Zum einen habe M. einen Infusionsstoff überdosiert. Zum anderen habe er dem Mädchen nach erfolgreicher Tumoroperation ein nötiges Hormonmedikament viel zu spät verabreicht. Dieses Versäumnis soll auch laut rechtsmedizinischem Gutachten zum Tod der kleinen Saskia geführt haben. Immer deutlicher wird in dem Prozess auch, und das macht den Fall aus dem Jahr 2003 so erschütternd, dass viele Kollegen den Neurochirurgen auf seine Fehler hingewiesen hatten.
Ein Pfleger sagte, dass M. „null Reaktion“ gezeigt habe. „Das habe ich so noch nicht erlebt.“ Mehrere Krankenschwestern und die Mutter hatten zuvor Ähnliches berichtet. Bei einer Besprechung nach dem Tod des Kindes soll der Chefarzt gesagt haben, er habe es nie für möglich gehalten, dass ein Arzt an seiner Klinik derart essenzielle Fehler begeht. M. habe daraufhin eine Abmahnung erhalten. Zwei Jahre später soll er einer weiteren Patientin die nötige Behandlung versagt haben, die daraufhin starb. Fristlos gekündigt hatte die Klinik dem Arzt 2005 wegen eines anderen Vorfalls: Er hatte einem Kollegen einen heftigen Schlag auf den Rücken versetzt. Vor dem Arbeitsgericht erkämpfte sich der Neurochirurg eine ordentliche Kündigung, er arbeitet heute an der Medizinischen Hochschule Hannover.
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Kommentare
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ... avelon – 17.11.09
Es wird sich so manche Mutter ihre Gedanken (ein Vater die seinigen)zum Thema machen.Das ist doch alles nur die Spitze eines Eisberges. Es kommt viel zu wenig an die Oberflaeche bzw. ans oeffentliche Licht.
Wo sind wir angelangt, wenn jener Mensch nun in der MHH weiter taetig sein darf?
Selbstreinigungskraft funktioniert nicht Jörg Allner – 17.11.09
Wenn zwei tote Patienten nur mit einer Abmahnung geahndet werden, eine minder schwere Tätlichkeit gegen einen Kollegen hingegen mit der Kündigung, dann zeigt sich meiner Meinung nach, dass die Bewertungsmaßstäbe innerhalb der Ärzteschaft irrational verschoben und für Außenstehende nicht mehr nachvollziehbar sind, nach zumal der Beschuldigte Halbgott in Weiß einfach nur den Arbeitgeber wechseln musste und wahrscheinlich immer noch auf die Patienten losgelassen wird. Wenn es der Ärzteschaft nicht gelingt, dem ein Riegel vorzuschieben, muss dies Justitia tun - zum Schutze der Allgemeinheit.Eine gewisse Fassungslosigkeit Urban Ibarras – 17.11.09
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