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Landgericht

Iren verkaufen Kartoffeln statt Laptops

Von Vivien-Marie Drews

Er versprach Laptops, für seine Opfer gab es letztlich aber nur Kartoffeln. Das Landgericht Hannover hat am Donnerstag einen 33-jährigen Iren wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
© Michael Thomas

Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat das Landgericht Hannover am Donnerstag einen Iren verurteilt, der seinen Opfern Kartoffeln statt Laptops verkauft hat.Gemeinsam mit zwei britischen Komplizen hatte Charly M. unter anderem in Hannover, Hildesheim und Salzgitter Passanten auf Englisch angesprochen und ihnen neuwertige Laptops und Mobiltelefone zu Schnäppchenpreisen angeboten. Mindestens acht Personen ließen sich auf das vermeintlich verlockende Geschäft ein und zahlten zwischen 200 und 1500 Euro. Doch in den Taschen, die die Betrüger ihnen überreichten, fanden sie nichts als Kartoffeln, oder manchmal Zwiebeln. 

Die drei Männer waren im vergangenen Juli für mehrere Tage mit dem Auto nach Deutschland gereist, um ein Konzert der irischen Rockband U 2 in Berlin zu besuchen. Eine Unterkunft fand das Trio bei einem Bekannten im Kreis Hildesheim. Von dort aus unternahmen die Männer täglich ausgedehnte Zechtouren nach Braunschweig, Salzgitter und Hannover. „Irgendwann war das Geld weg“, sagte gestern Rechtsanwalt Thomas Melletat, der den 33-jährigen Charly M. vor Gericht vertrat.

Daraufhin seien die Männer auf die Masche mit den Laptops gekommen. „Sie haben Passanten angesprochen und erklärt, dass sie die Geräte verkaufen, weil sie das Geld für die Rückfahrt nach England brauchen“, sagte Melletat. Das war nicht einmal gelogen. Dennoch gaben sie auch das erschlichene Geld stets direkt für einen ausgiebigen Kneipenbesuch aus. In Hannover fiel unter anderem ein leichtgläubiger 41-jähriger Mann auf die Betrüger rein. Er zahlte 900 Euro für zwei Notebooks, die die Briten ihm in der Südstadt auf der Straße präsentiert hatten. Kurz darauf sprachen die Männer in der Vahrenwalder Straße eine 56-jährige Frau an. Sie zahlte 350 Euro für zwei Notebooks, eine Digitalkamera und ein iPhone, doch die Geräte, die die Männer ihr versprachen, bekam sie nicht.

Die Abzocke endete schließlich in Hildesheim. Dort geriet Charly M. gemeinsam mit einem mutmaßlichen Komplizen in eine routinemäßige Polizeikontrolle. Schon seit Tagen hatten die Beamten nach den Betrügern in dem englischen Auto gefahndet.

Der Haftrichter schickte Charly M., der bereits während eines Deutschlandaufenthaltes im Februar durch eine ähnliche Betrügerei aufgefallen und auch verurteilt worden war, in Untersuchungshaft. Vor Gericht gestand der dreifache Familienvater, Straßenbauarbeiter und Analphabet insgesamt acht Taten. Seinen mutmaßlichen Mittätern konnte keine Schuld nachgewiesen werden. „Im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs hat mein Mandant inzwischen knapp 6000 Euro an die Opfer zurückgezahlt“, sagte Melletat. Die Familie des 33-Jährigen in der britischen Heimat habe zusammengelegt, um seine Schuld zu begleichen.

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  • Iren und Briten Sascha Aust / HAZ.de – 22.01.10
    @ Laco: Berechtigte Frage, ich hab mich mal schlau gemacht. Der Täter ist Ire, seine beiden Freunde sind Briten, alle drei leben aber in England. Ich hab den Text ein klein wenig geändert, vielen Dank für den Hinweis.
  • @Ekel Alfred echo167 – 22.01.10
    Stell dich doch nicht so dämlich an. Da die Iren nicht aus Hannover kommen, sondern nur zu Besuch hier waren, dient das Nennen ihrer Nationalität dem Verständnis des Zusammenhangs. Das wäre bei anderen Nationalitäten genauso, weshalb es in der HAZ durchaus regelmäßig Artikel gibt, in denen die Staatsangehörigkeit genannt wird. Im übrigen zählen Iren eher nicht zur Gruppe religiöser, ethnischer oder anderer Minderheiten, gell?
  • Pressekodex: "begründbarer Sachbezug" Sascha Aust / HAZ.de – 22.01.10
    @ Alfred Tetzlaff: Ja, auch wenn der Täter Türke gewesen wäre, wäre seine Nationalität in diesem Fall genannt worden – und das sogar ganz im Einklang mit dem Pressekodex des Deutschen Presserats.

    Sie beziehen sich auf den Punkt 12.1, ich darf für die allgemeine Verständlichkeit noch mal zitieren: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“

    In diesem Fall ist der letzte Satz wichtig, denn hier besteht ein für das Verständnis des berichteten Vorgangs begründbarer Sachbezug: Der Täter war mit seinen Kumpels nach Deutschland gereist, um U2 zu sehen, dann haben die Männer ihr Geld verzecht und kamen auf die Idee, sich das Geld für die Rückfahrt mit dieser Betrügerei zu ergaunern, verzechten dann aber wiederum das erbeutete Geld, weshalb die Betrugstour fortgesetzt wurde.

    Stellen Sie sich den Bericht doch einmal ohne diesen Abschnitt vor. Es bliebe: Ein Täter, der Kartoffeln anstelle eines Laptops verkauft hat, weil ... ja ... weil … warum eigentlich? Ohne die Zusammenfassung der Hintergründe wären die Geschehnisse nicht nachzuvollziehen.
  • Nennung der Nationalität Alfred Tetzlaff – 22.01.10
    Liebe HAZ Redaktion, hätten sie auch die Nationalität angegeben wenn Täter Türke gewesen wäre?

    Wie ist das denn mit dem
    Pressekodex des Deutschen Presserates zu vereinbaren?

    Bitte um Stellungnahme.
  • ire = britte uk bastard – 22.01.10
    jeder ire ist auch britte,a ber nicht jeder britte ist auch ire...is klar?
  • ? Laco – 22.01.10
    Handelt es sich jetzt um Iren oder um Briten??
  • Kartoffeln Deutscher – 22.01.10
    Also die Iren sind schon schlau. Auf sowas wär ich gar nicht gekommen.
    Aber naja leider ist es ja nicht...
    Vielleicht hätten die den nur die Kartons zeigen sollen und fragen ob die kaufen wollen dann wärs doch legal oder?Weil falsche Versprechen machen sie ja nicht.

    Machen ja auch viele bei Ebay. Schreiben PS3 OVP(wobei OVP entweder ohne Verpackung oder Orginal Verpackung heißen kann)
    und alle bieten drauf und am Ende haben sie eine Orginal Verpackung von einer PS§ für 150 Euro gekauft.

    Es steht auch meistens in dem Angebot drin ist also legal nur die Dummheit von den Käufern.
  • Kartoffelfäule Louis XV – 21.01.10
    Für Kartoffeln sind die Iren schließlich auch bekannter als für Computer...

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