Sie hatten mehr als fünf Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen. Nachdem das Landgericht Lüneburg am Mittwoch zwei Männer aus Garbsen freigesprochen hatte, fordern ihre Verteidiger Entschädigungen in Millionenhöhe. Dies sei das mindeste, was der Staat für die beiden Justizopfer leisten könne, sagt der Hamburger Anwalt Jes Meyer-Lohkamp, der den Vater des vermeintlichen Missbrauchsopfers vertritt.
Die damals 15-Jährige hatte ihren Vater Karl-Heinz W. und dessen Bekannten Ralf W. beschuldigt, sie im Jahr 2001 missbraucht zu haben. Das Landgericht Hannover verurteilte die beiden zu fünf Jahren und acht Monaten beziehungsweise zu zwölf Jahren und acht Monaten Haft. Später tauchten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf, das Verfahren wurde in Lüneburg wieder aufgenommen.
Das Gericht hat bereits anerkannt, dass den Freigesprochenen Entschädigungen zustehen. Nach neuer Regelung stehen ihnen pro Tag 25 Euro Haftentschädigung, eine Art Schmerzensgeld, zu. Hochgerechnet könnte sich daraus eine Summe von jeweils etwa 50.000 Euro ergeben. Darüber hinaus können die Garbsener Schadensersatz für etwa entgangenen Lohn und Rentenansprüche beim Land Niedersachsen geltend machen. Georg Weßling, Sprecher des Justizministeriums, bestätigt dieses Prozedere. Er rechnet allerdings nicht damit, dass sich die Entschädigung auf Millionenhöhe summiert.
Ralf W. hatte bis zu seinem Haftbefehl als Fahrer bei der Üstra gearbeitet; Karl-Heinz W. war als Fernfahrer angestellt. Der heute 61-Jährige habe im Gefängnis seine regelmäßigen Prüfungen nicht mehr ablegen können, deshalb sei ihm seine Lkw-Fahrerlaubnis entzogen worden. Darüber hinaus sei für seinen Mandanten nach dessen Haftentlassung eine Führungsaufsicht angeordnet worden, sagt Meyer-Lohkamp: „Mehrere Jahre durfte er die Region Hannover nicht verlassen. Er hatte gar keine Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.“
Ralf W.s ehemaliger Arbeitgeber vermochte gestern nicht sagen, ob der Freigesprochene überhaupt noch eine Chance hat, im Unternehmen wieder einen Arbeitsplatz zu erhalten. „Die Personalabteilung müsste zunächst im Archiv recherchieren, ob der Mann im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen entlassen wurde, oder aus einem anderen Grund“, sagte Üstra-Sprecher Udo Iwannek. Wäre das der Fall, müsste Ralf W. prüfen, ob sich eine Möglichkeit ergebe, sich in das Unternehmen einzuklagen.
Unterdessen haben die Verteidiger auch ein Verfahren gegen den damaligen Staatsanwalt aus Hannover angestrengt. Weil dieser entlastende Beweise zurückgehalten haben soll, werfen sie ihm „Rechtsbeugung und „Freiheitsberaubung“ vor, auch daraus könnten sich finanzielle Ansprüche ergeben.
Sonja Fröhlich und Veronika Thomas
HAZ.de Anmeldung