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Negativbeispiel Hannover

Bei überlangen Prozessen sollen Bürger klagen dürfen

Von Marina Kormbaki

Berlin will kurzen Prozess: Bei überlangen Verfahren sollen Bürger klagen dürfen. Ein Negativbeispiel zu einem solchen Fall kommt aus Hannover. Im Mai 1982 wurde Mustafa Sürmeli in Wunstorf in einen Verkehrsunfall verwickelt. Nachdem der Rechtsstreit um Schadensersatz vor dem Landgericht rund 17 Jahre später immer noch nicht entschieden war, wandte sich der Mann an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
17 Jahre lang keine Entscheidung im Sürmeli-Fall: Landgericht Hannover.

17 Jahre lang keine Entscheidung im Sürmeli-Fall: Landgericht Hannover.

© Uwe Dillenberg

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Zu langsam, findet die Bundesregierung und will nun Bürgern ermöglichen, Entschädigungsklagen gegen allzu behäbig arbeitende Gerichte erheben zu können. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht für Betroffene überlanger Gerichtsverfahren Schadensersatz vor. Für jeden Monat, den sich ein Verfahren unnötig in die Länge zieht, sollen sie 100 Euro erhalten. Zuvor müssen die Kläger aber das Gericht mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen haben, damit die Richter laut Entwurf die Möglichkeit haben, „bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen“. „Jeder hat Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Der Bundestag soll nun über das Gesetz beraten.

Der Grund für die Klagemöglichkeit gegen überlange Prozesse sind zahlreiche Verurteilungen der Bundesrepublik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der wohl krasseste Fall, den das EGMR beanstandet hatte, war die sogenannte Sürmeli-Entscheidung vor dem Landgericht Hannover: Im Mai 1982 wurde der damalige Schüler Mustafa Sürmeli in Wunstorf in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem er sich den linken Arm und das Nasenbein brach. Nachdem der Rechtsstreit um Schadensersatz vor dem Landgericht Hannover rund 17 Jahre später immer noch nicht entschieden war, wandte sich der Mann an den EGMR. Die Straßburger Richter gaben ihm schließlich im Jahr 2006 Recht und verurteilten die Bundesrepublik zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 10.000 Euro.

Sürmelis damaliger Anwalt Olaf Wegner beschrieb gestern das nun geplante Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Er bezweifelt allerdings dessen Wirksamkeit. „Wenn Richter Rügen über ihre eigene Arbeit erhalten, werden sie sich nicht zwingend gehalten sehen, schneller zu arbeiten.“ Wegner beklagt das Fehlen einer höheren Instanz, die über verschleppte Verfahren befinden könnte.

Starke Bedenken gegen das Vorhaben äußerte auch der niedersächsische Richterbund. „Ähnlich wie bei der Hartz-IV-Gesetzgebung sind auch hier die Anspruchsvoraussetzungen sehr vage gehalten“, sagte Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Berufsverbandes. „Zur Klärung von Begriffen wie ,angemessene Verfahrensdauer‘ wird es wieder richterlicher Arbeitskraft bedürfen.“

Von einem „ehrbaren Anliegen“ sprach Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). Dennoch prophezeite der Minister dem vorgelegten Gesetzentwurf einen „Flop“. Er erwarte „mehr enttäuschte Gesichter als tatsächliche Auswirkungen auf die Verfahrensdauer an deutschen Gerichten“. Die Gerichte könnten mit Verzögerungsrügen „geradezu geflutet“ werden. „So eine Massenbewegung sollte tunlichst vermieden werden“, sagte der Minister.

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