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Verwaltungsgericht Hannover

Autofahrer scheitert mit Klage gegen Tempolimit auf A2


Ein Autofahrer ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover mit seiner Klage gegen das Tempolimit auf der A2 bei Garbsen gescheitert. Einen Teilsieg konnte der Mann aus Schleswig-Holstein dennoch verbuchen.
© dpa

Zumindest einen kleinen Erfolg konnte Christopher S., der am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht gegen das Tempolimit auf der Autobahn A 2 klagte, für sich verbuchen. Auf dem zehn Kilometer langen Abschnitt bei Garbsen sei eine starre Tempobeschränkung nicht rechtmäßig, urteilten die Richter. Im Gegensatz zu anderen Abschnitten der Autobahn lägen dort weder Unfallschwerpunkte noch örtliche Gefahren vor, sagte der Kammervorsitzende Michael Ufer.

Allerdings hat die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr diese Maßgabe bereits umgesetzt: Seit dem 1. April regeln flächendeckend elektronische Anzeigetafeln die Tempolimits auf der A2 in der Region – für den besagten Streckenabschnitt wurde die Höchstgeschwindigkeit abgeschafft, dort wird der Verkehr flexibel geregelt. Ursprünglich war der 34-Jährige – er fährt nicht einen Porsche, wie es ursprünglich geheißen hatte, sondern einen Passat Kombi – wegen der Beschilderung vor Gericht gezogen, die dort seit April 2007 die Geschwindigkeit auf 100 bis 130 Stundenkilometer beschränkt hatte. Ihn störte, dass damit das Tempo auf 40 Kilometern Länge zwischen Garbsen und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen durchgehend limitiert worden sei. Mit den neuen, flexiblen Anzeigetafeln hatten sich nun große Teile seiner Klage erledigt. Der Softwareentwickler und Hobbyjurist, der sich selbst vertrat, beharrte dennoch auf seine Klage – nunmehr für zwei Abschnitte von insgesamt acht Kilometern Länge. Auf drei Kilometern zwischen Auetal und Rehren und fünf Kilometern von Bad Eilsen bis zur Landesgrenze gelten die im April 2007 eingeführten Höchstgeschwindigkeiten weiterhin, sie werden allerdings nicht mehr auf Verkehrsschildern, sondern auf elektronischen Anzeigetafeln angezeigt. „Auch fünf Kilometer reichen aus, um eine Verkehrsbeschränkung aufzuheben“, argumentierte der Kläger.

Die Kammer wies sein Begehren jedoch zurück und berief sich auf die Ausführungen der Landesbehörde. Deren Vertreterin hatte die Tempolimits auf den Abschnitten auf eine überdurchschnittliche Unfallhäufigkeit bei Auetal sowie Kurven und Gefälle bei Bad Eilsen zurückgeführt. Selbst ohne diese Gefahren halte das Gericht den „Lückenschluss“ zwischen limitierten Strecken über fünf Kilometer für gerechtfertigt, sagte Ufer.

Sonja Fröhlich

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  • Schlagzeile Aufmerksamer Leser – 29.04.10
    Da es ja nun doch kein Porsche-Fahrer war, hätte auch ich es passender gefunden in der Schlagzeile statt Autofahrer, Passat-Fahrer zu lesen.
  • Wiso? Diso! Passatfahrer – 29.04.10
    weil der Passat ein Auto ist, ein Porsche und ein m3 sind Penisprothesen
  • Verschleppte Gerichtsverhandlung? m3 – 29.04.10
    Es ist trauig, daß so eine Gerichtsverhandlung erst Jahre nach der Schilderaufstellung erfolgt und dann zufälligerweise erst nach Installation der Verkehrbeeinflussungsanlage...Ein Schelm, wer hier Böses denkt. Die Behörden haben sich so über die Zeit retten können.

    Respekt auch dem Kläger, welcher von den vielen dort betroffenen Verkehrsteilnehmer sein Recht tatsächlich wahrgenommen hat und die Klage mit all dem Aufwand durchgezogen hat. Generell sollte jeder Verkehrsteilnehmer sich bei sinnwidrigen Tempolimits gegen die Behördenwillkür zur Wehr setzen.

    Und hallo HAZ! Warum schreiben Sie jetzt nur noch Autofahrer und nicht Passatfahrer in der Schlagzeile?
  • Begrenzung K. Karlsen – 28.04.10
    Es ist schon ein Wunder das Christopher S. zumindest zu einem kleinen Teil Recht bekommen hat!!!!
    Wir wissen das die Freiheit Deutschlands am Hindukusch verteidigt wird. Aber auf der langen Distanz hierher geht davon wohl sehr viel verloren.
  • Re: Absurdistan jemand – 28.04.10
    "Wenn ein Staat nicht mal mehr über Tempolimits entscheiden darf, wofür brauche ich ihn dann überhaupt."

    Es hat kein Staat über ein Tempolimit entschieden, sondern eine Behörde hat eines angeordnet. Diese Behörde und deren Mitarbeiter sind nicht demokratisch gewählt. Und sie haben keine Befugnis Gesetze zu erlassen. Vielmehr müssen sie sich an geltendes Recht (StVO) halten.

    Was ist daran so schwer zu verstehen?
  • Absurdistan Calenberger – 28.04.10
    Deutschland wird mehr und mehr zum Absurdistan. Die Verhängung eines Tempolimits wäre "nicht rechtmäßig". Geht's noch? Wenn ein Staat nicht mal mehr über Tempolimits entscheiden darf, wofür brauche ich ihn dann überhaupt.

    Ohnehin Unsinn, wenn man sich klar macht, dass das große Problem auf Deutschlands Autobahnen die extrem hohen Geschwindigkeitsdifferenzen sind, gegen die seit Jahrzehnten nichts getan wird.

    Es gibt diese Tage, da wünsche ich mich nach Amerika.
  • Aus gegebenem Anlass Hermann00 – 28.04.10
    Ahja ... Ich hätte gern mal Ihre Meinung zur Krötenwanderung auf asphaltierten Straßen unter besonderer Berücksichtigung der winterlichen Frostaufbrüche gehört.
  • Erschlagen Manuel Keiping – 28.04.10
    Ein Kommentar zu einem Zeitungsartikel dient der kurzen, prägnanten Meinungsäußerung und nicht der Verfassung der eigenen Lebensgeschichte. Schonmal was vom Unterschied zwischen Qualität und Quantität gehört. Da bekomme ich ja Augenkrebs. Wenn meine Sekretärin mir einen solchen Roman in mein iPhone oder das Blackberry tippt, kann sie sich einen neuen Job suchen.

    Inhaltlich hab ich bereits alles zu dem Thema gesagt.

    Herzlichst
    M. Keiping
  • Aus aktuellem Anlass nochmal ;-( *grins* *freu* Hermann666 – 28.04.10
    Glauben Sie eigentlich, mit so einem Geschwafel können Sie irgendwen überzeugen? Das liest doch keiner.
  • Aus aktuellem Anlass nochmal :-) Hermann555 – 28.04.10
    Wahrscheinlich beteiligen sich neben Vielfahrern auch immer wieder welche an der Tempolimitdiskussion, die entweder gar keinen Führerschein besitzen oder aber nur 2-3 mal im Jahr mit dem eigenen Fahrzeug auf einer Autobahn unterwegs sind. Da ist es absehbar, dass die Meinungen zum Tempolimit weit auseinandergehen. Habe mal vor vielen Jahren einen Fernsehbericht über den "Autobahnalltag" in Deutschland gesehen. Es waren allerdings nur über viele Jahre hinweg gesammelte aneinandergereihte Extremfälle von Verkehrssündern, aufgenommen mit verschiedenen Überwachungskameras. Wurde alles ziemlich dramatisch und reißerisch dargestellt. Wer so einen Bericht sieht und nie oder nur sehr selten mal auf einer Autobahn unterwegs ist, der glaubt hinterher, dass auf der Autobahn überwiegend gerast und gedrängelt wird. Die Realität sieht aber ganz anders aus, und ich denke, dass man das als langjähriger Vielfahrer auch sicher beurteilen kann. Rücksichtslose Raser oder Drängler habe ich noch in den achtziger und neunziger Jahren wesentlich häufiger gesehen als heute. Der mittlerweile recht dichten Verkehrsüberwachung sei Dank. Es gibt nicht selten Tage, wo ich auf einer Strecke von 200 km allein 3 bis 4 mobile Verkehrsüberwachungsgeräte entdecke. Auch die Anzahl der stationären Blitzer (Starenkästen) hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Rücksichtslose Raser oder Drängler werden heute so sehr schnell von irgendeiner der zahlreichen Verkehrsüberwachungsanlagen erfasst und müssen bei groben Verstößen mit Fahrverboten bzw. Führerscheinverlust rechnen. Deshalb sehe ich heute nur noch sehr selten rücksichtslose Raser und Drängler. Es ist kein Zufall, dass es in Deutschland im letzten Jahr so wenig Verkehrstote gab wie noch nie. In vielen Ländern Europas sehen die Zahlen trotz Tempolimit wesentlich schlechter aus! Dazu kann man im Internet leicht entsprechende Informationen finden. Als Dänemark z. B. 2004 das Tempolimit von 110 auf 130 km/h angehoben hat, sank 2005 promt die Zahl der getöteten Verkehrsteilnehmer um ein Viertel! Langsamer bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit! Man kann das nicht oft genug erwähnen. Das ist alles wesentlich komplizierter. Man muss dabei vieles berücksichtigen, z. B. dass bei einem allgemeinen Tempolimit von 130 km/h bei vielen Fahrzeuglenkern die Aufmerksamkeit nachlässt. Oder dass aufgrund von Unterforderung, gerade bei Vielfahrern, frühzeitiger die Müdigkeit aufkommt. Eine durch niedrige Tempolimits nachlassende Aufmerksamkeit oder durch Unterforderung früher aufkommende Müdigkeit sind ganz wesentliche Nachteile eines generellen Tempolimits und führen zu schweren Verkehrsunfällen. Dazu kommt, dass starre für den Autofahrer nicht nachvollziehbare Tempolimits zu einer "Verwahrlosung" führen, was das Einhalten von Tempobegrenzungen betrifft. Es ist viel besser, auf einzelnen gefährlichen Abschnitten ein Tempolimit zu verhängen, um diesen weniger sicheren Abschnitt damit hervorzuheben. Und unnötige Tempolimits kosten nicht nur Zeit, sondern steigern auch den Frust vieler Lenker. Frust, der sich bei leicht reizbaren Menschen schnell an der nächsten Ecke per kräftigem Druck aufs Gaspedal entlädt. Zudem sollten die sicheren Autobahnen attraktiv gehalten werden, um den Verkehr von den weniger sicheren Landstraßen möglichst fernzuhalten. Auch die Anwohner von Landstraßen profitieren davon. Dass dazu noch ein generelles Tempolimit für den Automobilstandort Deutschland nicht optimal wäre, sollte ebenso erwähnt werden. Die jetzige Regelung mit einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h halte ich für optimal, wenn man Vor- u. Nachteile miteinander vergleicht bzw. alles mit berücksichtigt. Und auf den gefährlichen Abschnitten gelten ohnehin schon heute Tempobegrenzungen. Ein weiterer Ausbau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die Verkehrsdichte, Straßenzustand und Witterungsverhältnisse berücksichtigen und dabei ein für den Kraftfahrer nachvollziehbares Limit anzeigen, runden das Ganze ab. Ein starres Tempolimit wäre für besonders breite und gut ausgebaute deutsche Autobahnen keine Ideallösung und ein Rückschritt. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hat sich seit Jahrzehnten bewährt und sollte beibehalten werden.

  • Kosten des Verfahrens Benno – 28.04.10
    Dies ist ein freies Land. Da kann Jede/r mit noch so abstrusen Beschwerden sich an die Gerichte wenden.

    By the way: wie hoch waren eigentlich die Kosten des Verfahrens, die diesem Raser aufgedrückt wurden? Ich hoffe doch, dass es die tatsächlichen Kosten waren, die für den Staatshaushalt - also für die Gemeinschaft der Steuerzahler - entstanden sind!
  • Mit 140 brettern, bei erlaubten 120.... BMWFAHRER – 28.04.10
    Ich bin selber beruflich viel unterweges, was man täglich auf deutschen Autobahnen erlebt, dass ist nicht mehr schön. Die geforderten Mehrbeamten die sich um uns Aussendienstler die eine menge Zeitdruck haben kümmern sollen, sollten sich lieber um die kümmern, die Stur in der Mitte fahren obwohl rechts alles frei ist. Oder um die, die in 1000m einen LKW sehen und dann rausziehen, egal ob ich/wir von hinten auf der ÜBERHOLSPUR mit höherer Geschwindigkeit als 100 KM/H ankommen. Diese Personen bremsen dich aus bzw zeigen dir den vogel, weil sie sich gefährdet fühlen. So ein schwachsinn... Danke
  • A2 zwischen Rehren und Landesgrenze AndreasP – 28.04.10
    Würde der Verkehr dort besser überwacht müsste dort kein Tempolimit sein. Das ist der eigentliche gesetzliche Auftrag der Ordnungshüter. Öfters mal Abstandmessung und dann bitte die LKW und Transporter rausziehen. Die meisten Unfälle beruhen auf Übermüdung, Rücksichtslosigkeit und defekte an den Fahrzeugen dieser Gruppe. Das Tempolimit wird auch nachts beibehalten wenn wenig Verkehr ist, aber dafür stehen dann die guten Ordnungshüter mit dem Laser zum Abzocken. Ich wohne bei Lauenau und fahre auf der Strecke seit etwa 20 Jahren. Als es noch kein Tempolimit auf der Strecke gab bin ich auch immer ohne Probleme durchgefahren. Einfach mehr Überwachung dann klappt es auch ohne Tempolimit. Bestes Beispiel: Ein LKW der Schlangenlinien über zwei Spuren fährt. Ich habe die Polizei angerufen, da es fast mehrere Unfälle gegeben hätte. Ich bin dem LKW 75 Kilometer gefolgt. Außer zwei Rückrufe der Polizei ist nichts passiert.
  • Vernunft Leser – 28.04.10
    Es wäre ja so einfach: es gibt keine Gängelei, sondern die Richtgeschwindigkeit von 130km/h, für die die Autobahn ausgelegt ist. Das Problem ist nur, dass der "mündige" Bürger ohne klare Verbote offensichtlich nicht in der Lage ist, den §1 der STVO (Rücksicht... bla bla bla... nicht gefährden... bla bla bla) umzusetzen. Der Leser fährt nicht gerne schnell und wenn er mal mit 140 einen LKW überholt, wird er von hinten angedrängelt. Wenn es klar wäre, dass das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nur bei freier Bahn geschieht und es keinen "Anspruch" auf schnellere Geschwindigkeit gibt... dann bräuchte man auch keine "Bevormundung". Bis dahin freut sich der Leser über jede Verkehrskontrolle.
  • @ Jurst Neuer DD – 28.04.10
    Wenn Sie der Meinung sind, in einem Land zu leben, das sich selbst knechtet, wo die einzige Freiheit darin besteht, auf der Autobahn schnell zu fahren, dann beantragen Sie doch in Nordkorea Asyl.

    Wie dümmlich diese immer wieder angeführte Argumentation mit der "persönlichen Freiheit" ist, zeigt doch Ihr Kommentar. Sie schreiben von Selbstverantwortung, aber leider rasen sich solche Autobahnraser nicht nur selber tot, sondern nehmen häufig genug auch Unbeteiligte mit in den Tod. Es geht hier um die Verantwortung eines Fahrers den anderen Verkehrteilnehmern gegenüber!
  • letzte winzige Freiheit Jurst – 28.04.10
    Die Deutschen sind witzigerweise ein Volk, das sich selber knechtet. Es gibt noch ein paar allerwinzigste Freiheiten in diesem totregulierten Land - und alle grölen, man möge diese paar Spielräume doch auch noch abschaffen.

    Ist es denn das Ziel der Foristen hier, völlig ohne Selbstverantwortung durchs Leben zu kommen, weil einem die Vorschriften jede Gehirnregung abnehmen ?
  • Gerichte überlastet Hobbykommentarschreiber – 28.04.10
    Und mit solch einem Unfung müssen sich deutsche Gerichte beschäftigen.

    Kann sich dieser Hobbyjurist bitte ein anderes Hobby suchen? Danke!
  • A2 zwischen Rehren und Landesgrenze Aaaasch – 28.04.10
    Vielleicht sollte dieser passatfahrende Porscheproll häufiger im Radio Verkehrsfunk hören, um mal ein Gefühl dafür zu bekommen, wie unfallträchtig dieser Streckenabschnitt ist.
  • A2 zwischen Rehren und Landesgrenze Aaaasch – 28.04.10
    Vielleicht sollte dieser passatfahrende Porscheproll häufiger im Radio Verkehrsfunk hören, um mal ein Gefühl dafür zu bekommen, wie unfallträchtig dieser Streckenabschnitt ist.

  • Begrenzungen paulchen – 28.04.10
    Mal ein kleines Erlebnis vom 27. April auf der A2. Von Westen kommend wurde vor der Ausfahrt Bothfeld gegen 08:00 Uhr das Überholverbot für LKW aufgehoben und die Geschwindigkeit blieb auf 120. An der nächsten Brücke würde ohne Begründung die Geschwindigkeit auf 80 begrenzt, die LKW durften aber weiterhin Elefantenrennen auf beiden Spuren austragen. Bis zum Kreuz Lahe war keinerlei Grund für diese Anzeige erkennbar. Das Ergebnis war, dass sich kaum einer daran hielt, besonders nicht die LKW die weiter fleißig mit 90 überholten. Wenn man schon eine flexibele Regelung hat dann sollte sie auch mit Verstand benutzt werden und nicht wie bei den Messen, wo auf dem Schnellweg die Geschwindigkeit, die sonst auf 80 begrenzt ist, auf 100 angehoben wird!
    Verkehrsregeln sollten immer irgendwie nachvollziehbar und sinnvoll sein, sonst werden sie nicht befolgt, das soll allerdings kein Aufruf dazu sein.
  • Prozesshansel autofahrender Porscheradler – 28.04.10
    Hätte er einen Porsche statt eines popeligen Passats gefahren, wäre die klage sicher erfolgreich gewesen. So ein Versager! Die Richter sollten ihn beser direkt zum Idiotentest weiterschicken.
  • kein kommentar der mit dem golf tanzt – 28.04.10
    Eigentlich müssten die Richter den Möchtegern Autofahrer und Hobby Jurist mal den Führerschein abnehmen damit er mal darüber nachdenken kann wie Hirnlos sein Wunsch ist. Er gehört bestimmt auch zu den Autofahrern die in der Tempolimitzone anderen in den Kofferraum hängt und in der 120er Zone mehr als 140 brettert und anderen den Vogel zeigt.
    Gibt es noch nicht genug Tote ?!
    Gerade die A2 (Todesautobahn) und A7 sind berüchtigt für viele Unfälle.
    Vielmehr sollte geklagt werden, das das Land mehr Beamte einstellt um die Rücksichtlosen Autofahrer bzw. u.a. auch die ausländischen Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen die mit erheblichen Mängeln unterwegs sind.
    Da brauchen wir keine Hobbyrennfahrer die meinen die Straße gehört ihnen!!
  • schade Renner – 28.04.10
    Ewig schade daß der Passatfahrer nicht mehr erreicht hat, um mehr Tempo auf der Autobahn durchzusetzen. Diesem verschlafenen Ländchen würde mehr Tempo sehr gut tun.

    Und was die schleichende Klasse angeht: dafür sind doch die Landstraßen da!
  • Verwundert whoknows – 28.04.10
    Verwundert über den Journalismus.

    Wie kann ein Mensch in der Überschrift als Porsche Fahrer bezeichnet werden, wenn er gar keiner ist, sondern lediglich mal fälschlich vermutet wurde, dass er einer sei?

    In der Sache zeigt sich, dass es Zeit für ein grundsätzliches Tempolimit wird, dann haben auch solche Unfug klaen ein Ende.

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