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Ermittlungen

Justiz findet für Busbrand mit 20 Toten keinen Schuldigen


Neun Monate nach dem verheerenden Busunglück auf der A 2 nahe Garbsen hat die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. 20 Menschen hatten im November ihr Leben in dem brennenden Bus verloren, nur 13 Personen überlebten.
Blumen an der Unglücksstelle erinnern an den schweren Unfall.

Blumen an der Unglücksstelle erinnern an den schweren Unfall.

© Stefan Simonsen/ddp

Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, löste ein Kurzschluss an einem Kabel das Feuer aus. Das ist das Ergebnis eines TÜV-Gutachtens, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gab.

In dem mehr als 200 Seiten umfassenden Gutachten kommen die Sachverständigen zu dem Fazit, dass ein Kurzschluss in einem Kabelbaum das Feuer auslöste. Langsam breitete sich der Brand hinter der Verkleidung in Richtung der Toilettenkabine aus. Unter dem Druck der Hitze sprang schließlich die Tür zum Fahrgastraum auf. Durch die Sauerstoffzufuhr kam es zu einer Stichflamme, die den hinteren Fahrgastraum erreichte. Wie genau es zu dem Kurzschluss kam, ist indessen weiterhin offen – und wird wohl auch nicht mehr geklärt werden. Das Interieur des Busses ist vollständig verbrannt. In mühevoller Arbeit mussten die Gutachter in dem Wrack nach verwertbaren Spuren suchen.

Menschliches Versagen könne jedoch „sicher ausgeschlossen“ werden, sagte Staatsanwältin Kathrin Söfker am Dienstag. Weder die Konstruktion des Kabelbaums noch dessen Einbau sei fehlerhaft erfolgt. Das hannoversche Busunternehmen Mommeyer treffe ebenfalls keine Schuld. „Der Bus ist stets vorschriftsmäßig gewartet worden“, sagte Söfker. Und das Gutachten entlastet auch den Busfahrer. Er habe den Brand nicht früher erkennen können.

Nach dem Unglück war lange vermutet worden, dass das Feuer durch eine in der Toilettenkabine entsorgte Zigarette entstanden sein, ein Fahrgast das Unglück also durch seine Fahrlässigkeit herbeigeführt haben könnte. Diesem Hinweis gingen die Gutachter gezielt nach, fanden aber keine Anhaltspunkte.

Matthias Waldraff, Anwalt des Busunternehmens, sagte, es sei „absolut korrekt“ das Strafverfahren einzustellen, auch wenn dies für die Opfer und Angehörigen ein sehr unbefriedigender Ausgang sei. Waldraff will nun weitere Schritte prüfen: „Das Strafverfahren ist eingestellt, das schließt nicht aus, dass sich Ansatzpunkte für eine zivilrechtliche Haftung ergeben.“ Sollten sich zum Beispiel Hinweise auf Materialmängel in dem Bus herausstellen, könnte sich der Hersteller Mercedes-Benz auf hohe Schadensersatzforderungen einstellen. Auch die VGH, Versicherer des Busunternehmens, könnte dann Regressansprüche stellen. Derzeit lägen aber keine konkreten Hinweise vor, sagte Waldraff.

von Vivien-Marie Drews und Tobias Morchner

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