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Entwurf fertig

Hannoveraner zufrieden mit neuem Hundegesetz


Ein Gesetz für Groß und Klein: Das Land Niedersachsen hat seinen Entwurf für ein neues Hundegesetz fertig – und Veterinäre, Tier- und Kinderschützer aus Hannover sind zufrieden.
Vor dem neuen Gesetz sind sie alle gleich: Carlo und Enie (Mitte und rechts) könnten ebenso Ärger machen wie der große Hund Leo (links), findet das Landwirtschaftsministerium.

Vor dem neuen Gesetz sind sie alle gleich: Carlo und Enie (Mitte und rechts) könnten ebenso Ärger machen wie der große Hund Leo (links), findet das Landwirtschaftsministerium.

© Nico Herzog

Beagle Benni wird bald vier. Dass sein Frauchen längst eine Haftpflichtversicherung für ihn abgeschlossen hat für den Fall, dass er eines Tages in eine kräftige Joggerwade beißt, weiß er nicht. Ebenso wenig dürfte er den Chip spüren, den er unter seinem Fell trägt. Sollte es einmal zu einer brenzligen Situation in der Eilenriede oder anderswo kommen, werden Benni zwei Triebfedern steuern: Sein Instinkt und die Stimme von Hannelore Ließ.

Wie für die anderen 13.000 Hundebesitzer in Hannover greift für sie ab 2013 das neue Hundegesetz. Dann wird eine Hundehaftpflichtversicherung obligatorisch. Der Hundehalter hat nicht mehr die Wahl, ob er eine Versicherung abschließen möchte, sondern steht nur noch vor der Frage, bei welchem Unternehmen er dies tut. Außerdem muss jeder Hund gechipt werden und findet mit seinem 15-stelligen Code Eingang in ein Zentralregister.

„Das hört sich doch alles ganz gut an“, findet Hannelore Ließ, obwohl sie kein Gesetz brauchte, um eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine weitere Regelung greift an Bennis Frauchen vorbei: Neue Halter müssen ab 2013 einen „Hundführerschein“ machen, sofern sie nicht bereits seit zwei Jahren einen Hund führen, ohne dass dieser auffällig geworden wäre. „Da habe ich ja Glück gehabt“, sagt Frau Ließ.

Nicht nur auf der Alten Bult, Hannovers großer Freilauffläche für Hunde, erntet der Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums weitgehend Zustimmung. Auch Veterinäre, Tierschützer und Hundetrainer sind mit dem Papier zufrieden, selbst wenn nicht alles in letzter Konsequenz schon geklärt ist. So wird der Gesetzgeber etwa noch darüber zu befinden haben, wie der Sachkundenachweis erbracht werden und wer ihn abnehmen kann.

Vehement für eine Verschärfung des niedersächsischen Hundegesetzes gestritten hatte nach mehreren Beißunfällen mit kleinen Kindern die Deutsche Kinderhilfe. Deren Vorstandssprecher Rolf Stöckel ist mit dem, was sich das Land jetzt hat einfallen lassen, im Großen und Ganzen einverstanden. „Besonders gut finden wir, dass die Regelungen für alle Hunde gelten, nicht nur für große“, sagt Stöckel. Noch mehr würde sich die Kinderhilfe indes über einen Leinen- und Maulkorbzwang für speziell gelistete, gefährliche Rassen freuen. Das aber würde den meisten Kindern nicht helfen, sagt Willa Bohnet vom Institut für Tierschutz und Verhalten der Tierärztlichen Hochschule Hannover. „Die meisten Beißunfälle passieren ohnehin in der Familie, da legt ja niemand seinem Hund einen Maulkorb an.“

Für Wilhelm Molde, Vorsitzender des Polizeihundesportvereins Hannover, wird entscheidend sein, ob Kommunen und Landkreise die neuen Regelungen auch kontrollieren können. „Längst nicht jeder meldet seinen Hund ja an“, sagt er. Dennoch hat der Hundetrainer in den vergangenen Jahren einen Trend hin zu mehr Verantwortungsbewusstsein registriert. „Die Leute neigen heute wieder mehr zum Haus- und Familienhund und weniger zum aggressiven Schutzhund“, sagt er, „und sehr viele kümmern sich auch darum, den richtigen Umgang mit dem Tier zu erlernen.“ Bei diesen Haltern läuft das Land mit den neuen Regeln offene Türen ein.

Als nachvollziehbaren Kompromiss empfinden die Experten die Regel, dass vom Hundeführerschein ausgenommen wird, wer schon längere Zeit Hundehalter ist. „Die Frage ist ja, ob man einer Seniorin für ihren Dackel einen Sachkundenachweis abzwingen will“, sagt Heiko Schwarzfeld, Geschäftsführer des Tierschutzvereins Hannover. „Auf diese Weise kommt sie um die Regelung herum, und das ist auch in Ordnung so.“ Dass die neuen Pflichten Scharen von ausgesetzten Hunden in sein Tierheim treiben werden, fürchtet Schwarzfeld nicht. „Die Kosten für die Haftpflichtversicherung machen ohnehin nur rund zehn Prozent der Gesamtkosten für einen Hund aus“, meint Schwarzfeld. „Das wird für die wenigsten der entscheidende Faktor sein.

Mit Interesse verfolgen Hundehalter und Experten nun, was genau denn abgeprüft werden soll bei einer solchen Sachkundeprüfung. Schwarzfeld hofft, dass Hundehalter etwas darüber lernen werden, wie sich welche Rasse verhält, welchen Umgang Hunde untereinander pflegen und welche Ernährung die optimale ist. Veterinärin Bohnet geht davon aus, dass die Prüfer sehen wollen, dass der Hund auf Kommando „Sitz“ macht, sich an der lockeren Leine souverän durch Menschenmengen bewegt und Jogger und Radfahrer unbehelligt ihrer Wege ziehen lässt. Klar ist bisher nur, dass das Land eine theoretische und eine praktische Prüfung verlangen wird.
Benni ist das alles egal. Sein Frauchen gilt vor dem Gesetz als erfahrene Hundehalterin und Benni in Beaglekreisen als lieber Kerl. Für so einen sind neue Gesetze kein Problem.

Der alte Chip tut es auch weiterhin

Der Entwurf für ein neues Hundegesetz in Niedersachsen sieht vor, dass jeder Halter ab 2013 einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen muss – außer, er kann nachweisen, dass er bereits mindestens zwei Jahre lang Hundehalter ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Versicherungs- und Chippflicht vor. Mithilfe des Chips, der unter der Haut implantiert wird, wird der Hund – und somit der Halter – identifizierbar.

Schon heute verfügen viele Hunde über einen Chip mit Registrierung, entweder beim Verein Tasso oder beim Deutschen Tierschutzbund. Wer einen solchen Chip hat, braucht keinen neuen, sagt Natascha Manski, Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums. Für den Sachkundenachweis wird in jedem Fall eine theoretische und eine praktische Prüfung vonnöten sein. Sie dürften sich in etwa an Hundeführerscheinen orientieren, die es bereits gibt.
Auf eine Differenzierung zwischen großen und kleinen Hunden will der Gesetzgeber bewusst verzichten und erntet damit die Zustimmung der Experten. Auch ein kleiner Hund könne Schaden anrichten, heißt es.

Sören Hendrik Maak und Felix Harbart

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