Hannover. Der Bezirksverband der Kleingärtner hat dem Pächter daraufhin fristlos gekündigt. Weil dieser sich dagegen wehrte, zog der Verband mit einer Räumungsklage vor das Amtsgericht Hannover.
Vor elf Jahren kam Hans-Jürgen Philipps mit seinen Hühnern in die Kolonie. Als die Nachbarn das 20 Meter entfernte Grundstück bezogen, sei es mit der Ruhe vorbei gewesen, sagte der 57-jährige Frührentner bei der gestrigen Gerichtsverhandlung.
„Die trinken viel, sind laut und machen nichts.“ Man sei nicht gut aufeinander zu sprechen gewesen. Dann kam der Nachmittag des 18. März, der Philipps noch immer in den Knochen steckt. Er erzählt, wie er auf dem Weg vor seinem Garten Erde von seinem Autoanhänger lud, als er „Todesschreie“ hörte: „Ich wusste, es ist eines von meinen Hühnern.“ Von Weitem habe er gesehen, wie der Nachbar mit einer Latte auf das Huhn einschlug und Federn flogen. Offensichtlich war das junge Huhn über eine kleine Hecke auf das Grundstück gelangt. Der gewichtige Mann spurtete zum Nachbargrundstück und musste nach eigenen Angaben mit ansehen, wie der Nachbar Schlotter-Lotte packte und sie in hohem Bogen über mehrere Zäune auf ein anderes Grundstück schleuderte. Dort sei das Huhn „mit Schwung“ gegen eine Hauswand geprallt und zu Boden gerutscht. Mehrere Männer hätten den Peiniger des Tieres lautstark angefeuert. „Ich stand unter Schock und musste eine Nachbarin bitten, die Polizei anzurufen“, sagt Hans-Jürgen Philipps.
Der Nachbar bestreitet allerdings, das Huhn absichtlich getötet zu haben. Sein Anwalt Arne Rahn sagt, sein Mandant habe das Tier mit einer Zierleiste lediglich unter einer Hecke hervorgescheucht, hochgehoben und über einen Zaun geworfen. „Dabei muss es wohl unglücklich aufgekommen sein.“ Hühnerbesitzer Philipps dagegen ist sicher, dass sein Huhn da schon tot war – erschlagen. „Wenn man ein Huhn hochwirft, flattert es normalerweise sanft zu Boden. Aber diese Bewegungen machte das Huhn nicht mehr.“
Gegenüber der Polizei hatte der Beschuldigte zunächst angegeben, das Huhn sei von einem Hund gerissen worden. Sein Schwiegersohn, Zeuge des Vorfalls, bezichtigte sogar den Hühnerbesitzer, dem Huhn vielleicht selbst den Hals umgedreht zu haben. „Vielleicht wollte er uns einen reinwürgen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte das Strafverfahren in der Hühnersache gegen eine Geldbuße von 150 Euro eingestellt. Amtsrichter Harald Mueller muss nun den Tod des Tieres aufklären, um über die Räumungsklage zu entscheiden. Sollte er zu dem Schluss kommen, dass Schlotter-Lotte erschlagen wurde, müsste der Beklagte seinen Garten verlassen. „Das mit dem Huhn ist eine Sache, die man nicht vom Tisch wischen kann“, sagte Mueller hinsichtlich des Kleingartenfriedens. Verbands-Anwalt Andreas Hildebrand bot dem Beklagten an: Wenn er den Kleingarten freiwillig verlasse, müsse er nicht für die Kosten des Rückbaus aufkommen. Geht der Pächter nicht darauf ein, werden am 15. Dezember weitere Zeugen gehört.
Hans-Jürgen Philipps hat das tote Huhn beerdigt. Inzwischen gibt es eine neue Schlotter-Lotte, sie gleicht ihrer Vorgängerin wie ein Ei dem anderen.
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