfahren eingebracht. Es steht offenbar kurz vor dem Abschluss. Die zuständige Landesschulbehörde in Lüneburg leitete das Verfahren bereits im September 2009 ein.
In diesem Gebäude der IGS Garbsen schrieb Yasin Celik den Aufsatz, der ihm einen Terrorverdacht einbrachte.

In diesem Gebäude der IGS Garbsen schrieb Yasin Celik den Aufsatz, der ihm einen Terrorverdacht einbrachte.

© Uwe Dillenberg

Knapp ein Jahr zuvor hatte die erfahrene Lehrerin in einer anonymen Anzeige den Verdacht geäußert, dass der damals 19-jährige Yasin Celik „Kontakt zu einer extremistisch-islamischen Gruppe“ habe. Der Schüler wurde daraufhin eine Zeitlang vom Staatsschutz überprüft. Elternvertreter fordern eine Aufarbeitung der Ereignisse an der Gesamtschule. Stephanie John, Mitglied im Schulvorstand, kritisierte die anonyme Anzeige. „Die Lehrerin hätte zur Schulleitung gehen sollen.“

Nach Informationen der HAZ befasst sich das Disziplinarverfahren in erster Linie mit dem Umstand, dass die Lehrkraft eigenmächtig vorging und nicht das Gespräch mit dem Rektorat suchte. Auch Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) hat sich inzwischen über den Vorfall informieren lassen. Eine harte Bestrafung der bald 40 Jahre im Schuldienst stehenden Frau wird jedoch nicht erwartet; eher dürfte es darum gehen, in welcher Weise sie ihre Arbeit an der Schule fortsetzen kann. Die Pädagogin gilt unter Schülern als Person mit ausgeprägter eigener Meinung.

Auch am Freitag war die Garbsener Lehrerin zu einer ausführlichen Stellungnahme nicht bereit. Nur kurz reagierte sie auf die Frage, warum sie nach vorherigen Gesprächen mit Celik plötzlich das scharfe Schwert der anonymen Anzeige führte. „Er war lange Monate nicht mehr in der Schule, er war für mich nicht mehr erreichbar, er war nicht mehr mein Schüler.“ Nach Informationen dieser Zeitung nahm der damals 19-Jährige allerdings sehr wohl am Unterricht teil.

Der Rechtsanwalt der Pädagogin gab am Freitag eine umfassende Erklärung ab. Seine Mandantin habe nicht in ihrer Funktion als Lehrerin, sondern als besorgte Bürgerin gehandelt, als sie den Behörden den anonymen Hinweis auf Yasin Celik gab, erklärte Till Müller-Heidelberg. „Insofern hat das alles mit der Schule absolut gar nichts zu tun“, betonte der Anwalt. Aus demselben Grund sei der Vorgang dann eben auch kein Fall für die Landesschulbehörde, fügte er hinzu.

Der Schüler habe der Lehrerin in einem Gespräch davon berichtet, in einer Art fundamentalistischen Gruppe tätig zu sein, berichtet der Anwalt. Nach der Lektüre einiger Zeitungsberichte über die Hintergründe der Anschläge vom 11. September 2001 und zudem beunruhigt durch kritische Anmerkungen des Schülers in einer Klausur zum Thema „Weltethos“ sei die Lehrerin zu ihrem Verdacht gegen den türkischstämmigen jungen Mann gekommen. „Dazu kommt noch, dass der Schüler negative Äußerungen von Mitschülern über gewalttätige Islamisten als Angriff auf den Islam verstanden und aggressiv reagiert hat“, erklärte Rechtsanwalt Müller-Heidelberg. Yasin Celik bestritt auf Nachfrage dagegen, jemals Aussagen dieser Art getätigt zu haben. Elternvertreterin John sagte am Freitag, die Schule habe in der Sache „nichts falsch gemacht“. In der IGS sollten sich jedoch alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um die nun öffentlich diskutierten Ereignisse an der Schule zu beraten. Dazu gehörten Lehrer, Schüler- und Elternvertreter, „vielleicht auch die Pädagogin selbst“.

Gunnar Menkens und Tobias Morchner

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