Hannover. Dem Üstra-Streik am morgigen Donnerstag steht kaum noch etwas entgegen. Das Arbeitsgericht Hannover hat heute Mittag den Eilantrag des Verkehrsunternehmens gegen die Gewwerkschaft ver.di zurückgewiesen. Die 8. Kammer sah die Arbeitsniederlegung trotz der CeBIT nicht als unverhältnismäßig an und berief sich dabei "auf die hohen Hürden, die das Bundesarbeitsgericht vorgegeben hat". In diesem Fall sei für Alternativen gesorgt, die es Messegästen und Pendlern ermöglichten, ihr Ziel zu erreichen. Starke Behinderungen müssten hingenommen werden.
"Ein Streik hat den Sinn, Betriebsabläufe zu stören, aber er wird in diesem Fall nicht zu einem absoluten Chaos führen", begründete Arbeitsgerichtsdirektor Kilian Wucherpfennig die Entscheidung. Die Üstra hätte heute noch die Möglichkeit gehabt, Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen. Davon sah der Konzern aber ab. Die Aussichten auf Erfolg seien zu gering.
Einen vom Gericht angeregten Kompromiss hatte die Gewerkschaft abgelehnt. Es sei wenig hilfreich, den Streik zeitlich zu begrenzen, sagte Gewerkschaftssekretärin Silke Plautz: "Dann kommen die Leute hin und nicht mehr zurück oder umgekehrt."
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