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Drogenkurier verurteilt

Geldstrafe nach versuchtem Einbruch in die JVA Hannover

Von Vivien-Marie Drews

Um an ein Päckchen mit Heroin zu gelangen, machte er sich im Juli mit einem Bolzenschneider von außen am Zaun der Justizvollzugsanstalt zu schaffen. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Hannover den 34-jährigen Drogenkurier zu einer Geldstrafe – wegen Sachbeschädigung.
Justizvollzugsanstalt Hannover an der Schulenburger Landstraße.

Justizvollzugsanstalt Hannover an der Schulenburger Landstraße.

© Ralf Decker

Der Mann hatte das kleine Paket am 13. Juli über den Zaun der Justizvollzugsanstalt an der Schulenburger Landstraße geworfen. Offenbar sollten Insassen die illegale Lieferung während des Hofgangs einsammeln. Doch dem 34-Jährigen war ein Missgeschick unterlaufen: Der Wurf geriet zu kurz, das Päckchen flog nicht wie geplant über Zaun und Sicherheitsmauer, sondern landete auf dem Grünstreifen dazwischen.

Der Bote ging daraufhin in einen Baumarkt, kaufte einen Bolzenschneider und versuchte, ein Loch in den Zaun der JVA zu kneifen. Schon beim ersten Schnitt löste jedoch der Alarm aus. Der 34-Jährige entkam, die Ermittler konnten ihn aber kurz darauf stellen. In der Vernehmung gestand der Mann, das Päckchen über den Gefängniszaun geworfen zu haben, von dem illegalen Inhalt habe er aber nichts gewusst. Das Gegenteil konnten die Ermittler ihm nicht beweisen, den Mann lediglich der Sachbeschädigung überführen. Er muss 150 Tagessätze à zehn Euro zahlen.

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