Das Landgericht Dresden hatte den Polizisten wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt. Am Mittwoch hob der BGH das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden.
"Die Beweisführung des Landgerichts hat einer rechtlichen Überprüfung nicht standgehalten", teilte der BGH mit. Die Dresdner Richter hätten die Möglichkeit, dass sich das Opfer selbst getötet habe, nicht überzeugend verneint. "Die diesbezügliche Beweisführung ist lückenhaft und nicht frei von Widersprüchen." Gleichzeitig hätten Dresdner die Richter "rechtsfehlerhaft zu Gunsten des Angeklagten" davon abgesehen, eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes zu verhängen.
"Die Karten sind jetzt vollkommen neu gemischt", sagte der Senatsvorsitzende Günther Sander nach Verkündung der Entscheidung. In einem neuen Prozess ist der Ausgang nach seinen Worten völlig offen. "Von einem Freispruch bis hin zu lebenslänglich ist alles möglich."
Das Landgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass das Opfer habe sterben wollen und mit dem Handeln des Angeklagten einverstanden gewesen sei. Deshalb sei eine lebenslängliche Haft unverhältnismäßig. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen, die vom Gesetz für Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen.
Der 59-jährige Wojciech S. aus Hannover war getötet, seine Leiche zerstückelt worden. Ermittler gruben die Körperteile im Garten des Angeklagten im sächsischen Gimmlitztal aus. Detlev G. hatte die Zerstückelung auf Video festgehalten. Der Film sei für eine Frau in Berlin gewesen, hatte der 58-jährige Angeklagte einem Psychiater gesagt. Vor seinem Tod habe das Opfer ihm den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer der Frau gegeben, um ihr das Video zu schicken.
Der Polizeibeamte und der Geschäftsmann hatten sich auf einer Kannibalismus-Seite im Netz kennengelernt. Dort hatte der Geschäftsmann den Wunsch geäußert, getötet und dann verspeist zu werden. Deshalb soll er zu dem Polizisten ins Erzgebirge gefahren sein. Das Landgericht Dresden ging von sexuellen Motiven für die Tat aus.
dpa/wer