Hannover / Langenhagen. Vor einem Jahr, am 24.01.2011, hat sich die Langenhagener Ärztin Mechthild Bach das Leben genommen. Freunde sagen, sie habe den Druck des Gerichtsprozesses nicht mehr ausgehalten. Ihrem Suizid war ein fast achtjähriges Verfahren vorausgegangen, in dem sie beschuldigt wurde, 13 Menschen mit Überdosen an Schmerzmitteln getötet zu haben.
Fälle wie dieser haben der deutschen Justiz viel Kritik eingebracht – und sie handeln lassen: Anfang Dezember trat ein neues Gesetz in Kraft, das für überlange Gerichtsverfahren eine Entschädigung vorsieht und versucht, dem Gedanken einer Prävention mit der Einführung einer „Verzögerungsrüge“ Rechnung zu tragen. Verfahrensverzögerungen kosten künftig Geld – und zwar den Staat. 1200 Euro muss die öffentliche Hand regelmäßig für jedes volle Jahr an Prozessparteien zahlen, bei dem Staatsanwälte oder Richter getrödelt haben.
Etliche Male hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Verfahrensverzögerungen in Deutschland kritisiert. Zuletzt forderte er in einem Grundsatzurteil die Bundesrepublik auf, eine Wiedergutmachung für Verfahrensverzögerungen gesetzlich zu verankern. Hierzu setzte das Gericht eine Frist bis zum Ende des Jahres 2011.
Im März 2011, nur zwei Monate nach Bachs Selbstmord, kam es in Hannover zu einer weiteren Selbsttötung nach einem jahrelangen Prozess. Die 49-jährige Steuerberaterin Regina R. kämpfte in einem Zivilprozess um eine Entschädigung. 15 Jahre dauerte der Prozess vor dem Landgericht Hannover gegen ihren betrügerischen Kompagnon. Über Jahre studierte die Steuerberaterin Gutachten und Schriftsätze; 2003 schrieb sie dem Juristen und damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff, dass nach acht Jahren Prozessdauer ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt.
In der Staatskanzlei wurde ihre Beschwerde als unbegründet abgelehnt. Später kamen sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu einem anderen Schluss. Beide forderten die hannoverschen Richter auf, das Verfahren „unverzüglich“ zu Ende zu bringen. Als R. schließlich 400.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekam, hatte ihr Schuldner Insolvenz angemeldet.
Juristen kritisieren, dass im neuen Gesetz nicht geregelt ist, wie lange ein Verfahren dauern darf und es somit künftig keine klare Obergrenze für eine Verzögerung gibt. Außerdem gehe der Betroffene leer aus, wenn er sich selbst nicht rechtzeitig über die schleppende Bearbeitung beschwert. Der hannoversche Strafverteidiger Matthias Waldraff, der Mechthild Bach verteidigt hat, spricht dennoch von einer möglichen Signalwirkung. „Das neue Gesetz schafft zumindest ein Bewusstsein für die Problematik und erhöht den Druck auf die Behörden.“ Für Mechthild Bach war am Ende die Hoffnung auf Freiheit allerdings nicht mehr allzu groß. Das Schwurgericht hatte ihr in einer Zwischenbilanz eine Verurteilung wegen Mordes in Aussicht gestellt.