Die Männer waren daraufhin verbal aneinandergeraten – mit massiven Folgen.
Nach dem heftigen Wortgefecht setzte der Radfahrer seinen Weg auf dem Radweg entlang der Stöckener Straße fort. Der aufgebrachte Transporterfahrer aber wollte die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. Er verfolgte den 41-Jährigen. Plötzlich lenkte er sein Fahrzeug auf den Radweg, rammte angeblich absichtlich das hintere Rad des Fahrrads und brachte den Radfahrer so zu Fall.
Das Opfer blieb mit einer Knieverletzung auf dem Asphalt liegen. Statt sich um ihn zu kümmern oder Hilfe zu holen, stieg der Fiat-Fahrer aus und beschimpfte den am Boden Liegenden wild gestikulierend weiter. Zwei Passanten verhinderten Schlimmeres. Sie gingen konnten den wütenden Mann schließlich festhalten. Die Augenzeugen verständigten die Polizei. Nachdem alle Beteiligten den Ablauf der Tat bestätigt hatten, beschlagnahmten die Beamten den Führerschein des Verkehrsrowdys. Er muss sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Almut Gaude vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) wertet den brutalen Angriff als Einzelfall. „Wir können keinen Anstieg von Aggressivität zwischen Verkehrsteilnehmern in letzter Zeit feststellen“, sagte die Sprecherin. Allerdings werde darüber auch keine Statistik geführt. „Feststellbar ist eine allgemeine Tendenz zu mehr Hektik im Alltag“, fügte Gaude hinzu. Möglicherweise führe dies in Einzelfällen zu tätlichen Übergriffen. Heinz Mazur vom Radfahrer-Lobbyverband ADFC vertritt eine andere Auffassung. „Radfahrer sind wie gejagtes Wild“, sagte der Sprecher der Ortsgruppe Hannover. Er selbst habe oft genug erlebt, dass Autofahrer Radfahrer verfolgt hätten – in der Absicht, diese zu überfahren. „Es wird bewusst Stimmung gegen Radfahrer gemacht. In regelmäßigen Abständen kommt das hoch, und dann knallt’s“, sagt Mazur.
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Kommentare
Willi Radler – 21.09.09
Hallo Herr Kollege,"Es besteht für alle Radfahrer eine Radwegbenutzungspflicht, sobald der Radweg durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist, sog. benutzungspflichtiger Radweg. Das gilt auch für Rennräder."
Das ist richtig, auch wenn die Benutzungspflicht - wie bei vielen Radwegen - rechtswidrig bewusst entgegen der VwV-StVO angeordnet worden ist. Der Klageweg steht jedem offen, der die Zeit für so einen Unsinn hat.
Auch Sie wissen, dass kein Radfahrer sich selbst gefährden muss; es gibt ausreichend Rechtsprechung, aus der sich ergibt, dass trotz Benutzungspflicht ein Radweg unter besonderen Bedingungen eben nicht zu benutzen ist. Diese Rechtslage ist alles andere als Übersichtlich. Ich sehe es daher jedem nach, der nicht den Schönfelder und die neueste NJW spüazierenfährt und konsequent durchgängig die Fahrbahn benutzt, die übrigens nach neuesten Studien ungefährlicher zu benutzen ist als Radwege.
Radlerhetze K Meine – 21.09.09
Die Stimmungsmache gegen die jederzeit verkehrsregeln-brechenden Radler ist bereits zum Normalfall geworden (sh u.a. Berichterstattung zum Maschseefest/Diskussion um Radweg)Sicherlich gibt verfehlungen, ich bin auch nicht frei davon. zb mal ein gelb rote Ampel mitzunehmen.
Letztlich bin ich aber auch das schwächste Glied auf der Straße
und beurteile/minimiere die Risiken durch vorausschauendes Fahren. Allerdings ist bei korrektem Fahrverhalten leider so manch brenzliges Brems- / ausweichmanöver aufgrund von Nichtbeachtung durch Autofahrer oder "frei laufende" Fußgänger/Inliner nötig.
letztlich is die Straße aber auch kein Spielplatz. Nett wäre, wenn die Autofahrer nicht noch zurückpöbeln würden wenn sie aufgrund einer Verfehlung mal verbal angemacht werden.
@ Karl Wilhelm
"Gattung von Mensch", wie bitte?
hinterlass hier bitte nicht überall deinen Nationalrotz.
Und wenns ein DEUTSCHER fahrer war?
Rudolf muss her! BadForGood – 21.09.09
Laaaangsaaaam! Mir scheint, als scheinen die Radfahrer keine Lobby mehr zu haben, seitdem man von Rudolf Scharping nichts mehr hört. Würde er anstatt von Herrn Steinmeier am kommenden Sonntag als Kanzlerkandidat der SPD antreten, dann würde das sicherlich bald wieder anders aussehen. ;-)In diesem Sinne kann man allen Verkehrsteilnehmern nur mit auf den Weg geben, sich doch bitte möglichst gut zu vertragen!
StVO Willi – 21.09.09
Also, als Radliebhaber und Jurist muss ich hier doch noch mal meinen Senf dazu geben:1. besteht für alle Radfahrer eine Radwegbenutzungspflicht, sobald der Radweg durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist, sog. benutzungspflichtiger Radweg. Das gilt auch für Rennräder.
2. Das mit der Beleuchtung für Rennräder stimmt so nicht ganz. Laut StVZO gelten für sie lediglich Erleichterungen insoweit, als sie keine fest installierte Lichtanlage brauchen, sondern eine batteriebetriebene Beleuchtung ausreicht, § 67 Abs. 11 StVZO. Das ändert aber nichts daran, dass sie bei entsprechenden Lichtverhältnissen beleuchtet sein müssen, sobald sie am Straßenverkehr teilnehmen.
@ Kritik RAdler – 21.09.09
Vieleicht hilft ja ein Blick in die StVO?Radfahrer mit Rennrädern meiden häufig die Radwege, da sie meist in einem unzumutbaren Zustand sind, Schlaglöcher, Glasscherben, Wurzelaufwerfungen. Sie würden mit Ihrem Ferrari ja auch nicht über Wirtschaftswege fahren ;-) Ich lade Sie gerne ein, mit mir mal eine 100km-Trainingsrunde durch den Landkreis zu unternehmen, Sie würden staunen, was Radfahrern alles zugemutet wird.
Ausserdem ist das Nebeneinanderfahren nicht verboten, solange niemand behindert wird, also solange man noch ohne Probleme auf der Gegenfahrbahn überholen kann. Ausserdem halten sich diese Radfahrer gesund und entlasten die Krankenkassen, jedenfalls bis jemand meint diese Menschen massregeln zu müssen, meist sind das Autofahrer, die die StVO nicht wirklich kennen und sich als Hilfspolizisten aufspielen.
Und die Beleuchtungsfrage ist in der StVO geklärt, Rennräder brauchen sie nicht.
Erst informieren, dann meckern. Danke.
Leben und leben lassen Stefan Ohl – 21.09.09
Zu "Radfahrer auf Straße trotz Fahrradweg":Es wäre sinnvoll, wenn sich der/die Kommentarersteller/in einmal selber auf das Fahrrad setzten würde. Oft genug bin ich in Hangover auf dem Radweg unterwegs und gerade da lauert die größte Gefahr. Denn aus Ausfahrten schießende PKWs haben mich mehrfach fast umgefahren. Lediglich durch vorausschauendes Fahren meinerseits, ist es (noch) nicht zu schweren Unfällen gekommen.
Außerdem empfehle ich o.g. Person sich mit 8 Bar Reifendruck, 23 mm breiten Reifen und flottem Tempo auf den gepriesenen Radwegen fortzubewegen: Split und Scherben als Reifenkiller erster Güte, Inliner und Füßgänger komplettiert durch Autofahrer, die die Radwege als Parkplätze missbrauchen.
Darüber hinaus ist das "Nebeneinaderfahren" eines Pelotons laut StVO erlaubt. Wer als Radsportler im Training unterwegs ist, sollte es vermeiden, sich auf Radwegen selber zu gefährden.
Allerdings sind Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung (sofern nicht freigegeben) und Rotlichtverstöße von Radfahrern Fälle, die das Bild eines 2-Radrowdy erzeugen.
Liebe Autofahrer: die Straßen sind nicht den Autos vorbehalten!
@Marc Ho tche min – 21.09.09
Du hast aber einen langen weg zur Arbeit.Radfahrer auf Straße trotz Fahrradweg Kritik – 21.09.09
Wenn es sich so zugetragen haben sollte, geht das gar nicht und der Fahrer ist zur Rechnenschaft zu ziehen.Hieraus jedoch eine Abneigung gegen die Fahrradfahrer im Allgemeinen zu machen, ist schlicht überzogen.
Mir persönlich gehen nur die sogenannten Straßenradfahrer auf die Nerven, die trotz Fahrradweg frech auf der Straße nebeneinander fahren um ihre Tour de Hannover auszufahren. Zudem sind diese mit Rennrädern unterwegs, die nicht mal über vorschriftsmäßige Beleuchtung verfügen.
Dieses Radrennfahrergehabe ist unerträglich und trägt zu einer weiteren Abneigung gegenüber Radfahrer im Allgemeinen bei.
Insbesondere ist dann fraglich wieso überhaupt noch teure Fahrradwege gebaut werden.
Radfahrer Marc – 20.09.09
"...selbst wenn es sich bei dem Opfer nur um einen Radfahrer handelt...." is aber auch nett ausgedrückt :) Die Hintergründe wäre sicher sehr interesant, ich mein als Kurierfahrer wäre das letzte was ich riskiere, der Führerscheinentzug. Wenn ich wirklich einen auf Neandertaler machen muß, dann park ich ordentlich und hol den Herren dann vom Rad. Ich persönlich bin sowohl mit dem Rad, als auch mit dem Auto in Hannoi unterwegs. Wenn man den Verkehr aus beiden Blickwinkeln kennt, weis man eigentlich auf was man achten muß. Falls es dann doch Ärger geben sollte, hat das wohl wenig mit dem Fortbewegungsmittel zu tun.Temperamentvoll Karl Wilhelm – 20.09.09
Verkehrsrowdy scheint mir hier wohl nicht der richtige Begriff zu sein. Wer sein Auto als Waffe einsetzt, selbst wenn es sich bei dem Opfer nur um einen Radfahrer handelt, ist ein Krimineller. Handelt es sich bei dem Fahrer eigentlich um jene Gattung von Mensch, die bei uns sehr verniedlichend immer als sehr temperamentvoll und heßblütig beschrieben werden? Solche Tatmuster hat es ja schon öfter gegeben; früher oder später kommt der Vorname des Täters schon noch heraus.Martin Korrektur – 20.09.09
leichtsinniges Falschfahren von Radlern sollte es heißen...Der Alltag ist rauher Martin – 20.09.09
Ich kann die Äußerungen von Herrn Mazur nur bestätigen. Das Miteinander (Gegeneinander?!) von Rad- und Autoverkehr ist in Hannover seit einigen Monaten deutlich rauher geworden. In wie weit dafür das "Radfahrer-Bashing", welches von einigen Politikern und Medien lustvoll zelebriert wird, verantwortlich ist weiß ich nicht - vielleicht ist es auch nur ein Versuch eine Stimmung in bestimmten Kreisen einzufangen.Ich habe ein ähnliches Ereignis vor etwa einer Woche gehabt, nach einer lächerlichen Auseinandersetzung (längere Geschichte) wurde ich (auf dem Rad) von einem offenbar wildgewordenen Autofahrer ein- und überholt. Ausgebremst und beschimpft. Nachdem ich entgegnete, dass er mich eben fast überfahren hätte holte dieser aus und schlug mir ins Gesicht. Einfach so! Das Ganze wurde von jemandem beobachtet und ist jetzt als Strafanzeige auf dem Weg in die Mühlen der Justiz.
Ich habe so etwas noch nie zuvor erlebt. Aggressivität im Straßenverkehr sicherlich, bedrohliches Fahrverhalten (meist von Autonutzern) und leichtsinniges Flachfahren von Radlern. Aber zu Körperverletzung fällt mir wenig ein.
Im Übrigen finde ich den Vorwurf an den Kurierfahrer, "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" lächerlich - das trifft in meinem Fall offenbar schon auf das Ausbremsen zu (ich kam gerade so eben zum stehen ohne in den PKW zu fahren). Hier fährt jemand offenbar ohne Sinn und Verstand mit einem sicherlich 2-3 Tonnen schweren Fahrzeug hinter einem Rad her und fährt dieses auch noch an - ich finde das hört sich nach versuchtem Totschlag oder etwas vergleichbaren an. Immerhin hat dieser Fahrer es in Kauf genommen, den Radler möglicherweise zu überfahren mit seiner (Horror-)Filmeinlage. Ein Führerscheinentzug ist eine lächerliche Maßnahme bei jemandem, der sein Fahrzeug eindeutig als Waffe nutzt.