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Christine S. kommt aus Schweden

Doppelmörderin wird ausgeliefert

Von Tobias Morchner

Die Auslieferung der verurteilten Doppelmörderin Christine S. von Schweden nach Hannover steht unmittelbar bevor. Damit rechnet Matthias Waldraff, der Rechtsanwalt der 35-Jährigen.
Christine S. während des Prozess in Schweden.

Christine S. während des Prozess in Schweden.

© dpa (Archivbild)

Hannover. Spätestens Anfang März werde seine Mandantin den deutschen Behörden überstellt, sagte der Jurist dieser Zeitung. Christine S. war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil schwedische Gerichte es als erwiesen ansahen, dass die junge Frau kurz vor Ostern 2008 aus Eifersucht die Kinder ihres ehemaligen Lebensgefährten mit einem Hammer erschlagen hatte. Die Mutter der Kinder erlitt bei dem Angriff in der schwedischen Kleinstadt Arboga schwere Verletzungen.

Erste Vorbereitungen zur Auslieferung der jungen Frau sind, nach Angaben Waldraffs, bereits getroffen worden. „Sie ist am Dienstag in ein anderes Gefängnis verlegt worden“, sagte der Strafverteidiger. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof in Stockholm eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die 35-Jährige ohne Angabe von Gründen abgelehnt. „Deshalb gehe ich davon aus, dass die Abschiebung, die ja bisher auch nur aufgeschoben worden war, jetzt vollzogen wird“, teilt Rechtsanwalt Waldraff mit.

Christin S. soll wegen der Ablehnung der Wiederaufnahme ihres Verfahrens sehr enttäuscht sein. Die 35-Jährige hatte stets ihre Unschuld beteuert. Zudem enthielt der Wiederaufnahmeantrag nach Angaben ihres Anwalts zahlreiche neue Indizien, die Christine S. entlasten sollten. Die junge Frau aus Hannover war schuldig gesprochen worden, obwohl es von ihr am Tatort weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren gab. „Jetzt bleibt nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber dort rechnen wir uns kaum Chancen aus“, sagte Rechtsanwalt Waldraff.

Christine S. wird am Tag ihrer Auslieferung von Stockholm nach Hamburg gebracht. Dort nehmen zwei Beamte des Landeskriminalamts die junge Frau in Empfang. Das LKA ist für derartige Überstellungen zuständig. In Begleitung ihres Anwalts wird die 35-Jährige dann in die Justizvollzugsanstalt nach Vechta verlegt. Dort verbüßen ausschließlich Frauen ihre Haftstrafen.

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