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Johannesstift

Erneute Kündigung in kirchlichem Heim in Hannover


Erneute Kündigung in einem kirchlichem Heim in Hannover: Das Evangelische Johannesstift wirft einer 53-Jährigen Pflegehelferin schwere Fehler vor. Ihr Anwalt hält dies jedoch für einen Vorwand.

Erneut sorgt die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin in einem der von der Caritas an das Evangelische Johannesstift verkauften Altenheime für Unruhe. Die 53-jährige Pflegehelferin Theresa S. und ihr Anwalt werfen den kirchlichen Betreibern vor, eine kritische Angestellte unter einem Vorwand loswerden zu wollen. Ein Sprecher des Johannesstifts wies die Kritik am Mittwoch zurück. Es habe massive Beschwerden von Bewohnern über Theresa S. gegeben. Theresa S. klagt nun vor dem Arbeitsgericht.

Die bis zum Sommer zur Caritas gehörenden hannoverschen Heime waren in diesem Jahr zweimal in die Schlagzeilen geraten. Zunächst hatte der Verkauf von 90 Prozent der Anteile an das Evangelische Johannesstift aus Berlin bundesweite Aufmerksamkeit provoziert, da die Mitarbeiter der Heime auf bis zu 13 Prozent ihres Einkommens verzichten sollten. Im November wurde dann die Kündigung einer Pflegehelferin bekannt, die sich an einem Stück Teewurst bedient hatte. Nach massiver öffentlicher Kritik zog das Johannesstift die Kündigung zurück.

In dem neuen Fall wiegen die Vorwürfe schwerer. Theresa S. soll im Nachtdienst eine Notrufklingel an einen falschen Platz gehängt, Medikamente nicht verabreicht und eine Bewohnerin auf einen Toilettenstuhl statt auf einen Nachttopf gesetzt haben.

Theresa S., die seit 14 Jahren im St. Martinshof arbeitet, hält die Vorwürfe für vorgeschoben. In dem Zimmer, in dem die Klingel am falschen Ort war, sei sie zuvor nicht gewesen, die Medikamente habe sie nachweislich sehr wohl verabreicht, und die Entscheidung, die Bewohnerin auf den Toilettenstuhl zu setzen, sei Teil eines pflegerischen Konzepts gewesen. „Ich wollte der alten Dame helfen“, beteuert S., die nach eigenen Angaben zuvor nie eine Abmahnung erhalten hat. Es handele sich um eine „Ansammlung von Vorwürfen, die sich nicht halten lassen“, bekräftigt ihr Anwalt Michael Timpf.

Unausgesprochen, aber maßgeblich für die Kündigung sei die Weigerung, die mit dem Verkauf des Heims verbundenen Gehaltseinbußen zu akzeptieren. Theresa S. gehört zu jenen Mitarbeitern, die sich weigerten, die Änderungsverträge des Johannesstifts zu unterschreiben. Die dreifache Mutter sollte auf 360 Euro brutto verzichten. Andere Mitarbeiter der Heime berichteten Mittwoch von zum Teil erheblichem Druck.

Dagegen erklärte der Sprecher des Johannesstifts, Wolfgang Kern: „Wir versuchen nicht, Mitarbeiter über irgendwelche Tricks loszuwerden.“ Medizinische Gründe hätten gegen die Verwendung des Toilettenstuhls gesprochen. Das Verhängen einer Nachtglocke könne sogar lebensbedrohlich sein. „Es geht um existenzielle Themen“, betont Kern. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht soll im März stattfinden.

Von Thorsten Fuchs

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