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Zweifel an Täterschaft

Freispruch für Exserientäter

Von Sonja Fröhlich

Weil die Staatsanwaltschaft Sicherungsverwahrung beantragt hatte, drohte zwei erheblich vorbestraften Männern nach ihrer letzten vermeintlichen Tat eine lebenslange Haftstrafe.

Durch Zweifel an der Täterschaft wurden die zwei polizeibekannten Männer unschuldig gesprochen.

© (Symbolbild)

Hannover. Doch während des Prozesses verstrickte sich die Kronzeugin in Widersprüche. Am Ende sprach das Landgericht Hannover die beiden 34 Jahre alten Robert L. und Robert S. von dem Vorwurf frei, einen Supermarkt in Anderten überfallen zu haben. Es gebe erhebliche Zweifel an ihrer Täterschaft, sagte die Kammervorsitzende zur Begründung.

Der Anderter Raubüberfall bleibt nach diesem Urteil vorerst ungeklärt: Im Februar hatten zwei maskierte Männer den Rewe-Supermarkt betreten und eine Kassiererin vor den Augen zahlreicher Kunden mit einer Waffe bedroht. Einer der Männer entriss der Frau eine Kassenschublade mit dem Inhalt von gut 1200 Euro. Mit dieser Beute gelang den Tätern die Flucht. Die Polizei fahndete zunächst erfolglos nach den beiden Männern.

Zwei Monate später meldete sich die ehemalige Freundin von Robert L. Sie gab an, das Fluchtauto gefahren zu haben, außerdem habe sie später die Maskierung und die Geldkassette gesehen. Der Fall schien aufgeklärt, zumal die Beschuldigten der Polizei bestens bekannt sind.

19 beziehungsweise zwölf Vorstrafen durchziehen das Leben der beiden gebürtigen Polen – darunter Einbrüche und Raubüberfälle, die die Männer meistens in Hannover begangen hatten. Bei dem Prozess kamen allerdings schnell Zweifel an der Aussage der Frau auf. Sie verstrickte sich in Widersprüche und nannte falsche Fakten. Unter anderem beschrieb sie die Geldkassette als Schwarz – tatsächlich war diese aber weiß. An den Tattag konnte sie sich nicht mehr so genau erinnern. Eine Psychologin sagte, sie habe weitreichende Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage.

Auch die Beobachtungen von Augenzeugen – im Rewe-Markt hatten damals zwei Dutzend Kunden die Tat mitbekommen – entlasteten die beiden Angeklagten. Eine Kundin hatte die Gesichter der Männer als „jugendlich“ wahrgenommen, einer anderen waren die „knallblauen Augen“ eines Täters in Erinnerung geblieben. Beides traf auf die beiden Angeklagten jedoch nicht zu.

„Wenn ich alle Widersprüche aufzählte, würden wir noch heute Abend hier sitzen“, bemerkte L.s Verteidigerin Tanja Brettschneider in ihrem Plädoyer. Auf ihren Antrag hin war der 34-Jährige schon vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Auch ein Haftbefehl wegen mehrfacher Vergewaltigung wurde vorerst aufgehoben. Mutmaßliches Opfer und Anzeigener­statterin war die ehemalige Freundin. Sein Freund Robert S. blieb allerdings in Untersuchungshaft. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen eines versuchten Totschlages.

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