Es war im vergangenen August, als sich der Geschäftsführer des Ferry im Freizeitheim Linden einem stark alkoholisierten Gast entgegenstellte - dieser störte eine fröhliche Party und pöbelte herum. Jetzt stand der sehr seriös wirkende 42-Jährige selbst vor Gericht und musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Geschäftsführer hatte, um eine Attacke des unliebsamen Gasts abzuwehren, ein Döschen Pfefferspray aus der Tasche geholt und dem 52-Jährigen einen Hub ins Gesicht gesprüht. Wenige Minuten später zeigte ihn dieser bei der Polizeiinspektion West an. Doch der Prozess gegen den Geschäftsführer endete mit einem Freispruch.
In jener Augustnacht war das Ferry mit 200 Gästen gut gefüllt. Gegen 2 Uhr morgens tauchte ein Besucher auf, der im Stadtbezirk schon mehrfach mit gewalttätigen Aktionen aufgefallen sein soll. Ein Barmann beschwerte sich beim Geschäftsführer, der 52-Jährige habe ihn angegriffen, kurz darauf fiel der ungebetene Gast durch verbale Pöbeleien und „Nazi“-Beschimpfungen aus der Rolle. Erst auf mehrfache Aufforderung, so der damalige Ferry-Chef, habe sich der Störenfried Richtung Ausgang bewegt, dann aber provokativ das Gartentor versperrt.
Wie zwei Zeugen vom Sicherheitspersonal vor Gericht bestätigten, ignorierte der Radaubruder das mehrfach formulierte Hausverbot und brüllte weiter herum. Dann holte er aus und traf den Geschäftsführer an der Schulter; ob dies ein ernstgemeinter Faustschlag oder eher ein Schubser war, blieb offen. Der 42-Jährige reagierte, versprühte „aus Selbstschutz und zum ersten Mal in meinem Leben“ Pfefferspray. Für Amtsrichter Koray Freudenberg war die Reaktion des 42-Jährigen vollkommen legitim: „Man muss als Bürger nicht warten, bis der andere den ersten Treffer gelandet hat, sondern darf auch schon vorher zu Verteidigungsmitteln greifen.“ Natürlich müsse diese Gegenwehr angemessen sein und mit „geeigneten Mitteln“ erfolgen. „Einem Faustkampf hätten Sie sich aber nicht stellen müssen“, so Freudenberg zum Angeklagten.
Der Krawallmacher war schon nach zwei Minuten wieder auf dem Damm, machte sich via Limmerstraße auf den Weg zum nahen Polizeirevier. Dort wurde bei dem 52-Jährigen ein Blutalkoholwert von 3,24 Promille festgestellt - und seine Anzeige aufgenommen. Im Amtsgericht ließ sich das Opfer der Reizgasattacke indes nicht blicken: Man hatte keine ladungsfähige Adresse ermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch fraglich, was aus dem zweiten Konter des ehemaligen Ferry-Chefs wird: Er hat den Ruhestörer seinerseits wegen Hausfriedensbruchs, Körperverletzung und Nötigung angezeigt.