Hannover. „Eine umfassende Beratung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, ich halte sie aber für geboten – gerade in einer christlichen Einrichtung.“ Bislang gebe es nur Beratungsangebote, die aber nicht verpflichtend seien.
Von Vietinghoff, der unter anderem mehrere Jahre im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) war, betonte, dass es sich die Kliniken mit Grenzfällen wie dem Schwangerschaftsspätabbruch „keinesfalls leicht“ gemacht hätten: „Schwangerschaftsspätabbrüche sind Reaktionen auf Notlagen. Sie sind in unseren Kliniken nur außergewöhnliche Einzelfälle.“ Schon jetzt beriete vor einer Arztentscheidung die Ethikkommission, was in jedem Einzelfall ratsam sei. In diesen Kommissionen sitzen Ärzte, Pflegende, Hebammen, Psychologen sowie ein Vertreter des Bereiches für Menschen mit Behinderungen. „Man darf es sich angesichts der Tatsache, dass sich Eltern heute in der Regel auf das Kind freuen und dass die meisten Kinder Wunschkinder sind, bei der ethischen Debatte um Spätabbrüche nicht zu einfach machen. Dass sie in Dilemmata führen, wissen wir. Aber denen müssen wir uns auch stellen. Da kann man sich nicht einfach wegducken.“
Von Vietinghoff unterstrich, dass in den Diakonischen Kliniken in Hannover jährlich 3700 Geburten stattfänden. Dem stünden nur wenige Fälle von Spätabbrüchen gegenüber. Als Spätabtreibungen gelten Fälle, in denen Schwangerschaftsabbrüche nach der 22. oder 24. Woche geschehen, bei sogenannten Frühchen. „Das sind im Jahr zwischen fünf bis zehn Fälle“, sagte Vietinghoff. Hinzu kämen Schwangerschaftsabbrüche, die zwischen der zwölften und 22. Woche geschehen: „Hier gibt es zwischen 20 und 35 Fälle im Durchschnitt der Jahre.“ Der Charakter der Diakonischen Dienste, zu der die Henriettenstiftung sowie Anna- und Friederikenstift gehören, sei gerade durch die Arbeit mit Behinderten geprägt. Deshalb gebe es bei ihren Kliniken eine „besondere Sensibilität“ für den Lebensschutz. „Das Argument, das wir uns im Annastift um Behinderte kümmern, kann nicht dazu führen, dass wir uns gegenüber anderen Menschen in Not verschließen“, sagte Vietinghoff. „Bei der ärztlichen Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch ist allein die Verfassung der Schwangeren maßgeblich und nicht eine klassifizierende Bewertung von Behinderungen.“
Die Diakonischen Dienste stünden mit den Spätabbrüchen „nicht allein in einem Konfliktfeld, das viele Kliniken umtreibt“. Daher habe man Sozialministerin Aygül Özkan vorgeschlagen, zu einem Fachgespräch einzuladen.
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