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Klinik auf Schmerzensgeld verklagt

Behindert nach Sturz bei Mammografie

Von Sonja Fröhlich

Der Sturz von Martina Huhß, die bei einer Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung in der Medizinischen Hochschule kollabierte und seitdem zu 60 Prozent schwerbehindert ist, wird seit Donnerstag vor dem Landgericht erörtert. Die Patientin wirft der Klinik Behandlungsfehler vor und fordert 40.000 Euro Schmerzensgeld.
Fordert  Schmerzensgeld von der MHH: Martina Huhß  mit ihrem Anwalt Albrecht-Paul Wegener  vor dem  Landgericht.

Fordert Schmerzensgeld von der MHH: Martina Huhß mit ihrem Anwalt Albrecht-Paul Wegener vor dem Landgericht.

© Frank Wilde

Nach Einschätzung von Huhß’ Anwalt Paul-Albrecht Wegener hat die Röntgenassistentin fahrlässig gehandelt. Die MHH hält dagegen, es handele sich um einen tragischen Unglücksfall.

Die Klägerin, die am Donnerstag mit ihrem Mann ins Gericht kam, wirkte noch immer sehr betroffen. Die damals 48-Jährige hatte bei dem Vorfall, der sich im Juni 2007 ereignete, einen Schädelbasis- und einen Halswirbelbruch erlitten. Sie kam auf die Intensivstation und später in eine Reha-Klinik. Sie hat einen irreparablen Hörschaden davongetragen, die ehemals leidenschaftliche Läuferin klagt zudem über Kopf- und Nervenschmerzen in den Beinen sowie Depressionen.

Die Patientin hatte 2007 eine schmerzhafte Entzündung in ihrer rechten Brust entdeckt. Daraufhin sollte eine Krebs-Früherkennung durchführen lassen, sagte sie vor Gericht. Während der letzten Aufnahme, die im Stehen erfolgt, habe die Brust zwischen den Platten des Röntgengeräts stark zusammengedrückt werden müssen. Dabei habe die MHH-Mitarbeiterin versucht, die entzündete Stelle, die oberhalb der Brust lag, in die Aufnahme „hineinzureiben“, wie die Patientin sagt. „Ich habe geschrien: Hören Sie auf. Mir wird ganz schlecht.“ Die Mitarbeiterin habe erwidert, dass es ganz schnell gehe, und sei hinter einer Glaswand verschwunden, um die Aufnahme auszulösen. Als sich der Druck des Röntgengeräts löste, wurde die Patientin bewusstlos und fiel auf den Boden. Anwalt Wegener kritisiert, dass die Mitarbeiterin die Schmerzempfindlichkeit der Patientin trotz Vorwarnung nicht richtig eingeschätzt und keine Hilfe geholt habe.

Die Klinik hält dagegen, es handele sich um einen tragischen Unglücksfall. Sie habe das Prozedere ordnungsgemäß durchgeführt und keinesfalls an einer schmerzhaften Stelle gerieben, beteuerte die Röntgenassistentin am Donnerstag. Die Patientin habe sie auch nicht auf Schmerzen hingewiesen. „Ich wusste nicht, dass eine entzündete Stelle da war“, sagte sie. Später musste sie aber einräumen, dass ihr die Indikation in der Regel vor der Mammografie elektronisch mitgeteilt wird. Ein Gutachter stellte am Donnerstag klar: „Speziell in diesem Fall sollte man wissen, worum es geht.“ Krebs wurde bei Huhß nicht festgestellt. Zur Vorsorge seien in anderen Kliniken noch mehrere Mammografien problemlos durchgeführt worden, sagte sie: „Dabei habe ich gemerkt: An dir hat das nicht gelegen.“

Das Landgericht will am 7. Oktober ein Urteil verkünden.

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