Aram A. wartet seit fast zwei Jahren auf seine Einbürgerung.
Aram A. wartet seit fast zwei Jahren auf seine Einbürgerung. In ihrer Begründung beruft sich die Verwaltung der Stadt Hannover auf Ausführungen des niedersächsischen Verfassungsschutzes, denen zufolge der junge Mann, der aus Syrien stammt, von der SDAJ, der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“, als Mitglied geführt wird. Die linksgerichtete Organisation ist in Deutschland nicht verboten. Die SDAJ-Hannover wird von der Stadtverwaltung als gemeinnütziger Verein anerkannt. Der Verfassungsschutz sieht die SDAJ-Mitgliedschaft als Indiz dafür, dass A. „Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“. Das Presseamt der Stadt wollte sich zu dem „laufenden Verfahren“ nicht äußern.
Der niedersächsische Flüchtlingsrat hält die Entscheidung des hannoverschen Ordnungsamtes für „haarsträubend“: „Die Stadtverwaltung hat offenbar den Gesinnungs-TÜV wieder eingeführt, eine Praxis, die seit den 70er Jahren als überwunden gilt“, sagte Kai Weber, der Sprecher des Rates. Er spielte damit auf den Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 an, wonach Bewerber für den öffentlichen Dienst abgelehnt werden konnten, wenn Zweifel an deren demokratische Grundordnung bestehen.
Aram A. absolviert zurzeit ein freiwilliges soziales Jahr im Stadtteilzentrum „Krokus“ auf dem Kronsberg. Seine Betreuerin hat sich schriftlich an den zuständigen Sachbearbeiter bei der Stadt gewandt und sich für die Belange des jungen Mannes eingesetzt: „Herr A. übernimmt durch sein Engagement Vorbildfunktion für Jugendliche und Kinder mit Migrationshintergrund.“ In seiner Zeit am Gymnasium hat sich der 20-Jährige als Schulsprecher der Schillerschule betätigt. In einer Anlage zum Abitur-Zeugnis bescheinigte ihm die Schulleitung, sich durch „Kompetenz, Zielstrebigkeit und politisches Engagement großen Respekt erworben“ zu haben und lobte darüberhinaus die Arbeit des jungen Mannes im Landesschülerrat. Die Verfassungsschützer dagegen halten A. vor, die Ziele der SDAJ auch im Landesschülerrat verfolgt zu haben. Sie werfen A. zudem vor, er habe im März 2008 in Misburg ein „Bündnis gegen Rechts“ unterstützt. „Der Antragssteller war Mitorganisator und wurde in diesem Zusammenhang in einem Zeitungsartikel als SDAJ-Mitglied benannt“, heißt es in dem Bericht.
„Ich finde es empörend, dass man mir mein Engagement gegen rechte Gewalt zum Vorwurf macht“, sagt der 20-Jährige. Er hat sich einen Anwalt genommen, um gegen die Ablehnung der Einbürgerung vorzugehen. Unterstützt wird er vom niedersächsischen Flüchtlingsrat: „Wenn wir so jemanden nicht einbürgern, müsste man konsequenterweise auch vielen Deutschen die Unterstützung entziehen“, sagte Weber.
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