Die städtische Jugendgerichtshilfe und die Üstra haben eine positive Bilanz der Kursusangebote für jugendliche Schwarzfahrer gezogen und wollen das Programm für zwei Jahre fortsetzen. Das Projekt dient dazu, junge Menschen, die als Mehrfachtäter vor Gericht landen, vor Einträgen ins Strafregister zu bewahren. „Jugendliche sollen begreifen, dass Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt ist, sondern sie sich bei Wiederholungen damit eine Hürde für ihr späteres Leben errichten, wenn ein Strafverfahren anhängig wird“, sagt Hannovers Sozialdezernent Thomas Walter.
Anlass für das im August 2009 unter dem Titel „Mit Fahrschein? Aber sicher!“ aufgelegte Kursusangebot ist die Praxis der Üstra, Wiederholungstäter unter den Schwarzfahrern oder solche, die einen Fahrausweis fälschen, anzuzeigen. Im Jahr 2010 war das bei 11.719 unter insgesamt 74.155 Ertappten der Fall. Wie hoch der Anteil an Jugendlichen war, ließ sich gestern nicht ermitteln.
Auf Bitten der Jugendgerichtshilfe hatte die Üstra von eineinhalb Jahren die Regeln für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren geändert. Wenn sie sich wegen dreimaligem oder häufigerem Schwarzfahren in einem Verfahren wiederfinden, können sie von der Justiz zu zweitägigen Kursen verpflichtet werden. Dort gibt es eine Abschlussprüfung. Wer sie besteht, entgeht der Strafe. „Die Kurse bewähren sich vollauf als Instrument zur Aufklärung und zum Training des sozialen Miteinanders“, sagt Walter.
Im ersten Jahr nach Einführung veranstalteten Jugendgerichtshilfe und Üstra insgesamt sechs Zweitageskurse, an denen im Schnitt 20 Personen teilnahmen. Mehr als 90 Prozent unter den erfolgreichen Absolventen seien anschließend nicht mehr mit dem Delikt „Beförderungserschleichung“, wie es offiziell heißt, auffällig geworden. Damit haben sie eine einmalige Chance genutzt: Das Regelwerk sieht vor, dass Klienten, die unentschuldigt fehlen oder durch die Abschlussprüfung rasseln, einer Hauptverhandlung oder einer richterlichen Anordnung entgegensehen. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn jemand krankheitsbedingt nicht erscheinen kann.
In den Kursen arbeitet die Jugendgerichtshilfe mit den Teilnehmern die persönlichen Ursachen für das Schwarzfahren auf und betrachtet Konsequenzen und Alternativen. Die Üstra wiederum informiert durch Mobilitätsberater über rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Zusammenhänge – beispielsweise darüber, dass die Üstra mit den Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf Kosten für Personal, Kraftstoff und Strom bezahlt. Außerdem soll den Jugendlichen klargemacht werden, dass es sich beim Fahren ohne Fahrschein letztlich um einen Betrug an der Gemeinschaft handele: Wenn zu viele nicht bezahlen, müssten allgemein die Fahrpreise steigen.
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