Der Vorsitzende des Schwurgerichts, Wolfgang Rosenbusch, kündigte am Dienstag an, seine Kammer werde am 18. Januar in öffentlicher Verhandlung eine „vorläufige Bewertung“ der sechs bereits verhandelten Fälle abgeben. Danach hätten Ankläger und Verteidiger die Möglichkeit für eine Stellungnahme. Die Ankündigung legt nahe, dass das Gericht eine verfahrensabkürzende Einigung mit den Prozessbeteiligten anstrebt. Für einen solchen „Deal“ muss das Gericht gemeinhin die Voraussetzung für eine Verurteilung in dem einen oder anderen Fall als erfüllt ansehen – dabei könnte der Vorwurf auch auf Fahrlässigkeit lauten –, die Angeklagte müsste darüber ein Geständnis ablegen. Bachs Verteidiger Matthias Waldraff kritisierte das anberaumte Prozedere gestern: „Wenn wir in öffentlicher Verhandlung in das Gespräch einsteigen, baut sich gleich ein sehr starker Druck auf.“ Er halte Vorgespräche unter den Prozessbeteiligten für sinnvoller.
Die ehemalige Belegärztin ist angeklagt, 13 Patienten durch zu hohe Gaben an Morphin und Valium getötet zu haben. Bach bestreitet die Vorwürfe und räumt bisher lediglich ein, lückenhaft dokumentiert zu haben. Im Oktober 2009 hatte der Prozess vor dem hannoverschen Landgericht ein zweites Mal begonnen.
Auch im sechsten Fall der 80-jährigen Huiberdina A., der gerade verhandelt wird, vertraten die Sachverständigen gestern konträre Auffassungen über die Todesursache – ebenso wie in den fünf vorangegangenen Fällen. Der Gutachter der Staatsanwaltschaft, Prof. Michael Zenz, sagte: „Ich habe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass der Tod der Patientin durch Morphin vorzeitig eingetreten ist.“ Gegengutachter Prof. Rafael Dudziak hielt es dagegen für „ausgeschlossen“, dass die 80-Jährige an den verabreichten zweimal 20 Milligramm des Opiats gestorben sei.
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