Vor rund drei Jahren hatte sich der heute 41-Jährige aus dem westfälischen Löhne im Klinikum Robert Koch in Gehrden operieren lassen. Die Klinik war ihm von seinem behandelnden Arzt empfohlen worden.
Während des Eingriffs fiel der rechte Arm des Patienten von der Armstütze – was vom Operationsteam nicht bemerkt wurde. Jetzt streitet Rüdiger W. gegen das Klinikum der Region Hannover vor dem Landgericht Hannover um ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro sowie einen Verdienstausfall von 50.000 Euro. Rüdigers W.s rechter Arm war ein halbes Jahr lang komplett gelähmt. Der Baumarkt, in dem er als Abteilungsleiter für Elektro, Sanitär und Werkzeug gearbeitet hatte, kündigte ihm. Jetzt kann er seinen rechten Arm wieder ein bisschen bewegen, im angewinkelten Zustand. Leichte Gegenstände kann Rüdiger W. auch wieder heben. „Ich lasse aber öfter etwas fallen“, berichtete er gestern der Zivilkammer des Landgerichts. Schreiben muss er mit links. „Gänge schalten beim Autofahren kann ich nicht mehr.“ Der frühere Zustand sei nie wiederherstellbar, meinte er. Aber das sei alles nicht das Schlimmste. „Ich habe meine Arbeit verloren, mein ganzes Leben hat sich seitdem verändert“, berichtete er.
Der Vorsitzende Richter Martin Schulz machte gestern deutlich, dass er nach den bisherigen Erkenntnissen die Ärzte des Klinikums in der Verantwortung sieht. „Die Beweislage ist in diesem Fall für den Patienten günstig“, sagte Schulz. „Da kommt man in die genannten Schmerzensgeldbereiche“, meinte der Richter zu der Forderung von W. Das Klinikum argumentiert, die Haltung des Arms habe sich vom Operationsteam unbemerkt verändert und sei von den Ärzten nicht zu verhindern gewesen, da der Patient während der Operation mit Tüchern abgedeckt war. Unstrittig zwischen dem Patienten und dem Klinikum ist nach Angaben des Vorsitzenden Richters, dass die Schädigung des Arms durch „fehlerhafte Lagerung“ eingetreten sei.
Der Anwalt des Klinikums, Uwe Leiss, beklagte sich in der Verhandlung über fehlende Informationen. Jetzt muss Rüdiger W. innerhalb von vier Wochen einen Bericht über seinen Gesundheitszustand anfertigen lassen. Das Gericht forderte das Klinikum auf, einen in den Akten erwähnten technischen Defekt der Armstütze nachzuweisen.
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