Umstrittener Plenarsaal: Kostet sogar Nichtstun jetzt bei ihm Steuergeld?
Das Finanzministerium behauptet nach Studium der Verträge des jüngsten Architektenwettbewerbs, dass Millionenkosten sogar dann anfallen könnten, wenn am Ende gar nicht gebaut wird oder nicht nach den Entwürfen des Wettbewerbssiegers. Die Architektenkammer allerdings, die das Verfahren fachlich betreut, beteuert, dass der Auslober sehr wohl darüber entscheiden darf, nach wessen Plänen er baut. Im Moment steht Aussage gegen Aussage – und keiner möchte die Position des anderen kommentieren.
Im Kern geht es darum, dass ein Teil der Abgeordneten einen Neubau nach Plänen des Wettbewerbssiegers Yi (Köln) will, ein anderer Teil lieber den zweitplatzierten Entwurf Gebhardt (Hamburg), der den denkmalgeschützten Plenarsaal weitgehend erhält – möglicherweise in Kombination mit Elementen des Wettbewerbssiegers von 2002, der sogar noch schonender mit der Bausubstanz umging. Der jetzt an die Öffentlichkeit lancierte Brief des Finanzministers Hartmut Möllring (CDU) an den „sehr geehrten Herrn Landtagspräsidenten“ Hermann Dinkla (CDU) ist geeignet, die Stimmung zugunsten des Erstplatzierten zu bringen. Denn er legt nahe, dass ansonsten hohe Kosten auf das Land zukommen.
Auch der Landtag als Nutzer des Gebäudes sei „an das Ergebnis des Architektenwettbewerbs gebunden“, heißt es in dem Brief. Nur Kriterien, die sich „auf die erwartete fachliche Leistung“ des Planerbüros beziehen, könnten noch dazu führen, dass die Vergabeentscheidung nicht zugunsten des Erstplatzierten ausfällt. Gemeint sind zum Beispiel absehbare Probleme bei der Termin- oder Kostenkontrolle, Honorarfragen oder der Gesamteindruck des Büros. Kriterien hingegen, die schon vorher bekannt waren, dürften nicht mehr ausschlaggebend sein. Selbst wenn der Zweitplatzierte „ohne wichtigen Grund“ den Zuschlag erhalte, entstünden „geschätzte Kosten“ von einer Million Euro. Würde keiner beauftragt, könnten es 1,5 Millionen Euro werden – zuzüglich „Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens“ aller drei prämierten Büros. Das hat nun einen etwas anderen Zungenschlag als die Ankündigungen vor dem Wettbewerb, als suggeriert wurde, man lasse die Architekten nach den besten Lösungen suchen und sei dann ja frei in der Entscheidung.
Der Grünen-Abgeordnete Enno Hagenah, selbst Architekt, hat die Architektenkammer um eine Einschätzung gebeten. Die lautet völlig anders. Aus „der Beauftragung eines anderen Preisträgers als des ersten“ könne „kein Ersatzanspruch abgeleitet werden“, heißt es in der Stellungnahme. Nur wenn gar nicht gebaut werde, drohten Probleme. Im Landtagsstreit steht damit erneut Aussage gegen Aussage, wie schon vor einigen Wochen. Da war während der vertraulichen Jurysitzung behauptet worden, der Umbau des Plenarsaals nach dem Plan des Zweitplatzierten käme einem Abriss gleich, sodass das Denkmal kein Denkmal mehr sei und man dann ebenso gut neu bauen könne. Inzwischen gilt als belegt, dass dies eine Fehlinformation war.
Kommentare
Weiterentwicklung? Arnulf Neumann – 15.03.10
@ MdLmanche Zeitgenossen verstehen unter dem Begriff 'Weiterentwicklung', daß sie sich ab und zu einen neuen Billig-Anzug mit passender Krawatte zulegen sollten, damit sie den 'Alten' nicht mehr bügeln oder gar in die Reinigung geben müsssen.
Daran ist im Prinzip nichts auszusetzen, solange sie die ihnen eigene Vorstellung von 'Weiterentwicklung' nicht auf anderen Menschen oder Sachen anwenden.
Für den Denkmalschutz gelten noch ein paar erweiterte Kriterien, die ich hier wegen der 'niederen Instinkte' Ihres Beitrages (*) nicht weiter ausführen möchte.
(*)gesetzwidriger Aufruf zum Benutzen des Vorschlaghammers gegen ein durch Gesetz (NDSchG) geschütztes Gebäude)
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Neubau kommt MdL – 15.03.10
Wenn Karl der V. einen besseren Denkmalpfleger gehabt hätte, wäre die Renaissance in Deutschland nie eingezogen.Zum Glück gab es derartige Institutionen, die jede Weiterentwicklung behindert hätten, noch nicht. Gerade an dem Beispiel Plenarsaal, einem in die Jahre gekommenen, heutigen Ansprüchen Hohn sprechenden Gebäudes, einer Energieschleuder sonder gleichen, der mit herkömmlichen Dämmmaßnahmen nicht beizukommen ist, wird sich zeigen, ob ein Denkmalschutz in der heute vorzufindenden Form, überhaupt eine Berechtigung hat.
Wenn es nur noch darum geht, Scheußlichkeiten wie den Oesterlenbau in alle Ewigkeiten zu konservieren, dann von mir aus weg mit dem Denkmalschutzgesetzen! Ist schließlich Jahrhunderte auch ohne gutgegangen und die jeweiligen Stilrichtungen von Romanik zur Romantik konnten sich frei entwickeln.
Ich hoffe, die Denkmalpflege hat ein Einsehen, sich nicht ständig als Entwicklungsbremse einzubringen, sondern sich auf die wirklich schützenswerten Bauwerke zu konzentrieren und endlich auch ästhetische Maßstäbe einzubeziehen.
Also liebe Denkmalpfleger und alle Berufsbetroffenen in diesem Forum:
Seid nicht immer Teil des Problems, seid auch mal Teil der Lösung! Und- bringt den Vorschlaghammer mit... Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Abriss oder Umbau? Bürger – 15.03.10
Politiker haben Verantwortung, auch und gerade gegenüber ihrem eigenen Gewissen. Sie müssen aber auch die Konsequenzen ihrer Entscheidungen mitbedenken und verantworten. Natürlich ist die Situation von damals mit der heutigen Lage nicht zu vergleichen. Wir haben heute den Verschuldungsstaat, der auf Kosten der Zukunft lebt, wir haben heute die Verrohung der Sitten, die ethischen Fundamente gehen verloren, wir haben heute eine Vertrauens- und Sinnkrise, mit weitreichenden Konsequenzen für das geordnete Zusammenleben.Der Chefredakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, Herr Ulrich Neufert, bringt es in seinem umfassenden Kommentar vom Samstag, den 13.03.2010, an einer Textstelle vortrefflich zum Ausdruck. Zitat U. Neufert: „Wer abreißt, muss auch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz abschaffen, denn es ist offenkundig für das Paralament bedeutungslos. Warum also sollte es für den Bürger des Landes von Bedeutung sein? Wann ist das überwiegend öffentliche Interesse, das einen Abriss des Plenarsaals zwingend verlangt, jemals nachgewiesen worden?“Zitatende. Der Verdacht, dass hier ein reines Prestigeprojekt “durchgedrückt“ werden soll, ist mit Zahlen und Fakten nie widerlegt worden. Viele haben in dieser Frage einen dicken Hals, und zwar völlig zu Recht. Bauherr ist doch letztlich der Bürger und Steuerzahler. Wer aber die Bürgerinnen und Bürger hinters Licht führen will, der muss wissen, was er damit im öffentlichen Bewusstsein anrichtet.
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@ nolimit (auf Nachfrage) Arnulf Neumann – 15.03.10
mein Anliegen ist nicht, juristische Fragen für unseren Landtag / Regierung zu klären, sondern für ein f a i r e s Abstimmungsverfahren einzutreten, weil das für unsere Demokratie wichtig ist.ein Votum der Abgeordneten des Landtages stellt darüber hinaus die oberste Entscheidungs-Instanz auch in Fragen des Denkmalschutzes dar.
Anliegen meines Beitrages "auf Nachfrage" ist es, für Einzelabstimmung der Wettbewerbsbeiträge (ohne vorherige Zusammenlegung von einzelnen Ergebnissen) einzutreten, damit gegenüber dem 1. Preis keine gewollte oder ungewollte Benachteiligung für die anderen Teilnehmer (2. Preis 2010 / 1. Preis 2002) stattfindet.
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Denkmalliste nolimit – 14.03.10
@ Herr NeumannEs ist nicht ganz so einfach. Die Mitglieder des Langtages können gar nicht bestimmen, ob der Plenarsaal in der Denkmalliste verbleibt oder nicht. Sonst könnte jeder Bauherr darüber befinden, ob sein Gebäude ein Denkmal darstellt oder nicht.
Dazu gibt es ein aus Fachleuten zusammengesetztes Gremium aus Bauhistorikern und Kunstgeschichtlern. Und das ist auch gut so...
Als gesetzgebende Instanz könnte der Landtag nun das Denkmalschutzgesetz entscheidend verändern, um ein geschütztes Bauwerk zu entfernen, ohne einen Rechtsbruch zu begehen. Würde man ohne denkmalrechtliche Genehmigung abreißen (und die ist bei derzeitiger Rechtslage legal nicht zu erwirken), wäre ein Normenkontrollverfahren unumgänglich.
Bliebe der Weg über die Gesetzesänderung. Die Norm müsste so aufgeweicht werden, dass ein praktikabler Denkmalschutz nicht mehr existieren würde. So ein Gesetz gilt ja für alle im Land, de facto wäre es also abgeschafft.
Das wären neben des Berlusconi- Beigeschmacks, sich die Gesetze so hinzudrehen, wie man sie gerade braucht, doch ziemlich heftige Nebenwirkungen für einen Landtagsneubau.
Aber endlich hätte unser Landesverfassungsgericht mal etwas zu tun!
Der Brief des Herrn Möllering an Herrn Dinkla mit dem Inhalt, der erste Preisträger müsse beauftragt werden, sonst drohten Regressansprüche, ist entweder eine dreiste Lüge oder grobe Unkenntnis der Sachlage. Beides Gründe zurückzutreten.
Wie in jedem Wettbewerb heißt es auch hier, dass der Auslober beabsichtigt (nicht "sich verpflichtet"), einen der Preisträger mit der weiteren Planung zu beauftragen. Er hat also die freie Wahl zwischen den Preisträgern. Rechtlich umstritten ist nur, ob die angekauften Anerkennungen auch zu den Preisträgern zählen.
Entfällt die Absicht zu bauen, so entfällt auch der Anspruch des Preisträgers. Dieser ist mit dem Preisgeld schließlich "abgefunden" worden. Rechtlich interessant wird allerdings der Schadensersatzanspruch der Preisträger aus 2002, denn es wurde keiner von ihnen beauftragt, weil die Absicht umzubauen entfallen war.
Doch, das Büro Koch|Panse bekam eine kleine Kompensation: Die energetische Sanierung der Fassade, was nach Aussage Herrn Dinklas angeblich gar nicht ginge. Diese wurde übrigens vor einigen Jahren abgeschlossen, wurde ordnungsgemäß mit der Denkmalpflege abgestimmt und ist auf dem neuesten Stand der Technik, also der EnEV 07. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
auf N a c h f r a g e Arnulf Neumann – 14.03.10
Die 'Farce' sowie die nicht vorhandene 'Fairness' im vorgestellten Abstimmungsverfahren besteht darin:- über den 1.Preis (Yi 2010) wird als konkretes Ergebnis abgestimmt.
- über den 2. Preis (Gebhardt 2010) sowie den 1. Preis (Koch Panse 2002)
wird nur als 'Zusammenlegung' abgestimmt, d.h. eine klare Vorstellung vom zukünftigen Ergebnis dieser 'Zusammenlegung' gibt es im Unterschied zum 1. Preis nicht.
Mit so einem 'Abstimmungsverfahren' findet gegenüber dem 1. Preis (Yi) auf diesem Wege deshalb eine krasse und unzulässige Benachteiligung der übrigen Wettbewerbs-Teilnehmer infolge Ungleich-Behandlung statt.
Das Abstimmungsverfahren wird überdies in grober Weise, beeinflußt, weil nur noch der
1. Preis als konkretes Ergebnis erkennbar bleibt, was für diesen einen eindeutigen Vorteil bedeutet.
Ich rege deshalb nochmals an:
- zuerst über den Verbleib des Oesterlen-Baus in der niedersächsischen Denkmalliste (namentlich) mit JA oder NEIN abzustimmen
- danach, je nach Ausgang, über die verbleibenden unterschiedlichen Wettbewerbs-Ergebnisse einzeln und
o h n e vorherige Vermischung (Zusammenlegung) der Wettbewerbsbeiträge abzustimmen.
Der Bürger hat nach dem ganzen Spektakel mit erheblichem Aufwand an Steuergeldern ein Anrecht darauf! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Gefängnis aus Glas Belo Horizonte – 14.03.10
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,Veehrter Landtagspräsident,
Glückwunsch zu Ihrer 'Abstimmung'! Wie sie ausgeht wissen wir ja bereits, weil sie so arrangiert wurde, daß nur der Tempel herauskommen kann! Oder haben Sie gedacht, daß wir Bürger das nicht merken?
All die Bedenken der Bürger haben sie gekonnt überhöhrt - wie dick die Hornhaut Ihrer Gehöhrgänge doch schon geworden ist...
Die überwältigende Mehrzahl der Bürger wollte, daß sie das Geld lieber in notwendige Projekte stecken, wie z.B. für Schulsanierungen.
Aber das brauchen Sie ja nicht ernst nehmen!
Von Anfang an sollte der Yi- Tempel herauskommen und zwar mit allen Tricks und obendrein noch mit demokratischem Heiligenschein versehen werden.
Nun werden Sie bald in einem gläsernen Tempel sitzen und auf die 'Welt da draussen' schauen, die für Sie ohnehin schon so weit weg ist und Sie werden sich dabei vorkommen, als ob sie in einem Palast leben würden.
Wie gut, daß es immer zwei Seiten der Betrachtungen und Perspektiven gibt: denn, für mich werden Sie in einem Gefängnis aus Glas sitzen, das genauso inhaltsleer daherkommt wie Ihr denkmokratisches Gewissen.
Man darf schon auf die ersten Farbbeutel gespannt sein, die auf Ihr neues Gefängnis platschen werden - und auf die nächste Wahl. Da nämlich werde ich meine Konsequenzen ziehen! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
mir wird schlecht (!) Arnulf Neumann – 13.03.10
@ Belo Horizonteich hatte schon gedacht, die Schmierenkommödie denkmalgeschützter Niedersächsischer Landtag würde nun nach den vielen Irrungen und Wirrungen in eine ordentliche Abstimmung der Abgeordneten münden, welche dem Schutz-Gedanken des NDSchG wenigstens soviel Rechnung trägt, indem über den Verbleib in der Denkmal-Liste gesondert und namentlich abgestimmt wird.
Bisheriger Verlauf:
- zuerst der 1.Preis/2002, mit dem Herr Präsident Dinkla nicht zufrieden war,
- dann die Jury mit dem von Herrn Präsident Dinkla als Jury-Mitglied favorisierten 1. Preis 2010,
- nun eine bevorstehende nicht namentliche Abstimmung durch die Abgeordneten, welche das Ergebnis (1.Preis) vorwegnimmt, weil es beim genaueren Hinsehen keine faire Wahl zwischen Alternativen gibt, eingefädelt u.a. von Herrn Landtagspräsident Dinkla!
Wann hört dieses Schmierentheater endlich auf? mir wird schlecht! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
FEHLERMELDUNG Belo Horizonte – 13.03.10
Hier wird getan, als ginge es um so etwas wie eine demokratische Abstimmung...Sieht man sich an, worüber genau abgestimmt werden soll,
- entweder der 1. Preis 2010
- oder eine undefinierte Kooperation mit ungewissem Ausgang (Mischmasch zwischen 1.Preis 2002 und 2.Preis 2010)
dann steht das Ergebnis bereits schon längst vorher fest!
Über den Denkmalschutz wird überhaupt nicht abgestimmt.
Diese Abstimmung ist eine Farce!
Liebe Abgeordnete, warum machen Sie das mit??! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Gehirnwäsche Arnulf Neumann – 13.03.10
Wenn man die 'Geschichte' oft genug verfälscht, dann wird vielleicht am Ende doch noch dasjenige daraus, was Herr Wallbaum uns Bürgern in unzähligen Plädoyes für die HAZ verzweifelt beizubringen versucht hat:Seiner Meinung nach brauchen wir alle einfach doch nur noch den
1. Preis zu realisieren, weil der Vorsitzende des "Preisgerichts" (Herr Dinkla) nach 2 Wettbewerben ganz bestimmt wusste, was er will und was für uns alle gut ist, und gut sein muß - und weil es damals zu Oesterlens-Zeiten gefälligst angeblich genauso gelaufen sein soll, und überhaupt!
M e r k e: Damals gab es nur Nachkriegs-Zerstörungen und es gab noch keinen nach Landesgesetz (NDSchG) unter Denkmal gestellten funktionierenden Oesterlen Bau.
Vermutlich gab es auch noch keine Präsidenten oder Minister, welche sich wie im vorliegenden Fall erdreistet hatten, das Parlament mit irgendwelchen obskuren Tricks und Finessen (Möllring) in die Irre zu führen und in seiner Entscheidung derart massiv zu behindern, daß mittlerweile von 'Amts-Missbrauch' die Rede ist.
Eine etwas objektivere Bericht-Erstattung mag es damals ebenfalls schon gegeben haben - mit der nicht immer wieder das Votum der Abgeorneten in eine ganz bestimmte Richtung 'getrimmt' werden sollte, zwei Tage vor dem 'Abstimmungs-Termin' im Parlament!
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Fehlinformationen infolge Einzelinteressen Arnulf Neumann – 12.03.10
hier werden aus Einzelinteressen heraus bewußt Fehlinformationen gestreut: man darf gespannt sein, wann das Herrn Möllring das Amt kosten wird!Hier nochmal der Reihe nach:
- ein Preisgericht gibt Empfehlungen an den Bauherrn
- ein Bauherr orientiert sich daran und entscheidet anhand der Ergebnisse des Wettbewerbs, was er bauen will! Er ist an die Entscheidung des Preisgerichtes keinesfalls 1:1 gebunden. Der Wettbewerb hat ihn mit seinen Ergebnissen ja erst in die Lage veretzt, sich zu orientieren und überhaupt erst irgendetwas entscheiden zu können.
würde ein Preisgerichtsvotum den Bauherrn zu einer bestimmten Lösung 1.1 zwingen können, dann wären Preisrichter in unserem Lande mächtiger als der Volks-Souverän (das Parlament) und könnten jeden Bauherrn mit ihrer Entscheidung z.B.in den finanziellen Ruin treiben.
- das Parlament (die Abgeordneten des Landtages mit ihrem Votum) ist hier gleichzeitig Bauherr und oberste Entscheidungsinstanz des Landes Niedersachsen, letztinstanzlich auch in der Frage des Umgangs mit dem Denkmalschutz.
Wenn das anders wäre, wäre ein Preisgericht, bei dem übrigens auch "gefingert" werden kann, der oberster Souverän in unserem Lande.
Was für eine groteske Vorstellung (!) Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Demokrativerständnis? Arnulf Neumann – 12.03.10
@ Stierdie sog. "überzeugenden Argumente" hat freilich vor einer Abstimmung des Souveräns immer jeder für sich gepachtet....
Irgendwann sollte man gerade deshalb begreifen, daß ab einem bestimmten Zeitpunkt genau aus diesem Grunde eine Einzel-Abstimmung frei nach dem Gewissen der Landtags-Abgeordeten erfolgen muß.
Sich dafür einzusetzen hat gar nichts mit Selbstgerechtigkeit zu tun, weil der Ausgang der Abstimmung für alle Seiten offen ist.
Wer etwas anderes erzählt, hat mit Demokratie gar nichts im Sinn und will allenfalls wie ein trotziges Kind nur mit seinem Dickkopf durch die Wand! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Man wird getäuscht Bürger – 12.03.10
Sprache ist ja bekanntlich verräterisch. Zitat MdL: „Es wird so selten im Jahr getagt, weil keiner Lust hat. Es ist eine Zumutung, Stunden darin zu verbringen.“ Oder: „Sieht man nicht lieber auf zu seinen würdigen Vertretern? Was haben Sie für ein Problem damit?“ Und weiter: “Spätestens dann werden Sie dankbar sein für Leute, die auch für unpopuläre Maßnahmen eintreten (Zitatende).“ Lassen Sie sich von mir ins Stammbuch schreiben: Sie haben noch nicht einmal eine demokratische Gesinnung und lassen jede Rationalität vermissen. In der Baukunst gibt es keine verächtlichere Verletzung der Wahrheit, nämlich eine unwürdige Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Gräben zwischen Politik und Bürgern entsteht durch derartige Äußerungen, die individuelle Lebenserfahrung der Bürger stimmt nicht mehr überein mit dem was uns da vorgeführt wird. Das ist sehr gefährlich, denn jetzt wissen die Bürger, man wird getäuscht. Das Vertrauen ist hin.Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Überzeugende Argumente Stier – 12.03.10
Ob MDL ein MDL ist oder nicht, ist egal. Recht hat er. Seine Argumente sind überzeugend, die der überschäumenden Selbstgerechten sind es nicht. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden@ " MdL" Arnulf Neumann – 12.03.10
sollte die Entscheidung des Souveräns durch die Abgeordneten des Niedersächsichen Landtages am Ende nicht ganz Ihren Vorstellungen entsprechen, dann 'steh'n Sie das einfach durch', wenn schon nicht als Demokrat, dann doch wenigstens als Mann, und aufrecht, ich bin bei Ihnen! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar meldenEgal ob Neu- oder Umbau Rubber Duck – 12.03.10
beschissen werden wir Steuerzahler sowieso.Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
@ Arnulf Neumann – 12.03.10
Niemand möchte, daß unsere Parlamentarier in 'Sack und Asche gehn' sollen. Wie kommen Sie denn auf diese völlig abwegige Idee?Die Parlamentarier haben die freie Auswahl, was die weitere Ausgestaltung ihrer Arbeitsstätte anbelangt, ist das nicht genug?
(z.B. 2. Verfahren: 1.Preis,
2. Preis / 1. Verfahren: 1. Preis - und noch einige andere Möglichkeiten)
Nun sollten sie als 'Souverän' allmählich zur Abstimmung schreiten dürfen, das ist so demokratischer Brauch, zumindest hierzulande. Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
@MdL Arroganz Bürger – 12.03.10
Ihre Polemik ist ja putzig. Ich weiss auch jetzt, warum ich keiner Partei angehöre. Sie haben wahrscheinlich einen Beamtenstatus oder ähnliches, erhöhen sich jetzt die Diäten, und haben keine Lösungskompentenz. Diese Arroganz macht doch deutlich wie die Politik die Gesellschaft wie eine Besatzungsmacht zu beherrschen versucht. Eigentlich ist eine Stadt eine Bildungsstätte, die nichts mit Autorität zu tun hat. Demokratie bedeutet auch nicht die Durchsetzung von Partikularinteressen- auch nicht durch Politiker oder Architekten-, sondern die Etablierung tragfähiger Gleichgewichte. Halten Sie den Ball flach, solche Politiker wie Sie werden abgewählt, es ist nur eine Frage der Zeit.Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
in Sack und Asche? MdL – 12.03.10
@ A. Neumann, @ Bürgerdas Denkmalschutzgesetz ist auch nur Menschenwerk und ist in den zehn Geboten jedenfalls nicht erwähnt. Dass es anpassungsbedürftig ist, zeigt genau der vorliegende Fall. Der Denkmalschutz sollte sich gefälligst um das Wahre und das Schöne kümmern, nicht um abstoßende Bunker- nur weil diese den Zeitgeist so hervorragend dokumentieren. Das haben sie lange genug getan, jetzt gilt es zu "planieren statt sanieren".
Für den Oesterlen- Bau galt lange genug das Gernhardt Zitat:
"Ein Lob auf etwas Hässliches,
es hat sowas Verlässliches."
Und dem Argument, es wird nur an 30 Tagen im Jahr getagt, kann man entgegenhalten, dass genau deswegen so selten getagt wird, weil keiner Lust auf diese Dunkelkammer hat. Es ist eine Zumutung, Stunden darin zu verbringen.
Im Übrigen, woher meinen Sie eigentlich zu wissen, dass das Volk seine Repräsentanten in Sack und Asche sehen will und in entsprechenden Bruchbuden?
Sieht man nicht lieber auf zu seinen würdigen Vertretern? Was haben Sie für ein Problem damit?
Und wenn Sie die Parlamentarier so beneiden, dann lassen Sie sich in den Landtag wählen! Treten Sie einfach einer Partei bei, von mir aus sogar den Linken, mach Sie dort durch jahrelange Kärrnerarbeit Karriere und lassen sich dann von denen in den Landtag schicken.
Spätestens dann werden Sie dankbar sein für Leute, die auch für unpopuläre Maßnahmen eintreten.
Noch Fragen Bürger bzw. Herr Neumann? Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
@MdL -Schamlos Bürger – 12.03.10
Was sind den das für sonderbar paradoxe Argumente? Sie haben doch in Wirklichkeit nur nochdas engherzigste Privatinteresse im Sinn, wenn sie handeln. Wozu brauchen sie denn eine Tiefgarage, und sparen gleichzeitig massiv an der Bildung der Landeskinder? Sie sollten sich schämen! Sie repräsentieren doch schon lange nicht mehr das Volk oder den Volkswillen. Wer mit einem derartigen Neubau in so schamloser Massivität auftreten will, dass jede geistige Ausstrahlung daran zerbricht, der gehört abgewählt.
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@ 'MdL' Arnulf Neumann – 12.03.10
So wie ich Ihren Beitrag verstehe, versuchen Sie ebenfalls das demokratisches Votum der Abgeordneten in Ihrem eigenen Hause (anonym) zu verhindern. Warum ?Sinn und Zweck eines Architekten-Wettbewerbes ist es, Lösungsansätze als Entscheidungs-Grundlage zu bekommen. Da es (Gott sei Dank)
m e h r e r e Lösungsansätze gibt und es sich hier überdies noch um eine unter Denkmalschutz stehende bauliche Anlage handelt, sollten die durch Wettbewerb erhaltenen Ergebnisse Aufschluß darüber geben, wie weiter zu verfahren ist.
Diese Entscheidungsfindung ist abschließend weder von Herrn Dinkla, noch von Herrn Möllring, noch von "Ihnen" (mit anonymer Namens-Nennung) zu treffen, sondern in diesem Falle allein von den Landtagsabgeordneten durch ihr sog. 'Gewissens-Votum'- (Einzelabstimmung), eben gerade deshalb, weil hier viel auf dem Spiel steht.
Eine höhere Repräsentanz des 'Öffentlichen Interesses' nach NDSchG gibt es in unserem Lande nicht und dieser Entscheidung haben sich alle Einzel-Interessen nach demokratischem Brauch und als gute Demokraten zu unterwerfen. Sie und ich, ob es uns nun passen mag oder nicht, kapiert (!)
Welche Delegationen aus welchen Ländern wollen Sie denn nach Ihren Vorstellungen im Landtagsgebäude sonst zukünftig noch empfangen, außer vielleicht seelenverwandte Diktaturen (?) Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Neubau ohne Alternative MdL – 12.03.10
@alle KritikerJeder Beschäftigte hat lt. Arbeitsschutzgesetz Anspruch auf Tageslicht und auf Ausblickmöglichkeit. Die Berufsgenossenschaften achten da peinlich genau drauf, wenn ein neuer Arbeitsplatz eingerichtet wird.
Nur den Abgeordneten, immerhin die Repräsentanten des Volkes, wird dies mit kleinkarierten Milchmädchenrechnungen verweigert!
Und das 'rumbasteln an einem furchtbaren Klotz kostet auch Geld- und ein Gegenwert wird nicht geschaffen, wie es bei einem Neubau der Fall wäre.
Und überhaupt dieser Denkmalschutz! Die Regelungen sind dringend reformbedürftig. Das Denkmalschutzwesen hat mittlerweile ein Eigenleben entwickelt, das keiner mehr nachvollziehen kann. Es gehören wertvolle und ästhetisch erfreuliche Bauwerke geschützt und nicht jede Bauposse der 50er wie diese Landtagsgrotte.
Hier werden Staatsmänner empfangen, internationale Wirtschaftsdelegationen erhalten hier einen ersten Eindruck des Standortes Niedersachsen. Einen sehr tristen Eindruck.
Repräsentanz dient in diesem Falle also nicht dem Selbstzweck oder bedient die Eitelkeit der Abgeordneten. Ein repräsentativer Neubau muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieses Landes nach außen darstellen, um Investoren von unserem schönen Land zu überzeugen. Das geht nicht mit einer umgebastelten Dunkelkammer.
Aber diesen undankbaren dauernörgelnden Hannoveranern, deren Wirtschaft damit nachhaltig angekurbelt würde, kann man ja nichts recht machen. Man könnte bei dieser Gelegenheit aber mal über einen Umzug nachdenken. Ich glaube, keine nds. Großstadt hätte etwas dagegen...
Und der Osterlen- Bunker könnte Museum für weitere 50er Jahre Possen werden! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Allgemeine Auslobungsbedingungen und Verfahren? Bürger – 12.03.10
Wie waren die allgemeinen Auslobungsbedingungen?Die Auslobung eines Wettbewerbs erfolgt nach einem bestimmten Verfahren. Welches Verfahren fand hier Anwendung. Das wird vom Auslober formuliert z.B. Anlass und Zweck des Wettbewerbs. Der Auslober beabsichtigt, einen „Neubau oder Umbau“(???) eines ...gebäudes in Hannover. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge für die Planung zu erhalten. Weitere Bearbeitung der Aufgabe: z.B. „Der Auslober beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts einem Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest Leistungsphse 2-5 HOAI, schrittweise zu übertragen- soweit und sobald die Maßnahme realisiert wird.“ Gibt es derartige Formulierungen in den Auslobungsbedingungen des Wettbewerbs? Oder z.B. „Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.“ Des weiteren: Aus dem Inhalt der RPW 2008 Fassung vom 12. September 2008, § 9 Besondere Bestimmungen für öffentliche Auslober - Anzuwendende Vorschriften: Bei Wettbewerben sind die Vorschriften der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anzuwenden, sofern der Schwellenwert nach § 2 Nr. 5 der Vergabeverordnung erreicht oder überstiegen wird. Hierfür gilt der geschätzte Auftragswert der Dienstleistung, die aus dem Auslobungsverfahren hervorgeht, einschließlich der Wettbewerbsprämien und Zahlungen an Bewerber. Der Planungswettbewerb ist ein Vergabeverfahren von Planungsleistungen und unterliegt der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der nachgeordneten nationalen Vergabeordnung (VOF). Einige öffentliche Auftraggeber führen deshalb nach Abschluss des Wettbewerbs Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern über Leistungsfähigkeit, Erfahrung, Projektteam und Projektbearbeitung sowie vertragliche Regelungen, bei denen die Beurteilungskriterien des Wettbewerbsverfahrens jedoch nicht mehr Gegenstand sein dürfen. Durch eine vorab festgelegte festgelegte Punktewertung soll das Wettbewerbsergebnis in der Bewertung entsprechend gewichtet werden, um eine Verfälschung des Gesamtergebnisses auszuschließen.
Aus Sicht des BDA besteht hier Regelungsbedarf bei der Novellierung der Vergabeordnung, die dem öffentlichen Auftraggeber ermöglicht, den Gewinner des ersten Preises zum Gewinner des Verfahrens zu erklären und den Auftrag ohne Durchführung eines weiteren Verhandlungsverfahrens zu erteilen.
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So nicht! Anwohner – 12.03.10
Hier soll nach Gutsherrenart ein Egoprojekt durchgedrückt werden.Trotz leerer Kassen gegen alle Vernunft.
Gegen den Bürger!
Gegen das Gesetz!
Gegen den geleisteten Amtseid!
Das es so nicht geht sollte allen Beteiligten eigentlich klar sein!
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Der Fall Möllring Arnulf Neumann – 12.03.10
Herr Möllring spielt das Spiel weiter, welches Herr Dinkla bereits in seiner Funktion als Präsident begonnen hatte.Dabei stellt er sich als beratungs-resistent gegenüber der Architektenkammer sowie gegenüber der Öffentlichkeit dar.
Was aber weitaus schlimmer ist: Er versucht, sich mit Hilfe seines selbst gebastelten Rechts-Verständnisses demokratischer Verfahren und Grundsätze zu bemächtigen und auf diesem Wege das 'Gewissens-Votum' der Abgeorneten über die Grundsatz-Entscheiduzng zu verhindern:
- ob der Oesterlen-Plenarsaal in der Liste der denkmalgeschützen Bauten verbleiben soll oder nicht.
Mein Verständis von Demokratie ist ein anderes. Diktatoren sollten hierzulande auch als Minister verkleidet keine Chance bekommen! Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
verschwendungssüchtige Politiker juli – 12.03.10
Wenn Politiker über Geld verfügen und entscheiden, wird es einfach nur peinlich und teuer.Derartige Rechtsfolgen kannte jede Fraktion und jeder Politiker vorher. Trotzdem wurde fahrlässig mit Steuergeld in der beschriebenen Art und Weise verfahren.
Die Zeche zahlt so oder so der Steuerzahler.
Ein Grund mehr diese sogenannten Volksvertreter zum ... zu jagen Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
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