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Sicherheitsmaßnahmen

Flughafen Langenhagen setzt auf penible Kontrollen

Sicherheit mit Augenmaß: Auch am Flughafen Hannover-Langenhagen gibt es nach dem Anschlagsversuch von Detroit penible Kontrollen. Sie sollen die Sicherheit der Fluggäste gewährleisten.

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Eine Frage von Instinkt und Erfahrung: Beim Sicherheitscheck, wie hier am Flughafen Langenhagen, kommt es bei aller Technik letztlich auf den Menschen an.

Eine Frage von Instinkt und Erfahrung: Beim Sicherheitscheck, wie hier am Flughafen Langenhagen, kommt es bei aller Technik letztlich auf den Menschen an.

© Christian Burkert

Am Sicherheitscheck für den Flug nach Frankfurt herrscht an diesem Mittwochmorgen Gedränge. „Moment mal, das müssen wir prüfen“, sagt der Mitarbeiter am Monitor und deutet auf die Tasche eines Mittfünfzigers. Das Gebilde, das seine Aufmerksamkeit erregt hat, scheint schlichtweg ein Netzteil zu sein, aber für die Mitarbeiter der Bundespolizei ist es ein „nicht eindeutig als ungefährlich einzustufender Gegenstand“ – wer weiß, was sich hinter dem schwarzen Gehäuse verbirgt.

Das herauszubekommen ist Sache von Thorsten Lange. Lange ist der Mann für das Aufspüren möglicher Sprengstoffe. Mit einem Spezialgerät saugt er das mutmaßliche Netzteil rundherum ab. Kurze Zeit später analysiert er die gesammelten Partikel in einem angrenzenden Labor nach möglichen Ausdünstungen, die Sprengstoffe abgeben. Nach wenigen Minuten ist er wieder zurück und übergibt dem Passagier das Netzteil. „Alles in Ordnung. Guten Flug.“

Lange und seine Kollegen von der Bundespolizei und des beauftragten Sicherheitsdienstes FIS kümmern sich am Flughafen Langenhagen um die Luftsicherheit. Dazu gehören die Kontrollen von Personen, Handgepäck und dem aufgegebenen Reisegepäck. Während die Arbeit für die Bundespolizisten an den Passkontrollen seit dem Schengener Abkommen weniger geworden ist, nimmt die für die Luftsicherheit immer weiter zu. Seit den Anschlägen auf das New Yorker World Trade Center am 11. September 2001 hat sich das Personal für die Kontrollen in Langenhagen verzehnfacht. Und mit vereitelten Anschlägen wie dem in der vergangenen Woche in Detroit geraten auch Datenschützer zunehmend ins Hintertreffen. Die Mitarbeiter am Langenhagener Flughafen wollen ihre Meinung zu einem möglichen Einsatz der umstrittenen „Nacktscanner“ mit Verweis auf die politische Entscheidung zwar nicht öffentlich äußern. Aber Werner Rump, Sprecher der dortigen Bundespolizei, formuliert es diplomatisch: „Je mehr technische Hilfsmittel, desto besser sind Kontrollen durchzuführen.“

Doch nicht unbedingt das technische Equipment wie die Torbogensonden, durch die die Passagiere hindurchgehen, oder die Gepäckprüfanlage, die mittlerweile alle Koffer und Taschen scannt, machen den Sicherheitscheck sicher. Vielmehr dienen die Scanner und Röntgengeräte als Hilfsmittel. Das Sichten, das Bewerten und Entscheiden ist noch immer Sache der Menschen, die mit den Geräten arbeiten. Dabei sei Augenmaß gefragt, sagt Rump: „Wenn man jeden Passagier auf den Kopf stellen würde, ginge kein Flug mehr pünktlich.“ Mitarbeiter wie Thorsten Lange müssen sich bei den Stichproben auf ihre Erfahrung und ihren Instinkt verlassen. Bei ihm gingen die Alarmglocken an, „wenn etwa jemand stark schwitzt oder extrem abweisend ist“, sagt der 47-Jährige, der seit 20 Jahren im Langenhagener Sicherheitsbereich arbeitet. Er weiß auch, „dass ein Fehler oder eine falsche Einschätzung fatale Folgen haben könnte“. Die gab es seit Bestehen des Langenhagener Airports zwar noch nicht. Aber die Sensibilität, dass etwas passieren könnte, wächst mit jeder Terrorwarnung – und damit auch der Druck auf die Mitarbeiter.

Das gilt auch für den vergleichsweise ruhigen Langenhagener Flughafen, der mit seinen rund fünf Millionen Fluggästen gerade mal ein Zehntel des Passagieraufkommens vom Frankfurter Flughafen verzeichnet und keine Direktverbindungen in die USA bietet. Dafür gibt es aber auch keine zentralen Kontrollstellen wie auf den großen Flughäfen, und wenn ein Dutzend Flieger gleichzeitig starten, müssen die Mitarbeiter eben an allen Bändern stehen. „Die Herausforderung ist der Spagat zwischen höchster Konzentration und freundlicher Kommunikation“, sagt Polizeisprecher Rump. Denn wie die Bundespolizisten aus Erfahrung sagen können, wird der ein oder andere Vielflieger mal renitent, wenn seine Überprüfung ein paar Minuten länger dauert oder wenn es um Kontrollen von Prothesen oder von Piercings im Intimbereich geht.

Der Besitzer des kontrollierten Netzteils dagegen lächelt verständnisvoll. „Ich bin ja froh, dass Sie so gut auf uns achten. In dieser Zeit.“

Was darf nicht mit?

Folgende Gegenstände dürfen nach Angaben der Bundespolizei nicht in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder im Handgepäck an Bord von Flugzeugen mitgenommen werden:
Waffen: Dazu zählen neben Feuer- und Luftdruckwaffen auch Nachbildungen wie Spielzeugpistolen, Armbrüste, Harpunen und Elektroschockgeräte oder Feuerzeuge, die wie Pistolen aussehen.

Spitze, scharfe und stumpfe Objekte: Auch scharfe Gegenstände wie Beile, Eispickel, Schlittschuhe, Ski- und Wanderstöcke oder Werkzeuge, die als Waffen verwendet werden könnten wie Bohrer, Hammer oder Teppichmesser sind an Bord verboten. Das gleiche gilt für Messer und Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern und auch für Rasiermesser- und klingen (ausgenommen Sicherheitsrasierer und Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette). Zu den verbotenen stumpfen Instrumenten zählen unter anderem Baseballschläger, Skateboards und Billardstöcke.

Stoffe: Zu den an Bord verbotenen Stoffen zählen all die, die eine Gefahr für die Gesundheit der Fluggäste oder Besatzung darstellen, einschließlich Munition, Sprengstoffe und deren Nachbildungen, Benzinfeuerzeuge (pro Person ist ein Gasfeuerzeug erlaubt), Feuerwerkskörper einschließlich Knallbonbons oder Wunderkerzen, Überallzündhölzer, alkoholische Getränke von mehr als 70 Prozent sowie Säuren und Basen, Pfefferspray, Tränengas und Gifte aller Art. Dies gilt auch für das aufzugebende Gepäck.

Flüssigkeiten: Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeit im Handgepäck erlaubt, die Behältnisse dürfen nicht größer als 100 Milliliter sein und müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel verstaut sein – pro Person ist nur ein Beutel erlaubt. Das gleiche gilt für Pasten, Gels und Kosmetika. Für die Mitnahme von Medikamenten oder Spezialnahrung etwa für Babys ist der Nachweis für die Notwendigkeit zu erbringen. Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitschecks oder an Bord der Flugzeuge erworben werden, dürfen weiterhin ins Handgepäck.

Eine aktuelle detaillierte Liste gibt es unter www.bundespolizei.de

[Sonja Fröhlich]

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