Das haben die Untersuchungen eines DEKRA-Sachverständigen ergeben. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es an dieser Stelle nicht. Matthias Waldraff, der Rechtsanwalt des 43-Jährigen, hatte den Gutachter engagiert. „Der von der Polizei beauftragte Sachverständige hat die Bordelektronik des Dienstfahrzeuges nicht ausgewertet“, sagte der Jurist.
Nach Darstellung der Polizei hat sich der Unfall so zugetragen: Der LKA-Beamte musste plötzlich abbremsen, als er sich auf der linken Spur einem vorausfahrenden Fahrzeug näherte, das gerade einen Lkw überholte. Dabei verlor er die Kontrolle über seinen BMW. Sein Fahrzeug prallte gegen ein Verkehrsschild am Rand der rechten Fahrbahn und wurde dann gegen den Lkw geschleudert. Dieser durchbrach die Mittelschutzplanke und kippte auf der Gegenfahrbahn um. Mehrere Fahrzeuge prallten in den Sattelzug. Ein 19-Jähriger wurde dabei tödlich verletzt. Eine Zeugin, auf deren Aussage sich das polizeiliche Gutachten maßgeblich stützt, hatte ausgesagt, sie habe sich mit ihrem Wagen neben dem Sattelzug befunden, als sie den Wagen des LKA-Beamten im Rückspiegel in mehreren Hundert Metern Entfernung wahrgenommen hatte.
Der DEKRA-Experte kommt jedoch nach Auswertung der elektronischen Daten zu einem anderen Schluss. Die Angaben der Zeugin seien nicht nachvollziehbar, heißt es in seiner Stellungnahme. Als der Pkw mit dem Ausscheren begann, habe sich das LKA-Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen in einem Abstand von höchstens 95 Metern befunden. „Die Fahrerin hat also unmittelbar vor meinem Mandanten in einem kurzen Abstand die Spur gewechselt, dass er gezwungen war, eine Vollbremsung vorzunehmen“, sagte Waldraff. Deshalb trage sie die alleinige Verantwortung für das tragische Unfallgeschehen. Er beantragte, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab. „Beide Gutachten kommen auf unterschiedlichen Wegen zu ähnlichen Ergebnissen. Wir werden das Verfahren deshalb nicht einstellen, sondern die Ermittlungen fortführen“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel.
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Kommentare
Spiegel benutzen ... ach nö heute nicht... AndyP – 14.09.09
Hätte die gute Frau mal Ihren Spiegel benutzt, hätte es auch nicht geknallt.Egal ob A7, A2, A1 oder A3 immer schön den Spiegel ignorieren und den Fahrzeugen auf dem linken Fahrsteifen vor das Auto ziehen. Nicht nur Linksfahrer haben Verantwortung sondern auch die Spurwechsler. Sollte sie tatsächlich 95 Meter vor dem Wagen des LKA Beamten auf die linke Spur gezogen sein, dann hat sie den Sicherheitsabstand zu dem Fahrzeug auf der linken Spur verletzt.
Wenn dem so ist hoffe ich auf ein knallhartes Urteil gegen die Frau,
am besten sollte ein richtiges Exempel statuiert werden. Aus gutem Grund lernt man den Schulterblick schon in der Fahrschule, nur bleibt das leider bei wenigen hängen.
Mein Bedauern gehört hier doch dem LKA Beamten der jetzt auch noch das ganze Theater hat.
Schuldfrage whoknows – 13.09.09
Bei gegebener Zeugen- und Rechtslage wird es sicher schwer fallen einen schuldigen auszumachen.Klar wird jedoch, dass diese Gefahr durch große Geschwindigkeitsunterschiede entstanden ist. Diese sind in Deutschland aber zulässig, wobei sich halt die Frage stellt ob man solche Toten wirklich in Kauf nehmen möchte, nur damit jeder einzelne so schnell fahren darf wie es ihm beliebt.
Einige Kommentare hier Hannoveraner – 13.09.09
So, jetzt einige Zeilen von mir:Diskutiert gerne und gut, dazu dient diese Seite ja auch.
Aber:
Wer hier alles gelegentlich so einen Quatsch schreibt, ist echt interessant!
Ohne den Sachverhalt zu kennen, ohne direkt involiert zu sein, wird hier geschrieben und gemeckert, Vorverurteilt u.s.w., dass einem manchmal schlecht werden könnte.
Wer seine eigene Meinung hier vertritt, soll das gerne machen. Aber haltet euch damit zurück, diese als die letzte ganze Wahrheit darzustellen.
Egal aus welcher Richtung, es kann sich wohl keiner das Recht heraus nehmen, dass er hier alle Fakten kennt und urteilen könnte. Da gebe ich Tony recht.
Meiner Meinung nach war das eine sehr tragische Geschichte.
An diesem Tag sind mehrere Leben zerstört worden, da kann ich mir nicht vorstellen, dass der "Raser" dass aus purer Freude am Leid Anderer und Vernichtungswillen a la Schäuble herbeigeführt hat.
Fakt bleibt: Autobahnen sind gefährlich, weil da schnell gefahren wird!
Polizisten sind auch nur Menschen, gelegentlich mit besserer/speziellerer Ausbildung.
Manchmal müssen die auch unerkannt schnell fahren-das erfordert der Dienst/das Erfordern in der Regel hochkarätige Einsätze.
Da ich den Fall aber nicht genau kenne, werde ich mich dazu nicht weiter äußern.
Ich hoffe, dass es zu einer gerechten Klärung des Sachverhalts kommt und die Beteiligten und ihre Familien mit diesem Schicksalschlag fertig werden!
Rückspiegel Hermes – 13.09.09
Dieses Teil im Auto zum Lidschatten nachziehen. Und Duftbäumchen und Teddys aufhängen.Wozu ist das sonst da?
.... bella – 13.09.09
meiner erfahrung düsen so einige angehörige von lka, bka und co über D's autobahnen, und dies ist wohl nicht bundeslandunspezifisch. ab und an sind sie ja bereits im rückspiegel schon aus weiterer entfernung sehr gut erkennbar - und schlussendlich möchte man anscheinend bei 160 km/h die tüvplakette ablesen. ich denke kaum, dass diese leute nicht wissen, was sie tun, zumal die straßenverkehrsordnung ja bekannt sein dürfte - und ja, 160 km/h sind oftmals auf den autobahnen D's zu viel; die zunehmende agressivität auf D's straßen ist doch offensichtlich ....Merkwürdig Dom_Joao – 13.09.09
Alles in Allem wundert mich bei der Diskussion nur, wieso alle hier "Recht" haben wollen..Fakt1 ist : Ein Beamter des LKA fuhr auf der A7 mit sehr hoher Geschwindigkeit !
Fakt2 ist : Bei der Fahrt kam es zu einem Unfall mit Todesfolge !
Fakt3 ist : Kein Leser weiß, worum es inhaltlich ging.. Terroranschlag, Mord, Selbstmord, Übermut ?
Wieso aber Pauschalverurteilungen auch hier , dafür ist ja unsere Presselandschaft bekannt, getätigt
werden, ist mir wirklich ein Rätsel !
Ja - das Opfer ist schuld... manne – 12.09.09
Welche Fakten soll man denn noch kennen, um seine Meinung über jemanden zu bilden der mit über 200 Sachen durch die Gegend rauscht und Menscheleben gefährdet?War der Mann unterwegs, um einen Terroranschlag zu verhindern, bei dem Hunderte von Menschen zu Tode gekommen wären? Wäre das eine Rechtfertigung, um Menschenleben auf der A7 aufs Spiel zu setzen? Unser IM Schäuble ist mit dem Ansinnen Passagiermaschinen bei solchen Situationen abzuschiessen gescheitert. Darf ein niederer LKA Beamter jetzt also solche menschenverachtenden Entscheidungen selbst fällen? Darf er sozusagen en passant Menschenleben Unbeteiligter aufs Spiel setzen - um, und hier wird es nur noch tragisch: einen eher lächerlichen Beobachtungseinsatz zu erreichen? Bei den Verdächtigen handelte es sich ja wohl nicht um Terroristen.
Der Mann wird sich ugs. wohl oder übel als "Raser" bezeichnen lassen müssen. Vielleicht sogar der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Fair wäre es. Aber darüber mögen die Gerichte entscheiden. Für mich jedoch ist es ein menschengefährdender Raser, von dem jeden Tag Millionen unterwegs sind. Für meinen Geschmack ist die Zeitungsüberschrift noch recht milde ausgedrückt - und jeder Versuch seines Anwaltes die Schuld auf andere Verkehrsteilnehmer oder auf Sonnenflecken, Planetengestirn oder ä. abzuwälzen zwar von Berufs wegen legitim - aber doch halt nur ein Versuch von dem abzulenken, was diese an Cobra 11 erinnernde Tat ausgelöst hat: min. ein Mensch ist bei diesem hochwichtigen Einsatz zu Tode gekommen. Ein Unbeteiligter. Und es war kein Film - sondern Realität. Und daran sollten sich auch Beamte erinnern, wenn sie mit halsbrecherischer, ja mörderischer Geschwindigkeit im Straßenverkehr unterwegs sind.
160 km/h Toni – 12.09.09
Als darf ich auf deutschen Autobahnen nur noch 160 km/h fahren? Das ist dann wohl neu!Aber Spaß beiseite. Es stört mich nur das hier Menschen verurteilt werden, ohne wirlich ALLE Fakten zu kennen.
Alle Fakten können auch nicht aus einer objektiven Presse (und schon gar nicht aus der HAZ) erlangt werden.
Die Chance habe lediglich die Gerichte, die Einsicht in alle Unterlagen haben und die Zeugen befragen können.
Sollten die dann sagen, der Beamte hat einen Fehler gemacht und muß verurteilt werden, kann ich damit leben. Dies ist dann ein objektives Urteil unter Einbeziehung aller Fakten und keine Schlußfolgerungen aus der Presse oder vom Hörensagen!
160 km/h Toni – 12.09.09
Also darf ich auf deutschen Áutobahnen nur 160 km/h fahren? Das wäre mir neu!Aber Spaß beiseite. Mich ärgert es nur das Sachverhalte von außen beurteilt werden ohne ALLE Fakten zu kennen. Alle Fakten kann ich selbst aus einer objektiven Presse(nicht die HAZ) nicht erlangen.
Also haben allein die Richter die Chance das Verhalten unter Berücksichtigung aller Fakten zu beurteilen.
Wenn die dann sagen der Beamte ist Schuld, so kann ich damit leben.
@Toni: zu § 35 STVO Skipper – 12.09.09
Na klar, ich werde demnächst an jeder grünen Ampel erst bremsen, weil von irgendwoher ja eine Zivilstreife ohne Blaulicht und Martinshorn mit 100 km/h bei rot in die Kreuzung hineinbrettern könnte!Wenn man schon zitiert, dann bitte auch vollständig und nicht sinnentstellend. In $ 35(8) heißt es nämlich weiter: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
Gute und sachlich fundierte Erläuterungen dazu finden sich z.B. bei Wikipedia (Suchbegriff dort: Sonderrechte#Grenzen_der_Sonderrechte). Dort wird unter anderem darauf hingewiesen, dass empfohlen werde, eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Sonderrechte auf 20% zu begrenzen. Bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h wären nach dieser Rechnung also etwa 160 km/h tragbar gewesen, keinesfalls aber Geschwindigkeiten über 200 km/h.
Richtgeschwindigkeit Haz_Leser – 12.09.09
Was für eine Weisheit, Herr Neutral. Das die Richtgeschwindigkeit kein Gesetzesverstoß beinhaltet, sollte wirklich jedem klar sei. Allerding wird vor einer Dienstfahrt im öffentlichen Dienst, ob Polizei, Feuerwehr u.a., darauf hingewiesen, dass außerhab von Einsätzen ohne hoheitlichen Auftrag, die Richtgeschwindigkeit einzuhalten ist. Bei Verstößen ist zumindest die Einleitung eines Disziplinaverfahren durch den Dienstvorgesetzten zu prüfen !LKA-Raser / Toni HAZ-Leser – 12.09.09
Meine Meinung bilde ich mir über die Aussagen mehrerer Medien, u.a. auch aus Zeitungen, Rundfunk, Fernsehberichte u.a.! Weiterhin lassen meine Erfahrungen durchaus zu, mir eine EIGENE Meinung zu bilden und diese auch zu äußern. Es ist in einer Demokratie (Gott sei Dank)üblich, sich in Diskussionen oder Diskussionsforen auszutauschen. Ob Jemand meine Meinung akzeptiert oder nur Toleranz übt,bleibt dem Einzelnen überlassen. Insofern werde ich mir auch künftig zu Vorkommnissen meine Meinung bilden und äußern.Richtgeschwindigkeit neutral – 12.09.09
Liebe Haz-Kommentartoren,ich freue mich wirklich, dass zumindest der eine oder andere hier bemüht ist, mal in ein Gesetz zu schauen. Leider ist trotzdem ein Fehler passiert: Die Richtgeschwindigkeit ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung, deren Übertretung direkt eine Straftat oder Ordnungwidrigkeit ist. Passiert bei ihrer Übertretung ein Unfall, wird dies zumeist als Teilschuld ausgelegt...
Also hier nicht alle nachplappern...
Rückfahrt Toni – 12.09.09
@ HAZ-Leser: Mich würde interessieren woher DU weißt, dass der Beamte auf dem Rückweg von einem Einsatz war? Bist du ein direkter Kollege oder hast Du deine Informationen aus der objektiven Berichterstattung der HAZ(Bild)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei diese Details veröffentlich hat! Daher auch an Dich mein Apell!Du solltest nur über andere richten, wenn du wirklich alle Details des Sachverhalts kennst. Also lasst die Richter sprechen!!!
Antwort LKA - Raser HAZ-Leser – 12.09.09
Da es offensichtlich KEIN Polizeieinsatz (Observation u.a.)gewesen war, der den Beamten zum Rasen motiviert hat, muss in diesem Fall von Rasen gesprochen und richtigerweise von der HAZ als LKA-Raser berichtet werden. Auch Polizeibeamte haben sich auf der Rückfahrt von einem Einsatz auf der Autobahn an das Gebot der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu halten. Auch ohne Unfall wäre hier ein Disziplinarverfahren einzuleiten gewesen. Warum der Anwalt des LKA-Rasers eine Einstellung des Verfahrens beantragt hat, lässt sich wohl nur durch vollkommende Realitätsferne beantworten. Abschließend möchte ich bemerkenm, dass dieser LKA-Raser mit seiner Rambo-Mentalität dem Ansehen aller Polizeibeamten schweren Schaden zugefügt hat !Blaulicht und Sirene Toni – 12.09.09
Bevor man hier eine rechtliche Würdigung abgibt, sollte man erst einmal ins Gesetz schauen:§ 35 StVO Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
...
§ 38
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht.
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
...
Somit sollte auch dir nun einiges klar sein (in der Fahrschule nicht aufgepasst?)
Nichteinhaltung der StVO (z.B. schneller Fahren als die Richtgeschwindigkeit) sind Sonderrechte nach § 36 StVO.
Blaulicht und Sirene sind Wegerechte, die nur besagen, die anderen Verkehrsteilnehmer haben frei Bahn zu schaffen.
ALso kann es durchaus rechtens sein mit einer höheren Geschwindigkeit als die Richtgeschwindigkeit zu fahren, oder bei Rot über eine Ampel zu fahren ..., OHNE Blaulicht und Sirene anzuschalten.
Es macht ja auch keinen Sinn zu einem Einbruch zu fahren und die bösen Buben mit dem Blaulicht und der Sirene zu warnen! Oder?
Ob die Nutzung der Sonderrechte durch den Beamten des LKA rechtlich geboten war, sollte nicht wir und nicht die HAZ(Bild) beurteilen. Dafür haben wir hier bei uns die Gerichte. Zumal wir bei der "objektiven" Berichterstattung der Medien sich nicht alle Umstände des Falls kennen.
Also warten wir ab, was die sagen. Dann können wir gerne hier unsere Meinungen dazu kundtun.
Das Kind beim Namen nennen manne – 12.09.09
Wer mit oberhalb 200 km/h auf einer vielbefahrenen Autobahn unterwegs ist, den kann man nur als RASER bezeichnen. Polizei hin, LKA her. Wenn ein Wagen nicht gekennzeichnet ist (Unsere Gesetze sind da eindeutig: Sirene UND Blaulicht, nicht nur so halb, wie der eine oder andere beamte das Gesetz mal gerne zu seinen Gunsten beugt) müssen andere Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass es nur einer von vielen Rasern ist, die jeden Tag das Leib und Leben von Strassenverkehrsteilnehmern gefährden. Ebenso hätte der rasende Beamte getrost selbst davon ausgehen können, dass er nicht erkannt wird und mit dem Fehlverhalten anderer Strassenverkehrsteilnehmer rechnen müssen. So hingegen hat er nur bewiesen, dass es völlig legtim ist, an seiner Eignung als Führer eines Fahrzeuges im Strassenverkehr zu zweifeln. Und als Vertreter der Polizei in der Öffentlichkeit allemal untragbar. Maximal noch als rasender Bürobote - zum Akten hin und herschieben. Mit einem Rollwagen im Büro..... bella – 12.09.09
auf einer vielbefahrenen autobahn mit obiger geschwindigkeit zu fahren, ist sicherlich weit entfernt von angepasstem fahren.ansonsten hoffe ich doch, dass polizeifahrzeuge im einsatz durch schönes blaulicht plus sirene sehr gut für die öffentlichkeit erkennbar sind - oder soll man einen einsatz aus dem rückspiegel heraus erraten? wenn ein einsatz für andere verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist, sollte sich doch wohl die polizei an die straßenverkehrsordnung halten, oder?
LKA - Raser Toni – 12.09.09
Die HAZ verkommt immer mehr zu einem Abklatsch der BILD-Zeitung. Obwohl sie in dem Bericht schreibt, dass die Unfallursache nicht geklärt ist, muss die Überschrift natürlich "LKA-Raser" lauten. Das ist eine Vorverurteilung, wie man sie sonst nur in der Bild liest. Wenn Polizeibeamten mal wieder im Dienst angeriffen und verletzt werden, ist dass nur eine kleine Randnotiz wert.Ich hoffe für den Schreiber nicht, dass er in Not gerät und schnell Hilfe braucht. Vielleicht kommt dann die Polizei nicht so schnell, da sie ja immer Angst haben muss, bei einem Unfall in der Presse verrissen zu werden.
Bleibt die Hoffnung, dass der Polizeibeamte vor Gericht fair behandelt wird, da er unter dem Vorfall sicher schon genug leidet.