Angesichts des Suizids fordern die Landtagsgrünen ein Reform der niedersächsischen Abschiebepraxis. Das Innenministerium hält dies für unbegründet.
„Dieser tragische Fall macht uns deutlich, dass die Landesregierung endlich handeln muss“, erklärte Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen am Montag in Hannover. Wachbeamte hatten den Mann bereits Freitag bei der abendlichen Medikamentenausgabe leblos in seiner Zelle aufgefunden. Er hinterlässt eine in Deutschland lebende Ehefrau und einen Sohn.
„Der Mann war seit dem 28. Juni in Abschiebehaft“, sagte JVA-Sprecherin Kerstin Buckup. Zuvor habe es wie in solchen Fällen üblich ein Gespräch mit dem Häftling gegeben, bei dem es jedoch keine Hinweise auf einen Suizid gegeben habe. Derzeit befinden sich in der JVA Langenhagen 42 weitere Personen in Abschiebehaft.
Der Selbstmord ist laut Justizministerium die erste Selbsttötung eines Abschiebehäftlings seit Dezember 2000. Solange es keine Hinweise auf Selbstmordgefahr gibt, seien die Zellen von Abschiebehäftlingen ganz normal ausgestattet, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. „Würden wir jeden Gegenstand entfernen, der sich zum Suizid eignet, also Bettwäsche, Schnürsenkel oder Elektrogeräte wie den Wasserkocher, wären die Haftbedingungen nicht mehr menschenwürdig.“
Aus der Sicht der Grünen ist der Suizid ein Indiz für eine „inhumane Abschiebepolitik“ in Niedersachsen. „Wir haben mehrfach kritisiert, dass die Koalition es billigend in Kauf nimmt, dass Menschen in Niedersachsen mehrfach rechtswidrig in Abschiebehaft genommen wurden“, erklärte Polat.
Zudem fordern die Grünen andere Haftbedingungen für Abschiebehäftlinge. Dazu zähle auch die Verkürzung der Haftdauer.
Laut JVA bleiben Abschiebehäftlinge in Niedersachsen im Schnitt rund drei Wochen inhaftiert. Die Grünen betonen, dass sich der Aufenthalt in Einzelfällen auch auf mehr als sechs Monate verlängert.
Das niedersächsische Innenministerium weist die Vorwürfe der Grünen entschieden zurück. „Das ist ein tragischer Todesfall. Die persönlichen Umstände des Suizids sind aber noch gar nicht geklärt“, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand seien jedoch keine Rechtsfehler ersichtlich.
Vor seiner Inhaftierung hatte der Armenier elf Jahre gemeinsam mit seiner Frau im Landkreis Harburg bei Hamburg gelebt. Nachdem er dort im Mai einer angeordneten Ausreise nicht nachgekommen war, hatte eine Richterin entschieden, ihn in die für Abschiebehaft in Niedersachsen zuständige JVA Langenhagen zu bringen. Auch bei seiner Frau prüfen die Behörden laut einer Sprecherin des Landkreises derzeit, ob sie in ihre Heimat abgeschoben werden muss. Der gemeinsame Sohn des Paares besitzt dagegen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
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dpa
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