Hannover. Am Ende ist die Bilanz stets durchwachsen. Ganz gleich, an welchem Radweg die Polizei Kontrollen durchführt - einer Sache können sich die Beamten bereits von Vornherein gewiss sein: Sie werden auf zahlreiche Fahrradfahrer stoßen, die sich nicht an die Regeln halten. Die Radler missachten an der Straßenkreuzung das Rotlicht, sie rollen mit dem Fahrrad über Zebrastreifen oder sind inmitten des engen Stadtverkehrs auf Zweirädern unterwegs, deren Bremsen alles andere als zuverlässig funktionieren.
Für diese Verstöße sollen Radfahrer nicht nur in Hannover in Zukunft härter bestraft werden. Das Bundesverkehrsministerium plant, die Bußgeldsätze zu erhöhen. Derzeit wird ein Vorschlag ausgearbeitet, der noch in diesem Jahr Bundesverkehrsminister Peter Raumsauer vorgelegt werden soll.
Die jüngste Großkontrolle der Polizei in Hannover stand im Juni an. Innerhalb weniger Stunden verteilten die Beamten in der Innenstadt 259 Strafzettel. Rund 150 Radfahrer fuhren auf dem Gehweg oder rollten verbotenerweise durch die Fußgängerzone; 46 befuhren die Radwege entgegen der vorgeschriebenen Richtung. Ein Radfahrer missachtete das Rotlicht einer Ampel, und ein weiterer telefonierte während des Fahrens mit dem Handy.
Hannovers Polizeipräsident Axel Brockmann wollte am Montag nichts zu den Plänen des Bundesverkehrsministeriums sagen. „Wir haben dazu bisher keine offizielle Stellungnahme erhalten - solange äußern wir uns nicht“, teilte eine Polizeisprecherin mit. Man könnte aber annehmen, dass Brockmann das Vorhaben auf Bundesebene begrüßen könnte. Im Frühjahr hatte er eine „mangelnde Verkehrsmoral“ beklagt und sich damit ausdrücklich auf Radfahrer bezogen. Hintergrund war unter anderem die hohe Zahl der Unfälle, an denen Radfahrer in Hannover beteiligt sind - und häufig schwer verletzt werden. So registrierte die hiesige Polizeidirektion im vergangenen Jahr 2096 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung, 761 dieser Zusammenstöße wurden durch Radfahrer verschuldet. Sieben Personen kamen ums Leben, als sie mit ihrem Fahrrad verunglückten, 179 Radfahrer trugen schwere Verletzungen davon. Die vorläufigen Zahlen für das laufende Jahr verharren auf hohem Niveau: Von Januar bis Juni kam es zu 971 Unfällen mit Radfahrerbeteiligung, in 358 Fällen waren die Fahrradfahrer selbst die Verursacher der Zusammenstöße.
Trotz der Statistik hält Peter Hofmann, verkehrspolitischer Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) in Hannover, eine Erhöhung der Bußgeldsätze für wenig zielführend: „Wenn es darum geht, die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern, ist das der falsche Hebel.“ Nach seiner Einschätzung müssen die Bedingungen, die Radfahrer auf den Straßen vorfinden, verbessert werden. „Es muss Radfahrern möglich sein, zügig voranzukommen - dann werden sie auch weniger Regeln brechen.“ So kritisiert der ADFC die Benutzungspflicht für Radwege. „Auf der Straße kommen Radfahrer schneller und sicherer voran“, meint Hofmann. Er spricht sich für Fahrradspuren aus, auf denen die Radler direkt neben dem Autoverkehr auf der Fahrbahn unterwegs sind. Dort kämen ihnen weniger Hindernisse in den Weg als auf Radwegen, wo mitunter auch Fußgänger unterwegs sind. „Radfahrer werden gezwungen, ständig auszuweichen und Slalom zu fahren“, sagt Hofmann. Ein weiteres Problem sei die Taktung der Ampelschaltungen. „Die stimmt einfach an vielen Stellen nicht.“ Zumeist würden Autofahrer bevorzugt.
Das kosten die Verstöße
Zu den häufigsten Verstößen gehört das Befahren eines Radweges in falsche Richtung. Dafür kassieren Beamte nach den Vorgaben des aktuellen Bußgeldkataloges ein Verwarngeld von 15 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, werden 25 Euro fällig. Wer das Rotlicht einer Ampel ignoriert, muss sich auf ein Bußgeld in Höhe von 45 Euro einstellen, hinzu kommt ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. In der Dunkelheit muss das Licht angeschaltet werden.
Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Verboten ist auch das Loslassen des Fahrradlenkers während der Fahrt. Für „freihändiges“ Fahren droht ein Verwarngeld in Höhe von fünf Euro. Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist nicht nur Autofahrern, sondern auch Radfahrer untersagt. Radler, die während der Fahrt ein Telefon in der Hand halten, müssen 25 Euro zahlen. In der Straßenverkehrsordnung ist nicht geregelt, ob auch das Telefonieren über eine Freisprechanlage verboten ist. Entsprechende Geräte sind im Handel erhältlich. „Im Falle eines Unfalls müssen Radfahrer aber damit rechnen, dass die Schuldfrage zu ihrem Nachteil bewertet wird, sofern sie während der Fahrt telefoniert haben. Das gilt auch für die Benutzung einer Freisprechanlage“, sagt Wilhelm Hörmann vom ADFC-Bundesverband.
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