Stell Dir vor, ein Gesetz wird gebrochen, und niemand darf Klage dagegen einreichen. So könnte es beim geplanten Abriss des Plenargebäudes im niedersächsischen Landtag ausgehen. Denn es sieht danach aus, dass es keinen sogenannten Klageberechtigten geben wird, der rechtlich gegen den gezielten Bruch des Denkmalgesetzes vorgehen darf. Das steht nach Verwaltungsrecht nur geschädigten Individuen zu. Im Naturschutzrecht hat der Gesetzgeber daher extra die sogenannte Verbandsklage eingeführt, um Organisationen ein juristisches Vorgehen gegen Gesetzesverstöße zu ermöglichen. Im Denkmalrecht steht solch eine Möglichkeit nicht zur Verfügung – was den Plenarbau von 1962 nun seine Existenz kosten könnte. Denn die Mehrheit des Landtags hat entschieden, dass ein Abriss des Denkmals auch ohne „zwingende Gründe“ möglich sein soll – als „öffentliches Interesse“ sollen jetzt ein größerer Platzbedarf trotz kleineren Parlaments und ein gefühlter Mangel an Repräsentation des derzeitigen Bauwerks herhalten. Geprüft wird der Vorgang von Finanz-, Sozial- und Kulturministerium – und kaum jemand erwartet von dort ernsthaften Widerstand gegen die Parlamentsmehrheit.
„Der Abriss dürfte objektiv rechtswidrig sein“, sagt Reinald Wiechert und pflichtet damit dem langjährigen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, in seiner Einschätzung bei. Auch Wiechert ist vom Fach: Fast 30 Jahre lang war der Ministerialdirigent im juristischen Dienst des Landtages tätig, er hat 1998 den Kommentar zum Niedersächsischen Denkmalgesetz verfasst und kennt die Materie wie kaum ein anderer. Wiechert schätzt die Möglichkeit einer direkten Klage gegen den Gesetzesverstoß allerdings in Ermangelung eines geschädigten Individuums als extrem gering ein. „Eine Strafanzeige hätte vermutlich eher Erfolg“, sagt er, „aber die darf man ja erst stellen, wenn der Abriss vollzogen wird.“
Der Grünen-Abgeordnete Enno Hagenah mag das kaum akzeptieren. „Wenn man gegen einen Gesetzesverstoß nicht klagen kann, dann muss das Gesetz geändert werden“, sagt er. Die Grünen lassen derzeit ermitteln, welche Juristen den Auftrag einer juristischen Prüfung übernehmen sollen. „Wenn wir Abgeordneten eine Möglichkeit zur Klage gegen den Denkmalrechtsverstoß haben, dann werden wir sie wohl nutzen“, sagt Hagenah. Besser aber noch sei es, wenn Organisationen wie der Heimatbund klagen könnten – das hatte Verfassungsrechtler Mahrenholz im HAZ-Interview vorgeschlagen.
Auch die AG Bürgerbeteiligung Landtag und die Baudenkmalstiftung lassen sich nach dem Abrissvotum der Landtagsmehrheit nun rechtlich beraten. Stiftungsvorstand Sid Auffarth denkt über ein Ausweiten des Protests nach: „Wir müssen vielleicht noch professioneller werden, eine noch größere Veranstaltung organisieren und mit den Unterschriftensammlungen auch in die Stadtteile gehen.“ 5000 Unterschriften gegen den Abriss des Plenarsaals hatten Aktivisten gesammelt – in Köln dagegen sind 50.000 Unterschriften gegen den Abriss des Schauspielhauses zusammengekommen. Dort sind die Verhältnisse ähnlich. Die Stadt will den Fünfziger-Jahre-Bau nicht sanieren. Die Erben des Architekten argumentieren, Opern- und Schauspielhaus seien als Ensemble geplant, ein Teilabriss sei daher eine Entstellung und verstoße gegen das Urheberrecht. In Hannover bekräftigte am Mittwoch der Anwalt der Witwe des Architekten, Dieter Oesterlen, erneut den Willen zur Klage. Auch hier steht der Nachkriegsplenarsaal als Einheit mit dem von Oesterlen vollständig umgebauten historischen Leineschloss als Gesamtwerk unter Schutz des Denkmal- und des Urheberrechts. Zudem steht die Klage der Architekten Koch/Panse aus, die vom Landtag 2002 als Wettbewerbssieger für einen Umbau auserkoren waren, nun aber nicht zum Zuge kommen sollen.
Am Mittwoch trat auch die Landesdenkmalkommission zu einer Sondersitzung zusammen. Dem Vernehmen nach hat es heiße Diskussionen gegeben, sogar eine Selbstauflösung des erst im Oktober von Kulturminister Lutz Stratmann eingesetzten Expertengremiums soll erwogen worden sein. Die Kommission hatte den Abriss und den geplanten Neubau vorab scharf verurteilt und vor einer Beschädigung des Denkmalschutzes gewarnt. Heute will das Gremium mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit gehen.
In den großen Landtagsfraktionen hofft man nun hingegen auf Ruhe. „Der Landtag ist jetzt aus dem Spiel“, sagt SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner. Rechtliche Fragen würden die Gerichte beschäftigen, Wissenschaftsminister Lutz Stratmann müsse den Denkmalschutz gewährleisten. In der CDU-Fraktion ist Erleichterung spürbar. Gegen Bedenken von Ministern der Landesregierung hatte die CDU bei dem Votum auf die Fraktionsdisziplin verzichtet. So konnten Ministerpräsident Christian Wulff und einige Abgeordnete und Minister ihr Nein zum Architektenwettbewerb ausdrücken, gleichzeitig konnte Landtagspräsident Hermann Dinkla (CDU) dafür werben. „Damit sind weder Dinkla noch Wulff beschädigt worden, beide können ihr Gesicht wahren“, heißt es aus der CDU.
Conrad von Meding und Klaus Wallbaum
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Kommentare
Wertvolle Bausubstanz nolimit – 19.03.10
@ DenkmalpflegerSehr guter Kommentar, eigentlich alles gesagt.
Hinzuzufügen wäre noch, dass die Fassade bereits gedämmt wurde, pikanterweise vom Büro Koch|Panse als Kompensation für den verweigerten Auftrag nach ihrem Wettbewerbsgewinn. Die Fassade ist also auf dem neuesten Stand der Technik, warum soll das keinen Erfolg gebracht haben? Jetzt wäre noch das Dach zu machen, auch Tageslichtöffnungen wären einfach und kostengünstig zu realisieren. Das alles ließe sich auch denkmalgerecht gestalten. Denkmalschutz bedeutet nämlich nicht die Mumifizierung einer Leiche, sondern Erhaltung- und damit verbunden Anpassung- eines "lebendigen " Bauwerkes.
Allen Abgeordneten, die für Abriss und Neubau stimmten, haben sich als Kulturschänder für eine Wiederwahl für immer diskreditiert.
Nochmals das Gustav Mahler Zitat:
"Tradition ist nicht die Anbetung der Asche,
sondern die Weitergabe des Feuers..."
Landtag Abriss Ein Denkmalpfleger – 19.03.10
Ich finde die Abrißentscheidung aus mehreren Gründen unerträglich:Der sorglose Umgang mit Steuergeldern, während am Landesetat an allen Ecken und Enden gespart wird - wenn ein Privatmann kein Geld für eine Vollsanierung oder einen Neubau hat, bescheidet er sich mit Reparaturen, die er bezahlen kann.
Der Frontalangriff auf den Denkmalschutzgedanken. Wenn das Parlament sagt, Denkmalschutz interessiert uns nicht und das Gesetz ist uns egal, kann man das Gesetz gleich aufheben. Die Begründung, der Altbau sei marode, ist fadenscheinig - sanierungsbedürftig sicherlich, aber marode sieht wahrlich anders aus. Ich kenne andere Bauten von Oesterlen aus der gleichen Zeit, die durchaus funktionsfähig sind. Die Aussage von Herrn Möllring, die vergangenen Sanierungsmaßnahmen hätten keinen Erfolg gebracht, wirft die Frage auf, warum diese Maßnahmen offenbar ungeeignet waren und was eigentlich das Ziel dieser Maßnahmen war. Ein Denkmaleigentümer, der anführt, das Gebäude sei nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren, muss sich die Frage gefallen lassen, was er denn getan hat, um den Verfall aufzuhalten. Hat er das Gebäude verfallen lassen, kann er die Kosten für die unterlassene Instandhaltung nicht als Grund für die Unwirtschaftlichkeit anführen. Hat er den Verfall bewusst herbeigeführt, so ist das eine Straftat.
Das angebliche höhere öffentliche Interesse an einem Neubau sehe ich hier nicht, im Gegenteil, es widerspricht der Pflicht zu einer sparsamen Haushaltsführung, die ich auch als Bürger einfordere. Die sparsame Haushaltsführung ist hier ein sehr hoch anzusetzendes öffentliches Interesse.
Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage nach dem Umgang mit der Baukultur im Land - wenn das Parlament diese Baukultur mit Füßen tritt, wie soll ich dann von den Bürgern ein Verständnis für diese Kultur erwarten können und von einem Denkmaleigentümer die finanzielle Förderung eben dieser Kultur verlangen? Es geht eben nicht um irgendein Bauwerk eines Provinzarchitekten, sondern um den Landtag von Dieter Oesterlen, einem der bedeutendsten Architekten der Nachkriegszeit in Niedersachsen.
Die Denkmalpfleger im Land können sich beim Parlament für diesen Bärendienst bedanken - wie soll ich jetzt noch gegen einen Abbruchwunsch argumentieren?
Muskelspiele? Arnulf Neumann – 19.03.10
bei der sog. 'Dritten Gewalt' handelt es sich nicht um Muskelspiele, sondern um den nach der Verfassung vorgesehenen Weg, z.B.auch Parlamentarier, sollten sie sich wie hier nach Gutsherrenart und allenfalls noch als Bauverein gebärden, in ihre Schranken zu verweisen.Muskelspiele? Arnulf Neumann – 19.03.10
@ Stierbei der sog. 'Dritten Gewalt' handelt es sich nicht um Muskelspile, sondern um einen von der Verfassung vorgesehenen Weg, z.B. um Parlamentarier, die sich allenfalls noch in Gutsherrenart als Bauverein gebärden und dabei Gesetze übertreten, in ihre verdienten Schranken zu verweisen.
Aussichtslos Stier – 18.03.10
Muskelspiele von schlechten Verlierern helfen nicht weiter. Es wurde kein Gesetz gebrochen. Das Denkmalschutzgesetz ist derart biegsam, dass Klagen aussichtslos sind. Diejenigen, die sich als Bauverhinderer profilieren wollen, werden keinen Erfolg haben. Und das ist gut so.Rechtslage? Arnulf Neumann – 18.03.10
1) nach meinem Rechtsverständnis ist die Abstimmung der Abgeordneten im Landtag vom Dienstag den 16.03.2010 rechtswidrig weil über den 1.Preis Yi nach geltendem Recht gar nicht hätte abgestimmt werden düften, da dieser Konzept den Abriss des Oesterlen Baus voraussetzt und deshalb genauso wie die Abstimmung gegen geltendes Recht (NDSchG)vertößt.2) Gleichzeitig kommt das Votum der Abgeordneten des Nds. Landtages für den 1. Preisträger dem öffentlichen Aufruf zum Gesetzesbruch (des NDSchG) gleich und ist auch aus diesem Grunde rechtswidrig, wenn nicht sogar als Straftat einzustufen!
3) was braucht der Staatsanwalt denn noch, um endlich tätig zu werden?
Unser Kindergarten braucht Farbe... Doris – 18.03.10
Hilfe, unser Kindergarten braucht Farbe... ach so, dass Land ist knapp bei Kasse...Landtag u.Hinz – 18.03.10
Es ist schon erschütternd wie selbstherrlich sich Politiker über alles hinwegsetzen, über von ihnen selbst beschlossene Gesetze, über Ergebnisse von ihnen ausgelobter Wettbewerbe (2002), über die Bürgermeinung, über die Wirtschaftslage und wahrscheinlich noch über vieles mehr. Aber wir haben selber Schuld, schließlich haben wir sie gewählt. Bleibt nur die Frage, wie lange wir uns das noch bieten lassen.U. Hinz
Das sollte man wissen m.o. – 18.03.10
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)vom 30.Mai 1978
(Nds. GVBl. S.517)
Zweiter Teil
Erhaltung von Kulturdenkmalen
§ 6 Pflicht zur Erhaltung
(1) Kulturdenkmale sind instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig,
instand zusetzen. Verpflichtet sind der Eigentümer oder Erbbauberechtigte und der Nießbraucher;
neben ihnen ist verpflichtet, wer die tatsächliche Gewalt über das Kulturdenkmal ausübt.
(2) Kulturdenkmale dürfen nicht zerstört, gefährdet oder so verändert oder von ihrem Platz entfernt
werden, dass ihr Denkmalwert beeinträchtigt wird.
§ 7 Grenzen der Erhaltungspflicht
(1) Erhaltungsmaßnahmen können nicht verlangt werden, soweit die Erhaltung den Verpflichteten
wirtschaftlich unzumutbar belastet.
(2) Ein Eingriff in ein Kulturdenkmal ist zu genehmigen, soweit
1. der Eingriff aus wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt,
2. ein überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art den Eingriff zwingend verlangt,
3. die unveränderte Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet.
(3) Unzumutbar ist eine wirtschaftliche Belastung insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und
Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen
werden können. Kann der Verpflichtete Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln oder
steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, so sind diese anzurechnen. Der Verpflichtete kann sich nicht
auf die Belastung durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht wurden, dass
Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind.
(4) Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3 gelten nicht für das Land, die Gemeinden, die Landkreise und die
sonstigen Kommunalverbände.
Sie sind zu Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit verpflichtet.
..... !
@ StA Hannover Dr. Hans Olg – 18.03.10
Sobald der erste Bagger da auftaucht, hat die Staatsanwaltschaft Hannover eine Strafanzeige von mir vorliegen.@ StA Hannover Dr. Hans Olg – 18.03.10
Sobald der erste Bagger da auftaucht, hat die von mir vorliegen.Denkmalpflege WebLeser – 18.03.10
Denkmalpflege jetzt entwertet?Landtagsabriss Ver2010 – 18.03.10
Was den Politikern recht ist, kann uns nur billig sein.Wir wohnen in einer Straße, deren Hausfassaden denkmalgeschützt sind.
Da niemand wirklich geschädigt wird,
können wir also unsere über 100 Jahre alten Häuser abreißen und modern,
lichtdurchflutet und energiesparend neu aufbauen.
Oder gibt es vielleicht doch ein Denkmalschutzgesetz, nach dem sich auch gerichtet werden muss, dass für alle gilt?
Unglaublich aber wahr... Annett72 – 18.03.10
Ich hoffe, dass das Grundgesetz nicht nur ein Stück Papier ist und der Bürger wegen einer Nebenklausel eines Tages nicht mehr Klageberechtigt ist. Wehret den Anfängen!!!Könige brauchen ein Schloss Untertan Hans – 18.03.10
Jeder König braucht ein Schloss. Das war schon immer so, denn sonst müssten wir nicht die Hälfte des Jahres für die Steuer arbeiten. Vielleicht gibt es ja bald Freiluftkindergärten, weil nach dem Schlossbau mit Sicherheit Sparen angesagt ist.Nachmachen erlaubt? manne – 18.03.10
"Der Landtag ist jetzt aus dem Spiel“, sagt SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner...."Interessante Arbeitsauffassung. Das heisst dann wohl: der Landtag hat den rechtswidrigen Abriss beschlossen - interessiert sich aber keinen feuchten Kehrricht für eben diese Rechtswidrigkeit.
Das wäre ja dann wohl so, als ob ich meinen Nachbarn bitte, demnächst meinen denkmalgeschützten Bauernhof einzureissen. Was unsere Politiker können kann ich auch. Und Neubau mit modernen Mittel ist allemal billiger als meine Bruchbude sanieren. Und wenn ich meinen Nachbarn um den Abriss gebeten habe, bin ich aus dem Spiel. Und wenn die DenkmalwasauchimmerBehörde kommt verweise ich grinsend auf Hr. Jüttner und bin diese Behörde los...
Schon überaus faszinierend, was sich das Volk so als "Vertreter" gefallen lässt. Fantasie haben die Jungens und Mädels dort wirklich.
die winkeladvokaten kommen kolibri – 17.03.10
"Abriss ohne Zwingende Gründe" (so beschlossen durch den Landtag)---- ja und... warum dann Abriss?Juristen prüfen Denkmalschutzgesetz H.-D.Raschke – 17.03.10
Nun soll also wieder gemogelt werden, indem käufliche Juristen nach möglichen, schwachen Formulierungen im Gesetzestext suchen und dieses dann aushebeln - und das geschieht im Sinne und im Auftrag derjenigen, die zuvor die Gesetze formuliert und erlassen haben.Welche Lügen und Betrügereien der Herren aus der Politik müssen wir noch ertragen, bevor wir tätig werden?